Bebauungsplan Nr. 999S - Altstadtquartier Büchel Süd -; hier: -Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB, -Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB, -Empfehlung zum Satzungsbeschluss, -Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
FB 61/0098/WP19 · Entscheidungsvorlage
Bebauungsplan Nr. 999S - Altstadtquartier Büchel Süd -; hier: -Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB, -Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB, -Empfehlung zum Satzungsbeschluss, -Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
im Ratsinformationssystem anzeigenBeschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Veröffentlichung im Internet, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 999S - Altstadtquartier Büchel Süd -gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Veröffentlichung im Internet, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 999S - Altstadtquartier Büchel Süd- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 999S - Altstadtquartier Büchel Süd - zur Kenntnis.
Er beschließt nach sorgfältiger Abwägung der privaten und öffentlichen Belange sämtliche Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Veröffentlichung im Internet, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Weiterhin beschließt er den Bebauungsplan Nr. 999S - Altstadtquartier Büchel Süd - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Erläuterungen
- Bisheriger Verlauf des Planverfahrens/Beschlusslage
Programmberatung PLA: 17.08.2023 | FB 61/0709/WP18 | Einstimmig, ungeändert beschlossen |
Programmberatung Bezirk: 06.09.2023 | FB 61/0709/WP18 | Einstimmig, ungeändert beschlossen |
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Sachstandsbericht- Altstadtquartier Büchel - hier: Weiteres Vorgehen südlicher Bereich Bezirk: 21.05.2025 | FB 61/1078/WP18 | mehrheitlich, ungeändert beschlossen |
Sachstandsbericht- Altstadtquartier Büchel - hier: Weiteres Vorgehen südlicher Bereich PLA:05.06.2025 | FB 61/1078/WP18 | Einstimmig, ungeändert beschlossen |
Beschluss über die Veröffentlichung im Internet Bezrik:06.05.2026 | FB 61/0035/WP19 | Einstimmig, ungeändert beschlossen |
Beschluss über die Veröffentlichung im Internet PLA: 07.05.2026 | FB 61/0035/WP19 | Einstimmig, ungeändert beschlossen |
Im Bereich zwischen Büchel, Nikolausstraße und Mefferdatisstraße soll für den südlichen Teil des Altstadtquartiers Büchel ein Quartier mit Wohn-, Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen und einer zentralen öffentlichen Grünfläche entstehen.
Die Programmberatung erfolgte am 17.08.2023 im Planungsausschuss mit anschließender Beratung in der Bezirksvertretung Aachen Mitte am 06.09.2023. Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, für das Plangebiet auf Basis des vorgestellten Entwurfs einen Bebauungsplan zu erarbeiten.
Auf Grund der Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Normenkontrollverfahren zum einfachen Bebauungsplan Nr. 999A-Antoniusstraße -, müssen die städtebaulichen Ziele im Bereich der Antoniusstraße überprüft und neu bewertet werden. Unter Berücksichtigung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 23.04.2024 ist es aus planungsrechtlicher Sicht notwendig das Bebauungsplanverfahren Nr.999 - Altstadtquartier Büchel - in zwei Bebauungsplanverfahren – Süd und Nord – zu teilen. Vor diesem Hintergrund hat der Planungsausschuss am 05.06.2025 auf vorherige Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen Mitte am 21.05.2025 die Verwaltung beauftragt das Bebauungsplanverfahren für den südlichen Bereich des Altstadtquartiers Büchel mit dem dargestellten neu abgegrenzten Geltungsbereich sowie dem angepassten städtebaulichen Konzept unter dem Titel Bebauungsplan Nr. 999S - Altstadtquartier Büchel Süd - fortzuführen.
Der Beschluss über die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung wurde am 06.05.2026 in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte beraten und am 07.05.2026 im Planungsausschuss beschlossen. Im Anschluss erfolgte in der Zeit vom 08.06. bis einschließlich 10.07.2026 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan Nr. 999S - Altstadtquartier Büchel Süd -sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden.
- Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 16.10.2023 bis 10.11.2023 stattgefunden. Am 24.10.2023 fand die Anhörungsveranstaltung statt, zu dieser sind ca. 10 Bürger*innen erschienen. Die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat auf Grundlage des Umgriffes des Bebauungsplans Nr.999 stattgefunden, der das gesamte Altstadtquartier Büchel umfasste, entsprechend sind Stellungnahmen zum Gesamtkonzept „Altstadtquartier Büchel“ eingegangen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgten vier schriftliche Eingaben. Zentrale Themen der schriftlichen Stellungnahmen waren die Prostitution in der Antoniusstraße, die Schaffung von mehr bezahlbaren Wohnungen, keine neuen Ladenlokale und der Wunsch nach einer Markthalle. Außerdem die Forderung nach mehr Parkplätzen am Straßenrand besonders für die Anlieferung.
Ergänzend gab es Anregungen zur Schaffung einer mutigen Architektur, Aufenthaltsqualität, attraktiv geschützten Freiflächen und Dachbegrünung.
Außerdem sind detaillierte Fragen zur Grünflächenplanung und Hochbauplanung eingegangen.
Die Niederschrift der Informationsveranstaltung sowie die Eingaben der Öffentlichkeit und die Stellungnahmen der Verwaltung sind in der Vorlage FB 61/0035/WP19 als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit) beigefügt. Die Eingaben aus der Öffentlichkeit führte nicht zu einer Änderung der Planung.
Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurden 35 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 18 davon haben eine Anregung zur Planung abgegeben, hiervon sind 9 Stellungnahmen abwägungsrelevant.
Inhalte der Stellungnahmen sind folgende Themen:
Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland weist auf die nachrichtliche Übernahme von Baudenkmälern hin und gibt Hinweise zu Neubauten aufgrund der Lage im Denkmalbereich.
Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland weist auf die Geschichte des Plangebietes und eine kontinuierliche Besiedlung des Gebietes hin. Es werden Bedenken geäußert, da eine konkrete Befunderwartung besteht. Da die Prüfung der Plangebietsfläche auf die tatsächliche Existenz von Bodendenkmälern nur im Rahmen der Abriss- und Bautätigkeiten erfolgen kann, wurde eine Festsetzung getroffen, die den Eingriff in den Boden steuert sowie eine Ampelkartierung erstellt, die die Befunderwartung im Gebiet gliedert, die Bauarbeiten im Gebiet sind archäologisch zu begleiten.
Die Untere Wasserbehörde der Stadt Aachen weist auf die Anforderungen an den Grundwasser- und Thermalwasserschutz, sowie zur Entwässerung allgemein hin.
Außerdem wurden Hinweise gegeben zu Kampfmitteln, Kriminalprävention Telekommunikationsinfrastruktur sowie die notwendigen Mindestabstände zu vorhandenen Versorgungsanlagen. Hinzu kommen die Hinweise auf die Lage des Geltungsbereiches im Bereich des militärischen Flugplatz Geilenkirchen sowie darauf, dass sich Teile des Planbereichs in einem Gebiet befinden, in dem möglicherweise verkarstungs- bzw. auslaugungsfähiges Gestein vorhanden ist.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind ebenfalls in der Vorlage FB 61/0035/WP19 als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt. Die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung führten nicht zu einer Änderung der Planung.
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfahl dem Rat am 06.05.2026, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Darüber hinaus empfahl sie dem Planungsausschuss, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung im Internet sowie zusätzlich die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 999S - Altstadtquartier Büchel Süd - in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Der Planungsausschuss empfahl am 07.05.2026 dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschloss er die Veröffentlichung im Internet sowie zusätzlich die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan Nr. 999S - Altstadtquartier Büchel Süd - in der vorgelegten Fassung. Die Veröffentlichung im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung wurden in der Zeit vom 08.06. bis einschließlich 10.07.2026 durchgeführt. Im Rahmen der Veröffentlichung im Internet erfolgten 3 Stellungnahmen der Öffentlichkeit. In allen drei Stellungnahmen äußerte sich die Öffentlichkeit grundsätzlich positiv zu dem Projekt. Die Sicherung der Grünfläche am Büchel wurde begrüßt. Thematisiert wurde aber auch der Umgang mit Spielplätzen, Bäumen und dem Grad der Versiegelung sowie die Darstellung des zu Grunde liegenden städtebaulichen Konzeptes. Die Eingaben der Öffentlichkeit sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit) beigefügt. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit führten nicht zu einer Änderung der Planung.
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurden 45 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 17 davon haben eine Anregung zur Planung abgegeben, hiervon sind 7 Stellungnahmen abwägungsrelevant.
Inhalte der Stellungnahmen sind folgende Themen:
Die Polizeidirektion Verkehr weist darauf hin, dass aus verkehrsrechtlicher Sicht erst eine polizeiliche Stellungahme erfolgen kann, wenn ein Verkehrskonzept vorliegt. Im Rahmen des Erarbeitungsprozesses wurde die verkehrliche Ausgangs- und Ist- Situation vom städtischen Fachbereich ermittelt. Als Ergebnis der Untersuchung und in Abwägung aller Funktionen und Nutzungen stellt sich daher das Einrichten einer Fußgängerzone als zielführendste Variante heraus.
Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland verweist auf Stellungnahmen aus dem bisherigen Abstimmungsprozess, die bereits zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes berücksichtigt wurden. Entsprechend enthält der Bebauungsplan bereits eine Festsetzung, die den Eingriff in den Boden steuert. Sowie eine Ampelkartierung, die die Befunderwartung im Gebiet gliedert.
Außerdem wurden erneut die Hinweise gegeben zu Kriminalprävention, die Lage des Geltungsbereiches im Bereich des militärischen Flugplatz Geilenkirchen sowie darauf, dass sich Teile des Planbereichs in einem Gebiet befinden, in dem möglicherweise verkarstungs- bzw. auslaugungsfähiges Gestein vorhanden ist. Durch die Stellungnahme des Geologischen Dienstes wurde ein Hinweis zu der Erdbebenzone in den schriftlichen Festsetzungen ergänzt.
Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt. Die Stellungnahmen der Behörden führten nicht zu einer Änderung der Planung.
- Klimanotstand
Mit der Umgestaltung des Stadtquartiers rund um den Büchel übernimmt die Stadt Aachen Verantwortung im Hinblick auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung. Beispielhaft werden städtebauliche Dichte, Freiraum, multifunktionale Nutzung und eine nachhaltige Stadtentwicklung zusammengedacht.
Vor dem Rückbau des Parkhauses Büchel lagen überdurchschnittliche Belastungen vor, die zum einen durch den Abbruch des Parkhauses stark reduziert sind und denen zum anderen zukünftig mit klimawirksamen Maßnahmen begegnet wird. Durch den Rückbau von bisher versiegelten Flächen (ehem. Parkhaus) und der Realisierung des städtebaulichen Planungskonzepts „Altstadtquartier Büchel“ wird der Grünanteil innerhalb des Plangebiets und des näheren Umfelds erhöht. So wird innerhalb der dicht bebauten Innenstadt Aufheizungseffekten und Wärmebelastung entgegengewirkt. Bestandsgebäude werden erhalten und in die neue städtebauliche Konzeption integriert.
Bei der Realisierung des städtebaulichen Konzepts „offene Wiese“ bzw. des konkretisierten städtebaulichen Konzepts Altstadtquartier Büchel handelt es sich um eine Baumaßnahme der Innenentwicklung. Ein zuvor nahezu komplett versiegeltes und weitestgehend mit Verkehrsinfrastruktur bebautes Innenstadtgrundstück wird überwiegend entsiegelt und einer höherwertigen, zeitgemäßen Nutzung zugeführt.
Durch die Ermöglichung zur Realisierung neuer Wohnungen und weiterer Nutzungen im Innenstadtbereich Aachens wird eine Alternative zur Neuversiegelung im Stadtrandbereich aufgezeigt.
Ebenfalls werden deutliche Anreize für den Verzicht auf einen Privat-PKW gesetzt. Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, Nahversorgungsangebote und ÖPNV-Haltepunkte sind vom Altstadtquartier Büchel aus fußläufig zu erreichen.
Durch die Schaffung eines Grünraumes und die Anlage von Gründächern im ansonsten weitgehend vollständig versiegelten, stadtklimatisch stark belasteten Innenstadtbereich (Schutzbereich Klima) wird einer sommerlichen Überwärmung vorgebeugt. Zur Resilienz gegenüber Starkregenereignissen werden bei der Planung der Grünflächen entsprechende Retentionsräume vorgesehen. Fassadenbegrünungen sind optionaler Teil der Konzeptverfahren und finden bei der Bewertung der Konzepte eine Berücksichtigung.
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 999S - Altstadtquartier Büchel Süd - in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| JA | NEIN |
|
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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|
| vollständig |
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|
| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1027340
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1027340
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-10-07 FB 61_0098_WP19 Bebauungsplan Nr. 99 sao
21.10.2026
18.8 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 22.10.2026
- Inhalt abgerufen
- 2. November 2026 um 02:26