Übersicht über die Übertragung von Ermächtigungen oberhalb der Wertgrenze vom Haushaltsjahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026
FB 20/0040/WP19 · Kenntnisnahme
Erläuterungen
Gemäß Ziffer 2 der Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen im Rahmen des Jahresabschlusses vom 24.01.2018 sind dem Rat der Stadt die Ermächtigungsübertragungen oberhalb der im § 8 der Haushaltssatzung festgelegten Wertgrenze (150.000 Euro) vorzulegen.
Es handelt sich um die Übertragung von Ermächtigungen (fortgeschriebene Haushaltsansätze) in das Haushaltsjahr 2026 insbesondere aufgrund bestehender rechtlicher Verpflichtungen aus Vorjahren. Die Haushaltsansätze wurden bereits in Vorjahren im Rahmen der Haushaltsplanung durch den Rat festgesetzt.
Als Anlage beigefügt ist je eine Übersicht der in das Jahr 2026 übertragenen Ermächtigungen mit Stand vom
30.09.2026 für den Ergebnis- und den Investitionsplan.
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1027169
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1027169
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-10-05 FB 20_0040_WP19 Uebersicht ueber die Ue SAO.pdf
6.10.2026
178.1 KB
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 22.10.2026
- Inhalt abgerufen
- 2. November 2026 um 02:10