Integriertes Stadtentwicklungskonzept „Zukunft Forst“: Festlegung des Maßnahmengebietes gem. § 171e Abs. 3 BauGB (Durchführung von Maßnahmen der Sozialen Stadt)
FB 60/0022/WP19 · Entscheidungsvorlage
Integriertes Stadtentwicklungskonzept „Zukunft Forst“: Festlegung des Maßnahmengebietes gem. § 171e Abs. 3 BauGB (Durchführung von Maßnahmen der Sozialen Stadt)
im Ratsinformationssystem anzeigenBeschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Zukunft Forst“ den in Anlage A2 dargestellten Geltungsbereich als Maßnahmengebiet gem. § 171e Abs. 3 BauGB (Gebiet, in dem Maßnahmen der Sozialen Stadt durchgeführt werden sollen) zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Zukunft Forst“ den in Anlage A2 dargestellten Geltungsbereich als Maßnahmengebiet gem. § 171e Abs. 3 BauGB (Gebiet, in dem Maßnahmen der Sozialen Stadt durchgeführt werden sollen).
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und den Ratsbeschluss zur Kenntnis.
Erläuterungen
Im Hauptausschuss am 06.11.2024 wurde nach einer ausführlichen Beratungsfolge die Stadtteilperspektive „Zukunft Forst“ beschlossen (vgl. Vorlage-Nr. FB 61/1019/WP18). Die Verwaltung wurde beauftragt, die ersten Schritte zur Vorbereitung eines Grundantrages zur Städtebauförderung für ein Programmgebiet in der Förderkulisse „Sozialer Zusammenhalt“ für den Herbst 2026 vorzubereiten.
Als Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermitteln ist ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) zu erarbeiten. Die Beschlussfassung des ISEK „Zukunft Forst“ (vgl. Vorlage-Nr. FB 61/0074/WP19) wird nach umfangreicher Beratung in den Fachausschüssen im Rat am 14.10.2026 erfolgt.
Seit Beginn des Jahres 2024 gelten neue Städtebauförderrichtlinien. Diese fordern die Gesamtmaßnahme sowie das Fördergebiet in ihrer Komplexität und ihrem Umfang zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund wurde der Fokus der Städtebauförderung auf die Teilräume Schönforst und Driescher Hof gelegt, da der Bedarf dort am höchsten ist. In Absprache mit dem Fördergeldgeber soll das förmliche Gebiet, in dem Maßnahmen durchgeführt werden, trotz der erforderlichen Fokussierung den darüberhinausgehenden größeren Betrachtungsraum der Stadtteilperspektive „Zukunft Forst“ umfassen. Dieser schließt neben den Fokusräumen Schönforst und Driescher Hof auch die Teilräume Unterforst, Altforst und Forster Linde ein. Mit Impulsprojekten können dem Leitbild der Stadtteilperspektive – „Mitten in Forst“, „Mitten im Grünen“, „Mitten verbinden“ – entsprechend auch in den Teilräumen Altforst, Unterforst und Forster Linde die Quartiersmitten gestärkt werden. Außerdem können die Bewohner*innen und Akteur*innen von übergeordneten Maßnahmen profitieren, die im gesamten Gebiet angeboten werden und wirken sollen (z.B. Verfügungsfonds, Beratungsangebote, etc.).
Neben dem ISEK stellt die Abgrenzung der Gebietskulisse einen formalen Bestandteil des Grundantrages zur Aufnahme in die Städtebauförderung dar. Für das ISEK „Zukunft Forst“ soll eine Aufnahme in das Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt beantragt werden. Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2026/2027 (Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Art. 104b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen) regelt, dass für das Programm Sozialer Zusammenhalt eine räumliche Festlegung als Maßnahmengebiet nach § 171e Abs. 3 BauGB (Maßnahmengebiet Soziale Stadt), als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB oder als Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB erfolgt. Für das ISEK „Zukunft Forst“ wird aufgrund der sozialräumlichen Ausgangslage, den Zielsetzungen (Beitrag zum Abbau sozialräumlicher Benachteiligungen, zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität und Nutzungsvielfalt, zur Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammenhalts) und der geplanten Maßnahmen die Festlegung eines Maßnahmengebietes Soziale Stadt gem. § 171e Abs. 3 BauGB empfohlen. Der Schwerpunkt soll weniger auf Eingriffen in Eigentum liegen, daher werden keine umfassenden Instrumente benötigt, wie sie bspw. in einem Sanierungsgebiet gem. § 142 BauGB möglich wären. Ein Erhaltungsgebiet wird nicht für zielführend erachtet, da in Forst der Schwerpunkt auf der aktiven Verbesserung der städtebaulichen, sozialen und infrastrukturellen Bedingungen im Quartier und nicht auf dem Erhalt der städtebaulichen Eigenart oder der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung liegt. Ein Maßnahmengebiet Soziale Stadt gem. § 171e BauGB hat eine vergleichsweise geringe Eingriffswirkung, da dadurch keine Genehmigungsvorbehalte, Vorkaufsrechte oder Auskunftspflichte ausgelöst werden.
Das ISEK „Zukunft Forst“ leitet sich unmittelbar aus der Stadtteilperspektive ab bzw. ist deren unmittelbare Fortsetzung für die Beantragung von Städtebauförderung. Das ISEK stellt – auf der Grundlage der Stadtteilperspektive – das Entwicklungskonzept für Herleitung der Gebietskulisse gem. § 171e Abs. 4 BauGB dar.
Das Gebiet wurde entsprechend abgegrenzt, um den räumlichen Wirkungsbereich des Städtebauförderprojektes „Zukunft Forst“ eindeutig festzulegen. Die Gebietsabgrenzung erfolgte anhand konkret identifizierbarer räumlicher Strukturen. Als Abgrenzungskriterien wurden bestehende Verkehrsachsen, natürliche Geländestrukturen, administrative Grenzen sowie funktionale Nutzungszusammenhänge herangezogen. Im Vergleich zum Betrachtungsraum der Stadtteilperspektive „Zukunft Forst“ wurde die Abgrenzung konkretisiert und geringfügig angepasst. Einige Bereiche, wie zum Beispiel die Flächen der Lützow- und Theodor-Körner-Kaserne, auf denen keine Wirkung des Städtebauförderprojektes erzielt werden kann, wurden aus der Gebietskulisse ausgespart. Die Abgrenzung des Fördergebietes ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan (s. Anlage 2), die dort dargestellte Grenze ist maßgeblich. Soweit Flurstücke nur teilweise innerhalb der Gebietskulisse liegen, werden jeweils nur die von der Abgrenzung erfassten Teilflächen einbezogen. Dies wird in der Flurstückliste (s. Anlage 3) entsprechend vermerkt. Bei den durchschnittenen Flurstücken handelt es sich um zwei Verkehrs- und zwei Grünflächen. Insgesamt umfasst die Gebietskulisse des ISEK „Zukunft Forst“ eine Fläche von circa 300 Hektar (305,8 Hektar) mit 21.410 Einwohner*innen (Stand 30.06.2026).
Anlagen:
-Anlage 1 Betrachtungsraum ISEK „Zukunft Forst“
-Anlage 2 Lageplan
-Anlage 3 Flurstückliste
Auswirkungen
Finanziell:ja/nein
-Keine Erläuterungen-
Personell:ja/nein
-Keine Erläuterungen-
Klimerelvant:ja/nein
-Keine Erläuterungen-
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1027338
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1027338
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-09-17 FB 60_0022_WP19 Integriertes Stadten SAO.pdf
23.10.2026
6.9 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Geändert
- 22.10.2026
- Inhalt abgerufen
- 2. November 2026 um 02:26