4. November 2026 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
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Aufstellung Fahrradbügel St. Rochus Oberforstbach

FB 68/0137/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim beschließt das Aufstellen von Fahrradbügeln rund um die Kirche St. Rochus bzw. das Pfarrheim in der Schwinningstraße in Oberforstbach.

Erläuterungen

Anlass

Über den Mängelmelder (Meldung Nr. 2683055) wurde der Bedarf zu Fahrradbügeln an der Kirche St. Rochus bzw. dem angrenzenden Pfarrheim geäußert. In dem Bereich finden Veranstaltungen statt, zu denen Personen häufig mit dem Fahrrad anreisen. Derzeit gibt es keine Möglichkeit, das Fahrrad sicher abzustellen, weswegen die Fahrräder häufig an umliegenden Zäunen, Laternen oder Masten befestigt werden.

Vorschlag Verwaltung

Die Verwaltung hat die Situation vor Ort geprüft und sieht folgende Möglichkeiten zum Aufstellen von Fahrradbügeln im Bereich der Kirche St. Rochus bzw. des angrenzenden Pfarrheims.

Variante 1: Fahrradbügel am Ende des Parkstandes sowie zwischen den Zufahrten. Bei dieser Variante muss zur Absicherung vor und hinter den Fahrradbügeln an der Zufahrt jeweils ein rot-weißer Poller aufgestellt werden. Hinzu kommt ein rot-weißer Poller hinter den Fahrradbügeln am Ende des Parkstreifens, der ebenfalls zur Absicherung dient.

Variante 2: Fahrradbügel entlang des Gehweges an Stelle der vorhandenen Metallpoller. Hierbei wird ein Teil der vorhandenen Metallpoller ausgebaut und durch Fahrradbügel ersetzt.

Um den Gehweg für Fußgänger*innen freizuhalten empfiehlt die Verwaltung das Aufstellen von Fahrradbügeln wie in Variante 1 dargestellt.

Kosten und Finanzierung

Für das Aufstellen von vier Fahrradbügeln und drei rot-weißen Pollern (Variante 1) werden Kosten in Höhe von rund 3.500 € erwartet. Für das Aufstellen von vier Bügeln und den Ausbau der vorhandenen Metallpoller (wie in Variante 2 dargestellt), werden Kosten in Höhe von rund 3.000 € erwartet. Die Mittel stehen bei PSP-Element

5-120102-800-00700-300-1 / 4-120102-811-7 Fahrradabstellanlagen zur Verfügung

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

PSP-Element 5-120102-800-00700-300-1 Fahrradabstellanlagen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

120.000

120.000

360.000

360.000

0

0

Ergebnis

120.000

120.000

360.000

360.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

PSP-Element 4-120102-811-7 Fahrradabstellanlagen

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

120.000

120.000

360.000

360.000

0

0

Ergebnis

120.000

120.000

360.000

360.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-09-09 FB 68_0137_WP19 Aufstellung Fahrradb SAO.pdf

11.9.2026

1006.9 KB

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
12.10.2026
Inhalt abgerufen
2. November 2026 um 02:11