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Bebauungsplan Nr. 1014 - Rathausstraße / Schurzelter Mühle -; hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB - Beschluss über die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung

FB 61/0095/WP19 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 1014 - Rathausstraße / Schurzelter Mühle -; hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB - Beschluss über die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung im Internet sowie zusätzlich die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1014 - Rathausstraße / Schurzelter Mühle - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung im Internet sowie zusätzlich die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1014 - Rathausstraße / Schurzelter Mühle - in der vorgelegten Fassung.

Erläuterungen

Bebauungsplan Nr. 1014 - Rathausstraße / Schurzelter Mühle -

hier: Beschluss über die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung

Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage / weiteres Vorgehen

-Aufstellungsbeschluss PLA am 20.08.2020 (FB 61/1524/WP17)

-Beschluss über ein besonderes Vorkaufsrecht PLA am 20.08.2020 und Rat am 26.08.2020 (FB 61/1523/WP17)

-Sachstandsbericht PLA am 08.12.2022, B 5 am 30.11.2022 (FB 61/0148/WP18)

-Programmberatung PLA am 27.04.2023, B 5 am 03.05.2023 (FB 61/0639/WP18)

-Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 01.08.-01.09.2023, Veranstaltung am 09.08.2023

-Sachstandsbericht PLA am 07.11.2024, B 5 am 30.10.2024 (FB 61/1034/WP18)

-Sachstandsbericht PLA am 07.05.2026, B 5 am 19.05.2026 (FB 61/0044/WP19)

Bei dem Projekt Rathausstraße / Schurzelter Mühle soll die Fläche eines städtischen ehemaligen Sportplatzes in einer vorwiegend durch Einfamilienhäuser geprägten Siedlungsumgebung für zeitgemäßen Wohnungsbau entwickelt werden. Es wird eine Quote von mindestens 40 % gefördertem Wohnungsbau angestrebt. Besonderheiten des Standortes sind die Nachbarschaft eines Schützenvereinsheims auf eigenem Grundstück und die vorhandenen Schadstoffbelastungen im Boden. Als zusätzliches Potential der Fläche werden die Möglichkeiten gesehen, einen Quartiersplatz für kleine Veranstaltungen für den Bezirk Aachen-Laurensberg einzurichten und das Fußwegenetz in Richtung Schurzelter Mühle zu verbessern.

Der Aufstellungsbeschluss vom 20.08.2020 (FB 61/1524/WP17) diente dazu, die allgemeinen Planungsziele zudefinieren und somit Instrumente des Baugesetzbuches zur Sicherung der Bauleitplanung anwenden zu können (z.B. Zurückstellungen, Veränderungssperren, Vorkaufsrechtssatzung). Zum Geltungsbereich gehören neben dem städtischen Sportplatzgrundstück das benachbarte Grundstück der Schützenbruderschaft St. Laurentius sowie das Grundstück des Hauses Schurzelter Mühle 39, über welches der geplante Fußweg verlaufen soll.

Am 26.08.2020 wurde im Rat der Stadt Aachen die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht beschlossen (FB61/1523/WP17). Ziel der Satzung ist es insbesondere, die geplante Wegeverbindung zwischen der Rathausstraße und der Straße Schurzelter Mühle zu sichern.

Am 08.12.2022 wurde dem Planungsausschuss sowie am 30.11.2022 der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg – jeweils in nicht öffentlicher Sitzung – ein Sachstandsbericht zur künftigen Entwicklung des Sportplatzgeländes gegeben(FB23/0148/WP18).

Am 27.04.2023 beschloss der Planungsausschuss die Programmberatung und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung (FB61/0639/WP18). Dabei wurden vier Planungsvarianten vorgestellt, die sich vor allem durch die Lage und Form des öffentlichen Platzes inklusive einer Fußwegeverbindung unterschieden, die sich mit der Integration des Schützengrundstückes beschäftigten und gleichzeitig die Potentiale der Bauflächen aufzeigten. Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 01.08.-01.09.2023 durchgeführt. Am 09.08.2023 fand eine Bürger*innenanhörung im Bezirksamt Laurensberg statt.

Am 07.11.2024 beschloss der Planungsausschuss nach Anhörung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 30.10.2024 über die Planungsvariante, auf deren Grundlage der Entwurf des Bebauungsplanes erarbeitet werden sollte (FB61/1034/WP18). Nachfolgend wurde der Bebauungsplanentwurf erarbeitet und entsprechende Umweltgutachten (Schallgutachten, Bodenuntersuchungen) und die Straßenplanung (Entwurfsplanung) in Auftrag gegeben. Erst mit der Vorlage der Ergebnisse konnten Rechtsplanentwurf, schriftliche Festsetzungen und Begründung erarbeitet werden. Weiterhin wurden die Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behördenbeteiligung ausgewertet und Aspekte hieraus in die Planung integriert.

Gleichzeitig ist im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan - Rathausstraße/Schurzelter Mühle - vorgesehen, einen Sachstandsbericht des Fachbereichs 61 in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 36 zum Thema Klimaneutrale Siedlung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg (11.11.26), dem Planungsausschuss (12.11.26), dem Ausschuss für Klima und Umwelt (17.11.26) und dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss (01.12.26) vorzulegen.

Außerdem ist beabsichtigt, eine Vorlage des Fachbereichs 23 zum Sanierungskonzept Sportplatz Rathausstraße nach Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg (11.11.26), dem Planungsausschuss (12.11.26) und dem Ausschuss für Klima und Umwelt (17.11.26) im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss (01.12.26) beraten zu lassen.

Eine weitere Vorlage wird vom Fachbereich 23 zum Thema Konzeptverfahren nach Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg und dem Planungsausschuss dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss zur Beratung vorgelegt.

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 01.08.2023 bis 01.09.2023 stattgefunden. Es waren ca. 45 Bürger*innen zum Anhörungstermin erschienen.

Hauptthemen für die Anwesenden waren:

- Umsetzung von Einfamilienhäusern und gemeinschaftlichem Bauen.

- Wunsch nach niedrigen Mietpreisen für die geplanten Wohnungen.

- Höhe der Bebauung an der Böschung im Süden zur Schurzelter Mühle.

- Belästigungen durch Sanierungsmaßnahmen.

- Lärm durch Veranstaltungen auf dem geplanten Platz und Belästigungen und Verkehrsstörungen während der Bauphase.

- Gewünschte Vielfalt bei der Nutzung des Platzes und Einbeziehung der IG Laurensberger Vereine.

- Breiter und sicherer Weg durch das Quartier.

- Zu wenig Stellplätze und Parkdruck auf das benachbarte Quartier Rathausstraße und Schurzelter Mühle.

- Einflussmöglichkeiten auf das bauliche Konzept im Konzeptverfahren.

- Erweiterung des Baurechts im Umfeld.

- Berücksichtigung von Kampfmitteln.

- Sicherheit beim Schießen im Freien (Schützenverein).

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden 12 schriftliche Eingaben abgegeben. Zentrale Anregungen der schriftlichen Stellungnahmen waren:

Städtebau

Verlust des Sportplatzes als Grünfläche, Höhe und Dichte der Bebauung, Wunsch nach Einfamilienhäusern, Wunsch nach Seniorenwohnungen, Lage von Platz und Fußweg, zu wenig Grün, fehlende Bepflanzung, Erhaltung der Hecke, zu kleine öffentliche Flächen, Zweifel an der Umsetzung von günstigen (Miet-)preisen

Stellplätze / Verkehr

Zahl der Stellplätze und Parkdruck in der Umgebung, Nutzungen auf dem Platz (insbesondere Veranstaltungen)

Umweltthemen

Fehlende Umweltprüfung beim Verfahren gemäß § 13 a BauGB, Gefährdungen durch die Bodensanierung, Störungen durch Baustellenablauf, Hochwasserschutz, Wärmeversorgung, Artenschutz (Vögel)

Belange des Schützensports

Erhalt Stellplätze und Zufahrt, Kooperation bei Veranstaltungen, Wunsch nach Veranstaltungen im Schützenheim nach 22 Uhr, mögliche Verlagerung des Außenschießstands.

Obwohl es sich hier um eine freiwillige Öffentlichkeitsinformation handelt, werden die eingegangenen Anregungen in die Abwägung aufgenommen.

Die Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung und die schriftlichen Eingaben der Öffentlichkeit sind der Vorlage als Anlage beigefügt (Sammeldokument Öffentlichkeitsbeteiligung – Anlage 10) als auch die Abwägung mit Stellungnahmen der Verwaltung (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung - Anlage 9).

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurden 17 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt, von denen 10 eine Rückmeldung gegeben haben. Davon waren 4 Stellungnahmen mit Anregungen zur Planung und 6 Stellungnahmen nicht abwägungsrelevant.

Die Regionetz weist auf notwendige Unterbringung von Ver- und Entsorgungsleitungen und evtl. einer Netzstation hin, abhängig von der Zahl der Wohneinheiten und dem Bedarf an Elektroladesäulen. Soweit möglich wird die Straßenplanung die Belange der Regionetz berücksichtigen. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst weist auf Kampfhandlungen im II. Weltkrieg hin und verlagert den Untersuchungsbedarf jedoch auf das Baugenehmigungsverfahren. Ein Hinweis erfolgt in den Schriftlichen Festsetzungen. Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege erwähnt das Vorgehen beim Auffinden von Bodendenkmälern. Hierzu erfolgt ebenfalls ein Hinweis in den schriftlichen Festsetzungen. Der Wasserverband Eifel-Rur verweist darauf, dass eine bestimmte Versiegelungsfläche nicht überschritten werden darf. Diese Vorgabe wird eingehalten; jedoch wurde aktuell die Entwässerungssituation nochmal überprüft und zusätzlich wegen zu erwartender Starkregenereignisse eine bestimmte Einleitungsmenge ins Kanalnetz festgelegt. Dies bedeutet voraussichtlich den Bedarf einer privaten Niederschlagswasser-Rückhaltung auf den jeweiligen Baugrundstücken. Die Rückhaltung von Niederschlagswässern, die auf öffentlichen Flächen anfallen, wird von der Regionetz übernommen.

Die Stellungnahmen der Behörden sind als Anlage beigefügt (Sammeldokument Behörden – Anlage 12). Die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungstabelle Behörden – Anlage 11) beigefügt.

  1. Klimanotstand

Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 19.06.2019 sollen die Auswirkungen der Beschlüsse hinsichtlich der Klimaschutz- und Klimaanpassungsaspekte dargestellt werden, um den Gremien bei der Entscheidungsfindung zu helfen.

Zur Einschätzung des Vorhabens hinsichtlich der Aspekte zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels wurde die Klima-Checkliste für städtebauliche Entwürfe und Bebauungspläne angewendet (vgl. Anlage 6).

Als Maßnahme gemäß Integriertem Klimaschutzkonzept der Stadt Aachen (2022, IKSK 1.0) soll das Plangebiet als Mustersiedlung für ein Klimaneutrales Quartier entwickelt werden. Daher soll der Aspekt Klimaschutz einen besonderen Stellenwert erhalten. Zusätzlich wurde ein Energieversorgungskonzept durch ein Ingenieurbüro erarbeitet, welches die Möglichkeiten einer Klimaneutralität im Betrieb der Siedlung aufzeigt. Frühzeitig wurde der Einsatz von regenerativen Energien zur Energie- und Wärmegewinnung aufgezeigt. Ziel ist eine Reduzierung des Energiebedarfs durch effiziente Bauweise und optimale Energiestandards sowie ein möglichst hoher Anteil an Erzeugung von Energie und Wärme im Gebiet selbst.

Das Plangebiet liegt in der FNP-Klimasignatur „Schutzbereich Belüftungsbahn“, die möglichst wenig durch die künftige Bebauung beeinträchtigt werden soll. Zudem bedingt die Umnutzung der Fläche eine Inanspruchnahme einer zwar naturfernen aber doch unversiegelten Sportplatzfläche. Der Verlust der Freifläche ist durch geeignete Maßnahmen bestmöglich auszugleichen (z.B. durch Anpflanzungen und Dachbegrünung).

Die Möglichkeit der solarenergetischen Ausnutzung der Fläche wird begünstigt durch die Orientierung der künftigen Bebauung nach Süden +/- 45°, dass die Fläche relativ eben ist und dass voraussichtlich nur wenig Verschattung durch den Bahndamm mit Bäumen vorhanden ist. Für die bauliche Folgenutzung des Plangebietes spricht darüber hinaus, dass die Fläche zudem umgeben ist von einem Siedlungsbereich mit vorhandener Infrastruktur wie Kinderspielplätzen, Kitas, Schulen, ÖPNV, Car-Sharing und Nahversorgung.

Der Bebauungsplan reagiert auf die oben genannten Kriterien mit einer kompakten Bauweise (Mehrfamilienhäuser / Reihenhäuser), der Möglichkeit einer solarenergetischen Nutzung, Dachbegrünung, weniger Versiegelung durch Reduzierung von privaten PKW-Stellplätzen im Rahmen eines Mobilitätkonzeptes. Weiterhin sollen nahezu alle geschützten Bäume erhalten werden und der Versiegelungsgrad unter 60 % liegen. Ein weiterer Vorteil ist die Umsetzung der Bebauung der städtischen Fläche über ein Konzeptverfahren mit konkreter Architektur und einer vertraglichen Bindung an Umwelt- und Gestaltungsqualitäten über einen Vertrag mit den ausgewählten Bauinteressierten.

In den oben genannten Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg und des Planungsausschusses wird ein entsprechender Sachstandsbericht zur Klimaneutralen Siedlung vorgelegt.

  1. Beschluss über die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung

Durch den Bebauungsplan Nr. 1014 - Rathausstraße / Schurzelter Mühle - soll für ein Wohngebiet mit ca. 60-80 Wohnungen Planungsrecht geschaffen werden.

Städtebauliches Konzept

Grundlage des Konzeptes ist die Schaffung eines öffentlichen Platzes nahe der Rathausstraße, der von den Nutzungen Wohnungsbau und Schützenvereinssport umrahmt wird. Er soll den Anwohnenden als Quartiersplatz, sowie den Vereinen und der Allgemeinheit als Festplatz dienen. Die verdichteten Bautypen können sowohl Mehrfamilienhäuser als auch Reihen- oder Doppelhäuser sein in Form von Stadthäusern oder Mischformen dieser Bautypen.

Aufgrund des wertvollen Baumbestandes entlang der Rathausstraße ist zwingend, dass die Baumkulisse als Gesamteindruck erhalten bleibt. Gleichzeitig wird die Baumkulisse durch eine notwendige Zufahrt auf das Gelände unterbrochen werden. Nur so kann eine städtebauliche Öffnung und Integration in den Stadtraum geschaffen werden; außerdem wird so die Zufahrt für die Müllabfuhr und die Feuerwehr sichergestellt. Die heutige Zufahrt auf den Sportplatz wird zum Schutz der großen Platane und ihrer Wurzeln als Zuwegung aufgegeben.

Verkehr

Das Quartier soll autoarm gestaltet werden und die privaten Stellplätze auf kürzestem Weg auf den Baugrundstücken erreicht werden können. Es soll nur ein kurzer Stichweg von ca. 100 m an zentraler Stelle in das Plangebiet geführt werden, der direkt auf die Baugrundstücke führt. Car- und Bike-Sharing-Stationen sollen im öffentlichen Raum angeboten werden, weitere Maßnahmen im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes sind möglich. 12 öffentliche Parkplätze für Besucher*innen sollen entlang der Stichstraße nahe der Rathausstraße hergestellt werden. Wichtig ist außerdem der neu herzustellende Fuß- und Radweg Richtung Schurzelter Mühle.

Freiraumplanung

Das Freiraumkonzept zeichnet sich durch die Erhaltung von Grünbereichen wie die Baumkulisse an der Rathausstraße und der westlichen Grenzhecke aus. Weiterhin ist ein hoher Grünanteil von mind. 50% auf den Baugrundstücken vorgesehen. Ein öffentlicher Spielplatz kann aus Sicht der städtischen Freiraumplanung entfallen, da das geplante Wohngebiet mit einem Gehweg an die Straße Schurzelter Mühle angebunden wird. Hier liegt ein kleiner Spielplatz, der fußläufig in 160 m Entfernung erreichbar ist. Die durch Erweiterung oder Erneuerung von Spielgeräten und Bepflanzung aufzuwertenden Kinderspielplätze in Laurensberg sind der Spielplatz „Schurzelter Mühle“ und alternativ der Spielplatz „An der Rast“.

Bebauungsplan

Im Bebauungsplan werden die neuen Wohnbauflächen als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind sehr großzügig bemessen, jedoch regelt die Grundflächenzahl (GRZ) mit 0,4 und einer möglichen Überschreitung durch Nebenanlagen etc. bis zu maximal 0,5 die Dichte. Die zulässigen Gebäudehöhen staffeln sich vom Bahndamm in Richtung Westen von IV zu III Geschossen, die mittels einer maximalen Gebäudehöhe über NHN festgesetzt werden.

Zur Schaffung einer Fuß- und Radwegverbindung Richtung Süden wird ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Bestandsgrundstück des südlich gelegenen Bebauungsplanes Nr. 13 -Laurensberg- in das Plangebiet einbezogen.

Die Festsetzungen für das bestehende Einfamilienhaus werden aus dem bisherigen Bebauungsplan größtenteils übernommen, um den Bestand zu sichern.

Die öffentliche Durchwegung des Plangebietes für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen wird durch die Festsetzung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Rad- und Gehweg“ gesichert. Auch die Gemeinschaftsplatzfläche wird mit einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“ festgesetzt, um die Autofreiheit festzuschreiben und klarzustellen, dass sie nicht der Erschließung der Wohngebiete dient. Lediglich für die entlang der Stichstraße einzurichtenden Besucher*innenparkplätze erhält die Platzfläche zudem die besondere Zweckbestimmung „Öffentliche Parkfläche“

Umweltbelange

Der Bebauungsplan wird auf Grundlage des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Aus diesem Grund kann auf einen Umweltbericht verzichtet werden. Ebenso entfällt die Ausgleichspflicht für den naturschutzrechtlichen Eingriff. Dennoch wurden im Verfahren alle relevanten Umweltbelange untersucht.

Lärmschutz

Die auf das Plangebiet einwirkende Hauptlärmquellen sind der Straßenverkehrslärm der Rathausstraße, der Bahnlärm der angrenzenden Bahnstrecke Aachen-Mönchengladbach sowie die Veranstaltungen im Vereinsheim, die dem Freizeitlärm zuzuordnen sind. Zur Beurteilung der Schallimmissionen im Plangebiet wurden alle Immissionsquellen gutachterlich betrachtet und eine schalltechnische Untersuchung durch das Büro Accon erarbeitet. Die Orientierungswerte der DIN 18005 für Wohngebiete (Verkehrslärm) werden teils erheblich überschritten. In den Bereichen, in denen die Orientierungswerte überschritten werden, kann der Verkehrslärm durch passive Schallschutzmaßnahmen an den Fassaden kompensiert werden. Entsprechende Lärmschutzfestsetzungen werden in den schriftlichen Festsetzungen getroffen.

Bezüglich des Freizeitlärms (bezogen auf die Veranstaltungen auf dem Schützenvereinsgrundstück) ist mit einer Lärmbelastung des Plangebietes zu rechnen und passende Schutzmaßnahmen an den Gebäuden unmittelbar am Platz zu veranlassen.

Außerdem wurde eine Brauchtumsveranstaltung mit Festzelt schalltechnisch untersucht, was eine enorme Überschreitung der Grenzwerte bedeutet. Entsprechend kann diese nur mit einer Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz NRW für etwaige Veranstaltungen erfolgen. Hierbei sind die Vorgaben des Freizeitlärmerlasses sowie des Landesimmissionsschutzgesetzes NRW zu beachten.

Bodenschutz

Im Hinblick auf die geplante Umnutzung des Sportplatzgeländes für eine Wohnbebauung besteht ein Sanierungs- bzw. Sicherungsbedarf für den Wirkungspfad Boden-Mensch, da gem. § 4 Abs.4 Bundes-Bodenschutzgesetz (BodSchG) bei der Erfüllung der boden- und altlastenbezogenen Pflichten die planungsrechtlich zulässige Nutzung des Grundstücks und das sich daraus ergebende Schutzbedürfnis zu beachten ist. Unter der Voraussetzung, dass im Hinblick auf den Wirkungspfad Boden-Mensch Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, kann die Fläche als teilsaniert für die Nutzung Wohnbebauung eingestuft werden. Die Altablagerung kann dann nachrichtlich gem. § 8 Landesbodenschutzgesetz NRW (LBodSchG) im Altlastenverdachtsflächenkataster geführt werden.

Die aus dem Sanierungskonzept gewählte Sanierungsvariante bedeutet eine Abtragung des Bodenmaterials bis 1,5 m Tiefe und anschließender Wiederaufbau des Bodenprofils bis zu einer Tiefe von 1,0 m unter GOK. Das Büro Hydr.O wurde mit der Erstellung eines Sanierungsplans beauftragt.

Die im öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung NRW (AAV) vereinbarten Sanierungsmaßnahmen stellen sicher, dass ein Direktkontakt mit schadstoffhaltigen Auffüllungen unterbunden wird. Es werden jedoch keine weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Bebaubarkeit des Bodens im Hinblick auf die Folgenutzung betrachtet oder durchgeführt.

Daher ist im Anschluss an die Sanierungsmaßnahme die Herstellung der Tragfähigkeit der öffentlichen Erschließungs- und Platzflächen durch den Fachbereich Mobilität und Verkehr / Regionetz zu beauftragen.

Im Zuge der Errichtung der Wohnbebauung ist die Herstellung eines bebaubaren und befahrbaren Bodens sowie die Tragfähigkeit des Bodens für die künftigen Wohngebäude auf der Grundlage eines Baugrundgutachtens durch die künftige Bauherrin / Bauherrn herzustellen.

Baumschutz

Im Bereich des zukünftigen Bebauungsplanes stehen entlang der Rathausstraße gesunde vitale Bäume. Die Vitalität der Bäume wird als gut eingestuft, so dass von einer hohen Lebenserwartung auszugehen ist. Der Baumbestand trägt erheblich zur Belebung des Ortsbildes bei und hat neben der ökologischen Bedeutung eine positive Wirkung auf das Kleinklima.

Es können 10 Bäume, davon 6 Bäume unter die Baumschutzsatzung fallend, erhalten werden. Dazu gehören 2 besonders geschützte Ahorn und eine besonders geschützte Platane, mit jeweils mächtigen Stammumfängen von 1,7 bis 3,6 m. 5 Bäume können nicht erhalten bleiben, da die Zufahrt zur Erschließung des Baugebietes hier hineinführt. Als Ersatzpflanzung nach Baumschutzsatzung werden 6 Bäume gefordert und über Festsetzungen umgesetzt.

  1. Kosten

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen Kosten, die von der Stadt Aachen zu tragen sind. Für den Stra-ßenbau entstehen der Stadt Kosten in Höhe von voraussichtlich ca. 994.000 €. Diese Kosten werden über eine Berechnung der Erschließungskosten als Erschließungsbeiträge teilweise auf die Baugrundstücke umgelegt. Für den öffentlichen Platz entstehen weitere Kosten in Höhe von voraussichtlich ca. 431.000 €. Auf den Flächen des gemeinnützigen Schützenvereins entstehen für Anpassungsmaßnahmen Kosten in Höhe von ca. 47.000 €. Für die Herstellung der öffentlichen Grünflächen werden 80 €/ m² angesetzt. Damit entstehen voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 44.000 €. Die Folgekosten werden im Rahmen der weiteren Planung ermittelt.

Für die Durchführung der Sanierungsarbeiten werden die Kosten zu 80% vom Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung NRW (AAV) getragen, die Stadt wird mit einem Eigenanteil in Höhe von 20% an den Kosten beteiligt.

Mit dem vorliegenden Sanierungskonzept Stand 09.02.2026 werden grobe Kostenschätzungen für die drei untersuchten Sanierungsvarianten gegenübergestellt. Für die empfohlene Sanierungsvariante 2 werden für die Sanierung der städtischen Grundstücke einschließlich Niederlegung des Umkleidegebäudes und Nebenkosten für Gutachter, Analytik und Beweissicherung überschlägige Kosten auf rd. 1,1 Mio. € brutto beziffert. Da erst mit Genehmigung des Sanierungsplans abschließende Kostenberechnungen Anfang 2027 vorgelegt werden können, sind aktuell Mehr- oder Minderkosten in Höhe von bis zu 40% möglich. Ausgehend von einem max. Sanierungsaufwand von rd. 1,5 Mio. € wären für den 20%-igen Eigenanteil der Stadt Aachen demnach 300.000 € im Haushalt einzuplanen.

Grundstücke die zu einem späteren Zeitpunkt in das Eigentum der Stadt Aachen aufgenommen werden, z.B. durch den angestrebten Grundstückstausch mit der Schützenbruderschaft St. Laurentius Aachen-Laurensberg sind von den o.g. Sanierungsmaßnahmen ausgenommen. Die zu tauschenden Flächen umfassen weitere rd. 300 m². Die Kosten für die Sanierung dieser Flächen sind zu 100% von der Stadt zu tragen und werden auf weitere rd. 100.000 € brutto geschätzt.

In gleicher Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg (11.11.26) und des Planungsausschusses (12.11.26) wird eine Beratungsvorlage des Fachbereichs Immobilienmanagement zum Thema Sanierungsmaßnahmen und -kosten informieren.

  1. Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan 1014 - Rathausstraße / Schurzelter Mühle - den Beschluss zu fassen, den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form im Internet zu veröffentlichen sowie zusätzlich öffentlich auszulegen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

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0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

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Abschreibungen

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Ergebnis

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-10-01 FB 61_0095_WP19 Bebauungsplan Nr. 10 sao

22.10.2026

25.9 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
28.10.2026
Inhalt abgerufen
2. November 2026 um 02:25