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Aktuelle Entwicklungen im Rheinlandtarif

AVV/0011/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beschlussvorschlag

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die dargelegten Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der beschriebenen Vorgehensweise, inklusive der temporären Sonderregelung in Baesweiler, sowie der Fortschreibung des euregiotickets zum 01.01.2027 zu.

Erläuterungen

Bericht zum aktuellen Sachstand

Mit Beschluss der noch verbliebenen tariflichen Bestandteile in der gemeinsamen Zweckverbandsversammlung von AVV und VRS am 27. März 2026 wurden die abschließenden Voraussetzungen zur Einführung des gemeinsamen Rheinlandtarifs zum 1. Juni 2026 geschaffen, welcher die bisherigen Verbundtarife von AVV und VRS – bis auf wenige zeitlich befristete Ausnahmen – abgelöst hat.

Die Einführung in den Verbundgebieten des AVV und VRS verlief aus Sicht der beiden Verbundgesellschaften insgesamt und in weiten Teilen reibungsarm. Insbesondere seitens der Fahrgäste war die Resonanz bislang in Anbetracht des sehr umfassenden Umfangs der Reform verhältnismäßig ruhig. Trotz der weitreichenden tariflichen Veränderungen waren keine grundlegenden Akzeptanzprobleme oder flächendeckenden Beeinträchtigungen festzustellen.

Zum 01.01.2027 wird das Tarifangebot des Rheinlandtarifs wie im letzten Gremienblock beschlossen um das solidarische Jobticket erweitert. Damit wird ein weiterer Baustein des gemeinsamen Tarifangebots eingeführt, der insbesondere die Attraktivität des ÖPNV für Berufspendlerinnen und Berufspendler stärken soll.

Gleichwohl zeigen die ersten Monate Themenfelder auf, die einer vertieften Betrachtung bedürfen. Hierzu zählen insbesondere die Bewertung der Nachfrage- und Erlösentwicklung sowie einzelne Preiswirkungen auf bestimmten Relationen. Parallel werden die tariflichen und organisatorischen Rahmenbedingungen des Rheinlandtarifs weiter harmonisiert und fortentwickelt.

Die nachfolgenden Ausführungen informieren über den aktuellen Sachstand, bestehende Handlungsbedarfe sowie die vorgesehenen weiteren Schritte.

Meldeplattform und Verkaufszahlen

Mit dem Rheinlandtarif haben AVV und VRS eine gemeinsame digitale Meldeplattform eingeführt, über die die Verkehrsunternehmen ihre Vertriebs- und Einnahmendaten zentral und einheitlich bereitstellen. Dadurch werden die Datenerfassung standardisiert und die Grundlagen für die Einnahmenaufteilung sowie die Auswertung von Vertriebs- und Nachfragedaten verbessert. Die Plattform soll bis Ende 2026 zudem um die Meldung der Deutschlandticket-Daten erweitert werden.

Eine erste Analyse der Verkaufs- und Einnahmenentwicklung nach Einführung des Rheinlandtarifs war ursprünglich nach den ersten drei Monaten vorgesehen. Aufgrund noch bestehender Einschränkungen bei Vollständigkeit und Qualität der gemeldeten Daten sowie noch nicht vollständig verfügbarer Auswertungssysteme liegt derzeit jedoch noch keine belastbare Gesamtbewertung vor. Die Verbundgesellschaften arbeiten gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen an der weiteren Konsolidierung und Qualitätssicherung der Datengrundlage.

Regionale Entwicklungen

Im Zuge der Einführung des Rheinlandtarifs haben sich auf einzelnen Relationen spürbare Preisänderungen ergeben. Diese sind eine Folge der politisch beschlossenen Tarifreform, nach der bisherige regionale Sonderregelungen grundsätzlich nicht in den Rheinlandtarif übernommen wurden.

Besonders deutlich zeigen sich die Auswirkungen auf der Relation Aachen – Baesweiler. Die dort eingetretenen Preiswirkungen sind nicht auf einen einzelnen Aspekt der Tarifreform zurückzuführen, sondern ergeben sich aus dem Zusammenwirken mehrerer Faktoren. Neben den allgemeinen Effekten der Harmonisierung bislang unterschiedlicher Tarifstrukturen wirkt sich insbesondere der Wegfall des bisherigen Tarifgebietszusammenschlusses Herzogenrath, Würselen und Alsdorf aus. Im Ergebnis ergeben sich beim Einzelticket für Erwachsene gegenüber dem bisherigen AVV-Tarif Preissteigerungen von rund 88 Prozent. Die Stadt Baesweiler hat die hieraus resultierenden Belastungen wiederholt gegenüber den Verbundgesellschaften thematisiert.

Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass die Preiswirkungen nicht alle Vertriebswege gleichermaßen betreffen. Im elektronischen Tarif eezy.nrw liegt der Preis für die Relation Aachen – Baesweiler derzeit bei 5,90 Euro und damit sowohl unter dem Preis des Rheinlandtarifs als auch unter dem bisherigen Preisniveau im AVV-Tarif. Die Diskussion konzentriert sich daher im Wesentlichen auf die Preisentwicklung bei den klassischen Ticketangeboten infolge des Zusammenwirkens mehrerer tariflicher Anpassungen.

Die von den Städten Baesweiler und Bedburg vorgetragenen Einwände zu den Preiswirkungen des Rheinlandtarifs wurden auf Geschäftsführungsebene zwischen den Verbünden und Verkehrsunternehmen bewertet. Während für die ebenfalls vorgetragenen Einwände aus Bedburg nach nochmaliger Erörterung kein Anpassungsbedarf gesehen wird, besteht für die besondere Situation in Baesweiler grundsätzlich Verständnis.

Vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Preiswirkungen sowie der Bedeutung einer breiten Akzeptanz für die weitere Umsetzung der Tarifreform wurde sich fachlich darauf verständigt, die Relation Aachen – Baesweiler ab dem 01.01.2027 befristet bis zur Umsetzung der zweiten Stufe der Tarifreform, längstens jedoch bis zum 31.05.2028, der Rheinlandtarif-Preisstufe 2 zuzuordnen. Somit gilt für diese Relation ab dem 01.01.2027 ein Preis von 5,50 Euro, was einer Preissenkung im Verhältnis zur alten AVV-Preisstufe 3 von knapp 30 % entspricht.

Die Verkehrsunternehmen aus AVV und VRS haben die vorgeschlagene Lösung mit Blick auf die besonderen Rahmenbedingungen in Baesweiler sowie die Akzeptanz des weiteren Reformprozesses letztlich mitgetragen. Gleichzeitig wurde deutlich gemacht, dass die Maßnahme ausschließlich als befristete Übergangsregelung verstanden wird und nach Umsetzung der zweiten Stufe der Tarifreform wieder entfallen soll.

Weiteres Vorgehen Rheinlandtarif

Die Entwicklung des Rheinlandtarifs wird weiterhin eng durch die beiden Verbundgesellschaften begleitet. Aufgrund der derzeit noch begrenzten Datenbasis aus den ersten Monaten nach Tarifeinführung liegen aktuell noch keine belastbaren Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf Nachfrage, Einnahmen und Vertriebsentwicklung vor.

Die Partner des Rheinlandtarifs haben vereinbart, die Nachfrage-, Vertriebs- und Erlösentwicklung nach Vorliegen einer belastbaren Datengrundlage umfassend zu bewerten. Dabei soll insbesondere untersucht werden, ob die Tarifreform die angestrebten wirtschaftlichen und vertrieblichen Zielsetzungen erreicht. Hierzu gehören neben einer wirtschaftlich tragfähigen Einnahmenentwicklung die Stärkung von eezy.nrw als einfach nutzbarer Standardtarif für Gelegenheitsfahrten sowie die weitere Etablierung des Deutschlandtickets als attraktives Angebot für regelmäßige Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV. Auf Basis dieser Erkenntnisse werden die Verbundgesellschaften das weitere Vorgehen abstimmen und den Gremien gegebenenfalls Handlungsempfehlungen zur Beratung vorlegen.

Euregioticket Fortschreibung 01.01.27

Die euregionalen Partner haben sich im Rahmen der gemeinsamen zuständigen Sitzung für eine Anhebung des euregioticket-Preises auf 24,50 Euro (Stand 01.01.2026: 23,50 Euro) zum 1. Januar 2027 ausgesprochen, was einer Erhöhung um 1,00 Euro bei einer Anpassung von 4,3 Prozent entspricht. Sowohl die Gremien im AVV al auch die Gremien im VRS haben eine Fortschreibung des euregiotickets auf 24,50 Euro zum 01.01.2027 empfohlen.

Auswirkungen

Finanziell:ja/nein

-Keine Erläuterungen-

Personell:ja/nein

-Keine Erläuterungen-

Klimarelevant:ja/nein

-Keine Erläuterungen-

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-10-07 AVV_0011_WP19 Aktuelle Entwicklung SAO.pdf

21.10.2026

90.3 KB

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Aachener Verkehrsverbund
Geändert
2.11.2026
Inhalt abgerufen
2. November 2026 um 02:09