Abrechnung der Erschließungsanlage "Breitbendenstraße (von Müselterweg bis Ulmenallee)" gemäß §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen
FB 60/0025/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beschlussvorschlag
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der Erschließungsanlage „Breitbendenstraße von Müselterweg bis Ulmenallee“ zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 12. März 1968 in der Fassung des 8. Nachtrages vom 01.02.2021 (EBS).
Erläuterungen
Die Stadt Aachen erhebt gem. den §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 12. März 1968 in der Fassung des 8. Nachtrags vom 1. Februar 2021 (EBS) zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag gegenüber den von der Erschließungsanlage erschlossen Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten.
Mit Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 805 „Brander Straße/Breitbendenstraße“ am 18.08.1999 begann die Planung und der anschließende Ausbau eines neuen Baugebietes im Stadtteil Eilendorf. Die Erschließung des Baugebietes begann im Jahre 2005 mit der Errichtung von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie der Herstellung von Baustraßen. Der Endausbau erfolgt seitdem abschnittsweise mit fortschreitender Bebauung der Grundstücke und wird voraussichtlich dieses Jahr endgültig abgeschlossen.
Die Erschließungsanlage „Breitbendenstraße von Müselterweg bis Ulmenallee“ gilt mit der Widmungsverfügung zum 01.01.2022 als erstmalig endgültig hergestellt.
Damit ist die Beitragspflicht gemäß § 133 Abs. 2 BauGB entstanden. Für diese Erschließungsanlage wurden im Jahr 2021 Vorausleistungen auf den endgültigen Erschließungsbeitrag gemäß § 133 Abs. 3 BauGB erhoben.
Die bereits vereinnahmte Vorausleistung reduziert bei der nun erfolgenden Endabrechnung des Erschließungsbeitrages die Höhe der fälligen Beitragsforderung.
Die im Sinne der o.g. Ausführungen erschlossenen beitragspflichtigen Grundstücke (Abrechnungsgebiet) sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Nach Ermittlung der beitragsfähigen Aufwendungen ergibt sich ein, um den städtischen Eigenanteil gekürzter beitragsfähiger Aufwand i.H.v. insgesamt 252.356,71 €. Aufgrund von Rundungsdifferenzen in der hierauf basierenden Verteilung des Aufwandes auf die beitragspflichtigen Grundstücke werden Einnahmen i.H.v. insgesamt 252.405,76 € erwartet.
Im Jahr 2021 wurde für die Herstellung der o.g. Erschließungsanlage eine Vorausleistung nach § 133 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.H.v. insgesamt 179.418,00 € erhoben.
Diese Vorausleistung wird mit den nun festzusetzenden Beiträgen verrechnet, so dass sich folgende finanziellen Auswirkungen ergeben:
Dieser Aufwand gliedert sich in eine interne Leistungsverrechnung für Grundstücke im Eigentum der Stadt Aachen oder für erschließungsbeitragsfrei veräußerte Grundstücke auf dem PSP-Element 4-120102-952-8 (Kostenart 48110000 Erschließungsbeiträge u. Beitr. gem. § 8 KAG) i.H.v. 49.786,08 €.
Der verbleibende Beitrag i.H.v. 23.201,68 € wird auf das PSP-Element 5-120102-900-02900-160-1 (Kostenart 68810000 Erschließungsbeiträge u. Beitr. gem. § 8 KAG) vereinnahmt.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
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Technische Details
ID: 1027100
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1027100
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-10-01 FB 60_0025_WP19 Abrechnung der Ersch SAO.pdf
7.10.2026
902.1 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Geändert
- 20.10.2026
- Inhalt abgerufen
- 2. November 2026 um 02:10