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Bebauungsplan Nr. 1014 Rathausstraße / Schurzelter Mühle; hier: Sachstandsbericht zur Klimaneutralen Siedlung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes

FB 61/0096/WP19 · Kenntnisnahme

Bebauungsplan Nr. 1014 Rathausstraße / Schurzelter Mühle; hier: Sachstandsbericht zur Klimaneutralen Siedlung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes

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Erläuterungen

Bebauungsplan Nr. 1014 Rathausstraße / Schurzelter Mühle

hier: Sachstandsbericht zur Klimaneutralen Siedlung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes

Einleitung

Mit der Verlagerung des Sportplatzes an der Rathausstraße soll für das städtische Gelände Planungsrecht für Wohnungsbau inklusive eines kleinen Quartiersplatz geschaffen werden. Das angrenzende Gelände der Schützenbruderschaft St. Laurentius wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes integriert, um den Standort zu sichern. Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes und der Umsetzung der Erschließung sollen die städtischen Liegenschaften durch ein Konzeptverfahren vergeben werden. Hierbei sollen entsprechend dem integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) die Umsetzung von Maßnahmen für den Klimaschutz verfolgt werden. Durch die Beauftragung eines Energiekonzeptes sollten die Möglichkeiten einer Klimaneutralität erfasst werden.

Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage / weiteres Vorgehen

  • Aufstellungsbeschluss PLA 20.08.2020 (FB 61/1524/WP17) Festlegung Plangebiet und Planungsziel
  • Beschluss eines besonderen Vorkaufsrechtes RAT am 26.08.2020 (FB61/1523/WP17)
  • Sachstandsbericht PLA am 08.12.2022, B5 am 30.11.2022 (FB23/0148/WP18)
  • Programmberatung PLA 27.04.2023 (FB61/0639/WP18) mit 4 Varianten
  • Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 01.08.-01.09.2023, Veranstaltung am 09.08.2023
  • Sachstand PLA am 29.10.2024, B 5 am 05.11.2024, WLA am 30.10.2024, AUK am 05.11.2024 (FB 61/1034/WP 18) Beschluss Variante
  • Sachstand PLA am 07.05.2026, B 5 am 19.05.2026 (FB 61/0044/WP19)

Es ist vorgesehen, den Beschluss zur Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 1014 im Internet, nach Empfehlungsbeschluss am 11.11.2026 in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg, am 12.11.2026 im Planungsausschuss zu fassen.

Gleichzeitig ist vorgesehen, eine Vorlage zum Konzeptverfahren und eine Vorlage zum Sanierungskonzept vom Fachbereich Immobilienmanagement am 11.11.2026 in die Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg, am 12.11.2026 in den Planungsausschuss, am 17.11.2026 in den Ausschuss für Klima und Umwelt zur Kenntnis zu geben; am 01.12.2026 sollen diese im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beraten werden.

Anforderungen an das klimaneutrale Quartier Rathausstraße

Allgemeine Anforderungen Klimaschutz

Das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) der Stadt Aachen knüpft an die im Jahr 2014 erarbeitete Strategie zur Reduzierung der CO2-Emissionen in zwei Zeithorizonten, von 1990 bis 2020 um 40 % und von 1990 bis 2030 um 50 %, an. Zwischenzeitlich hat sich die Stadt Aachen mit Beschluss vom 11.05.2022 das Ziel gesetzt, die Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen. Ziel des IKSK ist es einerseits, die Bereiche mit den höchsten Reduktionspotenzialen zu ermitteln und andererseits die hierfür erfolgversprechendsten Maßnahmen - auch unter Kosten-Nutzen-Betrachtung – aufzuzeigen.

Zum IKSK bis 2025 gehört das Handlungsfeld Städtebauliche Planung; hier wurde als eine Maßnahme die Planung einer klimaneutralen Mustersiedlung beschlossen. Die Entwicklung des Quartiers an der Rathausstraße wurde für geeignet gehalten. Gleichzeitig wurde als Maßnahme des Handlungsprogramms die Erstellung von Energieversorgungskonzepten im Rahmen von Bebauungsplänen umgesetzt.

Das geplante Baugebiet soll folglich als klimaneutrales Quartier entwickelt werden. Somit sind besondere Anforderungen bereits bei der städtebaulichen Planung zu berücksichtigen. Die städtebaulichen Anforderungen zum Klimaschutz orientieren sich an verschiedenen Standardwerken, wie z.B. der Klimacheckliste der Stadt Aachen und dem Leitfaden für das KlimaQuartier NRW aus 2022. Dazu gehören:

  • Städtebauliche Verdichtung
  • Hohe Anforderungen an die Gebäudehülle mit einer hohen Energieeffizienz
  • Berücksichtigung der Dachausrichtung, Vermeidung von Verschattungen für eine optimale Sonnenenergienutzung
  • Nutzungsmöglichkeiten von Dachflächen für Sonnenenergienutzung kombiniert mit Dachbegrünung
  • Möglichst hoher Anteil an lokaler Nutzung von erneuerbaren Energien
  • Technische Infrastruktur zur Bereitstellung von Wärme und Strom
  • Schaffung von alternativen und gemeinschaftlichen Mobilitätsangeboten (insbesondere mit Elektromobilität)
  • Errichtung der Gebäude in einer nachhaltigen Bauweise

Energieversorgungkonzept

Um einschätzen zu können, ob eine Klimaneutralität für den Siedlungsbereich erreicht werden kann und um den Umfang möglicher Maßnahmen zu erfassen, wurde 2023 das Ingenieurbüro BFT mit einem Energieversorgungskonzept für den Standort Rathausstraße beauftragt.

Im Energiekonzept wurden die Energieträger Strom und Wärme, die durch den Betrieb bzw. die Nutzung der Gebäude bezogen werden, untersucht. Für eine „Klimaneutrale-Siedlung“ wird eine bilanzielle Klimaneutralität über ein Kalenderjahr empfohlen (Energieüberschüsse im Sommer werden mit dem höheren Energieverbrauch im Winter verrechnet). Die Dachflächen sind für eine Sonnenenergienutzung ausreichend groß, sodass im Kalenderjahr etwa so viel PV-Strom gewonnen werden kann, wie verbraucht wird. Dabei wird der Strombedarf der Wohneinheiten der Wärmeversorgung über Wärmepumpen und der Elektromobilität mit in die Berechnung einbezogen. Eine tatsächliche Klimaneutralität, in der die Erzeugung zu jedem Zeitpunkt den Bezug abdeckt, ist praktisch wegen den jahreszeitbedingten Unterschieden in der PV-Erzeugnis nicht möglich.

Wärmeenergie wird zur Gebäudeheizung und Warmwassererzeugung benötigt. Der Energiebedarf kann durch hohe Dämmstandards sowie Flächenheizungen mit niedrigem Temperaturniveau reduziert werden. Durch die Nutzung von Wärmepumpen werden die CO2-Emissionen auf ein Minimum reduziert. Ein Anschluss des Baugebiets an die Fernwärme ist nicht möglich.

Strom wird neben dem Betrieb von Leuchten und Elektrogeräten in den Wohneinheiten auch für die Versorgung der Wärmepumpe und das Laden von Elektrofahrzeugen benötigt. Um die Stromversorgung möglichst regenerativ zu gestalten, sind auf den Gebäuden Photovoltaikanlagen zu installieren. In Kombination mit Stromspeichern kann in den sonnenreichen Monaten ein sehr hoher Autarkiegrad erreicht werden.

Folgende Maßnahmen werden von dem Gutachter empfohlen:

  • Hoher Energiestandard der Gebäude,
  • eine klimafreundliche Wärmeversorgung durch z.B. Wärmepumpen in Kombination mit Photovoltaikanlagen oder solarthermischen Anlagen,
  • ein hoher Belegungsgrad der Dachflächen mit Photovoltaik- und/oder Solarthermiemodulen
  • ein möglichst hoher Grad an lokaler Nutzung der erzeugten Energie, z.B. durch Mieterstrommodelle oder einer Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung

Resümee: Bei den Diskussionen mit den Gutachtern wurde festgestellt, dass in den letzten Jahren der Standard der Energiekonzepte für den Wohnungsbau stetig gestiegen ist. Hohe Dämmwerte, Wärmepumpen und PV-Anlagen sind nicht mehr die Ausnahmen, sondern vielfach die Regel. Aufgrund der Energiekrisen und Unsicherheiten auf dem Energiemarkt werden energetische Maßnahmen immer attraktiver und z.T. auch ohne Anreize umgesetzt. In dem Sinne greift die Definition einer Mustersiedlung als ein vorausschauendes Beispiel für den Klimaschutz nicht mehr.

Werden die o.g. Themen berücksichtigt, entspricht es den Anforderungen des Klimaschutzes nach dem Energieversorgungskonzept. Die auf dem Markt üblichen Maßnahmen sind bereits sehr effektiv, sodass höhere Anforderungen zu keinen wesentlichen Klimaschutzeffekten führen.

Weitere wesentliche Verringerungen der Emissionen können zusätzlich durch die Reduktion grauer Energie erreicht werden. Unter grauer Energie versteht man die Energiemenge, die für die Herstellung der Baumaterialien, die Errichtung der Gebäude sowie deren Rückbau und Entsorgung aufgewendet werden muss. Um diese möglichst gering zu halten, sollte bereits bei der Planung und Ausführung auf den Einsatz nachhaltiger Baumaterialien und Dämmstoffe geachtet werden, soweit dies technisch möglich ist.

Anforderungen im Bebauungsplan

Klimaschutz

Im Bebauungsplan wurden die Empfehlungen des Energiegutachtens, soweit dies im Planungsrecht möglich ist, eingearbeitet.

Eine städtebauliche Dichte wird durch die überbaubaren Flächen und durch die Höhenfestsetzungen bestimmt. Die überbaubaren Flächen werden großflächig festgesetzt, wodurch kompakte Baukörper möglich werden, die aufgrund ihrer geringeren Oberfläche im Betrieb weniger Wärmeenergie benötigen. Allerdings sind hinsichtlich der Höhe die Anforderungen des Stadtklimas und der Luftzirkulation zu beachten, so dass nur punktuell eine IV-Geschossigkeit möglich sein kann. Auch soll sich das neue Bauvolumen in die vorhandene eher kleinteilige Einfamilienhausstruktur einfügen, sodass eine Höhe von drei Geschossen nicht überschritten werden soll.

Es werden keine Dachformen festgesetzt. Damit können die Dachflächen so gestaltet werden, dass diese für eine Energiegewinnung genutzt werden können. Der städtebauliche Grundriss wird vorwiegend durch die Erschließungsflächen gebildet. Ein Großteil der Erschließungsstraße verläuft von Westen nach Osten, wie auch die Rathausstraße. Die daran angrenzenden Gebäude sind dadurch nach Süden ausgerichtet, wodurch optimale Solargewinne an der Fassade und auf dem Dach erzielt werden können. Die Art und Weise der Stromspeicherung kann im Bebauungsplan nicht geregelt werden. Allerdings wird im Baugenehmigungsverfahren die Ausstattung mit Elektroladestationen ab einer Anzahl von mehr als 5 Stellplätzen gefordert (siehe Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz). Das Laden der E-Fahrzeuge ist eine Möglichkeit die erzeugte Energie vor Ort sinnvoll zu nutzen. Diese Synergien können im Bauleitplanverfahren nicht erfasst werden. So auch nicht die Wahl der Haustechnik für die Wärmeerzeugung. Dies sind Entscheidungen in den nachfolgenden Schritten.

Klimaanpassung

Neben dem Klimaschutz dürfen die Maßnahmen zur Klimaanpassung nicht unbeachtet bleiben, sie spielen jedoch bei der Reduzierung von CO2-Emissionen keine Rolle. Zur Anpassung an die klimatischen Rahmenbedingungen des Plangebiets und insbesondere zur Sicherung des Kaltluftstroms sind Gebäudehöhen auf maximal drei Geschosse bzw. nur punktuell auf vier Geschosse zu begrenzen. Die Anordnung der Gebäude ist so zu wählen, dass der bestehende Kaltluftstrom möglichst nicht beeinträchtigt wird. Eine Ausrichtung der Gebäude längs zur Strömungsrichtung wirkt sich deutlich geringer auf den Kaltluftstrom aus als eine Querausrichtung– sowohl im unmittelbaren Umfeld als auch im Hinblick auf überregionale Effekte. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes berücksichtigen diese Anforderungen (s. Abbildung 1 der Anlage 3).

Darüber hinaus ist die Grundflächenzahl (GRZ) auf maximal 0,4 festzusetzen, um eine übermäßige bauliche Verdichtung und Versiegelung der Böden zu vermeiden sowie die stadtklimatische Funktion des Gebietes zu erhalten. Eine Überschreitung der GRZ für Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze soll bis zu 0,5 zulässig sein. Entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan sichern einen Versiegelungsgrad von 60 %.

Bei Flachdächern ist eine Kombination aus Photovoltaik und Dachbegrünung vorzusehen, um sowohl die solare Energieerzeugung als auch die stadtklimatische Kühlwirkung zu fördern. Diese Anforderungen werden über die Grün- und Gestaltungssatzung hinaus durch die Bebauungsplanfestsetzung zur Dachbegrünung gesichert.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-10-01 FB 61_0096_WP19 Bebauungsplan Nr. 10 sao

15.10.2026

5.1 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.10.2026
Inhalt abgerufen
2. November 2026 um 02:24