Sachstand Deutschlandticket
AVV/0010/WP19 · Kenntnisnahme
Erläuterungen
Aktuelle Entwicklungen Deutschlandticket
In der Sitzung des Koordinierungsrates am 30.09.2026 wurden wesentliche Beschlüsse zur Fortführung und Finanzierung des Deutschlandtickets gefasst. Darüber hinaus wurde der neue Preis des Deutschlandtickets bekanntgegeben. Die Beschlüsse schaffen die Grundlage für die Finanzierung des Deutschlandtickets bis zum Jahr 2030.
Finanzierung des Deutschlandtickets
Der Koordinierungsrat hat die bundeseinheitlichen Musterrichtlinien für den Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket für die Jahre 2027 bis 2030 beschlossen (Anlagen 1 und 2). Damit liegt erstmals ein verbindlicher Rahmen für die Ausgleichsmechanismen der kommenden vier Jahre vor.
Der Koordinierungsrat hat seinen früheren Beschluss bekräftigt, wonach Erlöse aus dem Deutschlandticket, die die jeweiligen Soll-Einnahmewerte übersteigen, innerhalb des jeweiligen Bundeslandes abzuschöpfen sind. Ziel ist es, Benachteiligungen anderer Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im bundesweiten Ausgleichssystem zu vermeiden. Die Länder haben angekündigt, entsprechende Verfahren kurzfristig abzustimmen.
Preisanpassung Deutschlandticket zum 01.01.2027
Der Koordinierungsrat Deutschlandticket hat die Fortschreibung der Deutschlandticket-Preise für das Jahr 2027 auf Grundlage des von der Verkehrsministerkonferenz beschlossenen Preisindex beschlossen. Die entsprechende Entscheidung wurde am 30. September 2026 veröffentlicht. Danach erhöht sich der Preis des Deutschlandtickets zum 1. Januar 2027 von bislang 63,00 Euro auf 66,80 Euro pro Monat. Der neuen Preisfestsetzung liegt die erstmalige Anwendung des Preisindex zugrunde, der die Entwicklung der Personal-, Energie- und allgemeinen Kosten im öffentlichen Personennahverkehr berücksichtigt.
Neben dem regulären Deutschlandticket werden auch die Preise der rabattierten Varianten angepasst.
Das Deutschlandticket Job kostet ab dem 1. Januar 2027 monatlich 63,46 Euro, das Deutschland-Semesterticket ab dem Wintersemester 27/28 40,08 Euro.
Mit der indexbasierten Preisfortschreibung sollen Kostensteigerungen nicht allein durch zusätzliche öffentliche Mittel aufgefangen werden, sondern stärker über die Nutzerfinanzierung erfolgen. Damit steigt die Bedeutung der Nachfrageentwicklung und der Vermarktung des Deutschlandtickets für die langfristige wirtschaftliche Stabilität des Systems.
Anpassung Tarifbestimmungen
Ergänzend hat der Koordinierungsrat Deutschlandticket mehrere redaktionelle und inhaltlich klarstellende Anpassungen der Tarifbestimmungen beschlossen. Diese betreffen insbesondere die Konkretisierung des Deutschlandtickets als ausschließlich digitales Ticket, den Wegfall der jährlichen Zahlungsweise sowie die Anpassung der Tarifbestimmungen an die ab dem 1. Januar 2027 geltenden Ticketpreise. Die überarbeiteten Tarifbestimmungen werden in Kürze veröffentlicht.
Nachfrage- und Einnahmensituation im AVV
Im Juli 2026 wurden im AVV knapp 148.000 Deutschlandtickets verkauft. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die von go.Rheinland vertriebenen Deutschlandtickets im Zuge der Umsetzung des Rheinlandtarifs seit Juni 2026 gebündelt über den VRS gemeldet werden und daher nicht mehr in den AVV-Verkaufszahlen enthalten sind.
Die Nachfrage nach dem Deutschlandticket entwickelt sich im AVV weiterhin stabil. Trotz des verminderten Meldevolumens liegt der Absatz der AVV-Verkehrsunternehmen im Zeitraum Januar bis Juli 2026 rund 1 Prozent über dem Vorjahresniveau. Negative Nachfrageeffekte in Folge der Preiserhöhung zum 01.01.2026 von 58 Euro auf 63 Euro sind bislang nicht erkennbar. Seit Einführung des Deutschlandtickets wurden im AVV insgesamt rund 5,1 Mio.
Daten im Deutschland-Ticket Monitor (D-Tix) zu Postleitzahlen im AVV-Verbundgebiet
Für den Zeitraum Januar bis Juli 2026 sind im D-Tix-Monitor rund 1,4 Mio. Deutschlandticket-Verkäufe mit einer Postleitzahl aus dem AVV-Verbundgebiet und damit verbundene Einnahmen von rund 74,8 Mio. Euro erfasst. Rund 75 Prozent dieser Einnahmen (ca. 56 Mio. Euro) wurden durch die AVV-Partnerunternehmen erzielt, während rund 25 Prozent auf verbundexterne Vertriebsunternehmen entfallen.
Aktuelle Entwicklungen Deutschlandticket Job
Bislang war ein Arbeitgeberzuschuss zum fakultativen Deutschlandticket Job für Landesbedienstete aufgrund der geltenden besoldungsrechtlichen Regelungen nicht möglich. Das Landeskabinett hat beschlossen, künftig auch Landesbediensteten einen Zuschuss von 25 Prozent zum Deutschlandticket zu gewähren. Hierfür sind zunächst entsprechende Anpassungen der besoldungsrechtlichen Regelungen erforderlich; ein konkreter Umsetzungszeitplan liegt derzeit noch nicht vor. Mit dieser Entscheidung werden die Voraussetzungen geschaffen, das Deutschlandticket Job künftig einer weiteren großen Beschäftigtengruppe zugänglich zu machen. Daraus ergeben sich zusätzliche Marktpotenziale für die Verkehrsunternehmen, insbesondere im Hinblick auf die Gewinnung neuer Jobticket-Kooperationen.
Unabhängig von dieser Entwicklung führt das Kompetenzcenter Marketing NRW (KCM) zur Steigerung der Marktdurchdringung derzeit eine landesweite Informationskampagne über digitale und analoge Kanäle zum Deutschlandticket Job durch, mit dem Ziel die Bekanntheit des Angebots zu erhöhen, Unternehmen über die Vorteile des Deutschlandticket Job zu informieren und die Marktdurchdringung des Angebots in Nordrhein-Westfalen weiter zu steigern. Die Kampagne läuft noch bis zum 12.10.2026.
Vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Marktpotenziale im Jobticket-Segment sowie der geplanten Öffnung des Deutschlandticket Job für Landesbedienstete plant die Verbundgesellschaft gemeinsam mit den AVV-Verkehrsunternehmen, im Jahr 2027 eine regionale Marketingkampagne zum Deutschlandticket Job durchzuführen. Die Kampagne soll an die laufenden landesweiten Aktivitäten anknüpfen und diese durch eine gezielte regionale Ansprache im AVV-Gebiet ergänzen. Ziel ist es, zusätzliche Unternehmenskooperationen zu gewinnen, die Marktdurchdringung des Deutschlandticket Job zu erhöhen und den Anteil der durch die AVV-Partnerunternehmen generierten Einnahmen einschließlich Vertriebsanreiz zu steigern.
Aktuelle Entwicklungen Deutschlandticket für Auszubildende
Die Abstimmungen auf Landesebene zur Einführung eines vergünstigten Deutschlandtickets für Auszubildende im Elektrohandwerk NRW wurden fortgeführt. Wesentliche Änderungen gegenüber dem zuletzt berichteten Sachstand haben sich bislang nicht ergeben.
Im AVV haben derzeit 33 Unternehmen einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen. Mit aktuell 145 abgenommenen Tickets pro Monat bleibt die Inanspruchnahme weiterhin deutlich hinter den ursprünglich erwarteten Größenordnungen zurück. Ein vergleichbares Bild zeigt sich auch landesweit.
Parallel werden weiterhin die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für ein mögliches dauerhaftes bundesweites Solidarmodell geprüft. In diesem Zusammenhang ist die Beauftragung eines Rechtsgutachtens vorgesehen, um die Möglichkeiten einer dauerhaften Verankerung innerhalb der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen. Die federführenden Abstimmungen hierzu erfolgen derzeit zwischen dem VRR und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks.
Die derzeitige Übergangslösung für Auszubildende im Elektrohandwerk NRW wird nach aktuellem Stand weiterhin durch das Land gefördert. Die Förderung soll zunächst bis zum Ende 2026 fortgeführt werden, um die Zeit bis zu einer möglichen dauerhaften Nachfolgelösung zu überbrücken. Vor dem Hintergrund der bereits absehbaren Verzögerungen bei der Konzeptionierung eines zukünftigen Modells hatte das Land jedoch mitgeteilt, dass die Förderung maximal bis zum 30.06.2027 verlängert werden könnte.
Aktuelle Entwicklungen Einnahmenaufteilung Deutschlandticket
Wie zuletzt berichtet, ist seit Umsetzung der Stufe 2 der bundesweiten Einnahmenaufteilung des Deutschlandtickets der AVV in allen bisherigen Abrechnungen Zahlungsempfänger.
Einnahmenaufteilung D-Ticket ab 2027 - aktueller Sachstand bEAV Deutschlandticket
Für die Einnahmeaufteilung des Deutschlandtickets liegt erstmals ein Entwurf für einen dauerhaft angelegten bundesweiten Einnahmeaufteilungsvertrag (bEAV/EAV D-Ticket) ab dem Jahr 2027 vor. Der Vertrag soll zum 01.01.2027 in Kraft treten und die bislang jährlich fortgeschriebenen Vereinbarungen ablösen. Bislang befindet sich der Vertrag noch in der bundesweiten Bearbeitung. Zudem befinden sich einzelne für die Verkehrsunternehmen wirtschaftlich relevante Themen weiterhin in der Abstimmung. Dies betrifft insbesondere die zukünftige Ausgestaltung des Vertriebsanreizes sowie verschiedene Verteilungsmechanismen innerhalb der Einnahmeaufteilung.
Die nordrhein-westfälischen Verbünde und das Kompetenzcenter Marketing NRW (KCM) haben den bislang vorliegenden Vertragsentwurf gemeinsam fachlich und rechtlich bewertet. Die dabei abgestimmten Anmerkungen, Änderungsvorschläge und Bewertungen wurden gebündelt gegenüber der D-TIX eingebracht.
Aus Sicht der Verbundgesellschaft stellt der neue bEAV-Vertrag einen wichtigen Schritt zur Verstetigung der Einnahmeaufteilung des Deutschlandtickets dar. Die weiteren Beratungen und Abstimmungen auf Bundes- und Landesebene zum Deutschlandticket werden durch die Verbundgesellschaft weiterhin eng begleitet. Sofern sich aus den laufenden Verhandlungen wesentliche Änderungen oder neue Rahmenbedingungen ergeben, werden die Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger im AVV hierüber zeitnah informiert.
Für den gesamten Prozess ist es unabdingbar, dass die erforderlichen Vertragswerke auf Bundes-, Landes- und Verbundebene fristgerecht abgeschlossen werden, damit die Voraussetzungen für die Einnahmenaufteilung ab dem 01.01.2027 rechtssicher vorliegen.
Die abschließende Zeichnung der Vertragswerke erfolgt nach Vorliegen der finalen Fassungen.
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1027270
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1027270
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-10-07 AVV_0010_WP19 Sachstand Deutschlan SAO.pdf
21.10.2026
459.0 KB
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- Aachener Verkehrsverbund
- Geändert
- 2.11.2026
- Inhalt abgerufen
- 2. November 2026 um 02:09