11. November 2026 um 17:00, Bezirksamt AC-Brand
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Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für den Ausbau der Dr.-Josef-Lamby-Straße als verkehrsberuhigten Bereich (Mischfläche)

FB 60/0020/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen für den Ausbau der Dr.-Josef-Lamby-Straße als verkehrsberuhigten Bereich (Mischfläche)gemäß dem als Anlage beigefügten Satzungsentwurf.

Erläuterungen

Die Dr.-Josef-Lamby-Straße wurde in den Jahren 2021 bis 2022 in ihrer gesamten Länge neu ausgebaut.

Der Ausbau erfolgte niveaugleich als verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche) mit Ausweisung durch Verkehrszeichen (Richtzeichen) 325.1 / 325.2 gemäß § 42 Abs. 2 Anlage 3 StVO.

Durch den niveaugleichen Ausbau und den Ausweis als verkehrsberuhigten Bereich erfährt die Erschließungsanlage eine Verbesserung, da hierdurch alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt die Verkehrsfläche nutzen können und mit der Reduzierung der Geschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit die Gefahren des Straßenverkehrs verringert werden. Zudem ist nun ein geordnetes Parken durch eine farbliche Hervorhebung der hierzu bestimmten Bereiche gewährleistet.

In den Fahrbahn- und Bewegungsflächen erfolgte die Befestigung mit grauem Betonsteinpflaster und in den Parkflächen mit anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster. Als Pflasterbettung wurde ein Brechsand-Splittgemisch eingebaut und darunter eine Drainbetontragschicht und eine Frostschutzschicht.

Die Ausbaumaßnahme stellt eine Verbesserung nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.

Nach § 4 Abs. 3 Nr. 6 SBS sind für verkehrsberuhigte Bereiche die anrechenbare Breite und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen. Vorbehaltlich des Beschlusses des Rates über die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für den Ausbau der Dr.-Josef-Lamby-Straße werden für die Teileinrichtung Mischfläche die anrechenbare Breite auf 11,50 m und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand auf 80 v.H. festgesetzt.

Für die Maßnahme wird von der Stadt Aachen ein Antrag auf Erstattung der beitragsfähigen Aufwendungen gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge)“ vom 23. September 2025 (MB.NRW 2025 Nr. 109) gestellt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

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0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

PSP 5-120102-900-02900-160-1 / Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge

Es werden Einnahmen für Straßenausbaubeiträge nach § 8 KAG erzielt und bei der NRW.Bank zur Förderung nach der Förderrichtlinie Straßenbau angemeldet. Durch den Erlass der Einzelsatzung ergeben sich keine Änderungen im Haushaltsansatz auf dem vorgenannten PSP-Element. Die genaue Höhe der Beiträge wird derzeit parallel zum Satzungsverfahren ermittelt.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-08-20 FB 60_0020_WP19 Satzung ueber die Erh SAO.pdf

22.9.2026

512.3 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
14.10.2026
Inhalt abgerufen
2. November 2026 um 02:26