Haushalt: Chancen und Risiken - Forecast 2026
FB 20/0041/WP19 · Kenntnisnahme
Haushalt: Chancen und Risiken - Forecast 2026
im Ratsinformationssystem anzeigenErläuterungen
Im Zuge des regelmäßigen Controllings der Erträge und Aufwendungen in der Ergebnisplanung für den Zeitraum bis einschließlich 31.08.2026 ergibt sich nachfolgend dargestellt ein prognostizierter Forecast für das Jahresergebnis 2026:
Gesamtübersicht in Mio. Euro:
Geplanter Fehlbedarf 2026 gem. Haushaltssatzung | - 95,37 |
Zzgl. angesetzter Globaler Minderaufwand (2% der ordentlichen Aufwendungen) | - 22,50 |
Basis Fehlbedarf für das Jahr 2026 | - 117,87 |
Saldierte Veränderung gem. Forecast (Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)) | 3,15 |
Jahresfehlbedarf gem. Forecast 2026 | - 114,72 |
Veränderung zum geplanten Fehlbedarf (nach globaler Minderaufwand) | - 19,35 |
Im Zuge der Haushaltsaufstellung 2026 fand – ebenso wie bereits zur Haushaltsaufstellung 2025 – das, mit dem 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW (3. NKFWG NRW) geschaffene, Instrument des globalen Minderaufwandes zur pauschalen Kürzung von Aufwendungen Anwendung.
Für das Haushaltsjahr 2026 wurde in diesem Zusammenhang konkret ein Betrag in Höhe von pauschal 22,5 Mio. Euro in Abzug gebracht, sodass der geplante Fehlbedarf somit 95,37 Mio. Euro betrug.
Mit dem Forecast unter Einbeziehung des Monatscontrollings zum 31.08.2026 wird eine Reduzierung des geplanten Fehlbedarfs um rund 3,15 Mio. Euro prognostiziert. Es ist jedoch absehbar, dass es im Wesentlichen nicht gelingt, den globalen Minderaufwand zu erwirtschaften. Positive Sondereffekte wie in den Vorjahren z.B. aus der Spitzabrechnung mit der Städteregion bezüglich der geleisteten Differenzierten Regionsumlage sind nicht absehbar. Die Bewirtschaftungserfolge auch aus der Haushaltssperre und den unterjährigen Konsolidierungsbemühungen müssen bereits zur Deckung absehbarer Mehraufwendungen herangezogen werden.
In der nachfolgenden Tabelle werden die wesentlichen Veränderungen saldiert (ohne Unterscheidung zwischen Aufwand und Ertrag) dargestellt:
Wesentliche Veränderungen in Mio. Euro (Verschlechterung (-) / Verbesserung (+) ergeben sich insbesondere aus:
Erstattungen nach FlüAG | -3,94 |
Leistungen im Bereich klassischer HZE | -3,60 |
Kostenerstattungen im Bereich klassischer HZE (an andere Kommunen) | -3,49 |
Personalaufwendungen (Bezüge und Entgelte) | -2,83 |
|
|
Einsparungen i.R.d. Haushaltssperre in diversen Bereichen | +3,35 |
Unterbringung von Wohnungslosen und Geflüchteten | +3,06 |
Asylleistungen | +3,00 |
Altschuldenhilfe Bund | +2,63 |
Betriebskosten der Kitas | +2,00 |
Auflösung/Herabsetzung Wertberichtigungen Forderungen (hier: Gemeindesteuern) | +1,45 |
Hinsichtlich der Ergebnisverschlechterung im Bereich der HZE wird auf die bereits vergangenen Ausschusssitzungen ergangenen Informationen und Berichte verwiesen. Die Stadt Aachen ist insoweit Spiegelbild der Entwicklung in der gesamten kommunalen Familie. Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass diese negative Entwicklung weiter voranschreiten wird.
Trotz der Haushaltssperre und den damit korrespondierenden personalrelevanten Maßnahmen ist zum ersten Mal seit Jahren zu erwarten, dass der Personalkostenverbund nicht auskömmlich sein wird. Die Verschlechterung im Allgemeinen Personalkostenverbund resultiert insbesondere aus den Tarif- und Besoldungserhöhungen.
Weiter weisen die Erträge aus den Erstattungen nach dem FlüAG – wie auch in den Vorjahren – eine erhebliche Verschlechterung entgegen den im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 Erstattungen aus. Hier bleibt zu erwähnen, dass die auch im Zuge der Haushaltsplanung 2026 erhoffte Entlastung der Kommunen ausbleiben wird.
Ergebnisverbessernd und aufgrund der Höhe sind allerdings die Minderaufwendungen zur Unterbringung von Wohnungslosen und Flüchtlingen zu erwähnen, konkret die Kosten für die Gebäudebewirtschaftung, Sicherheitsdienst und Mieten, welche bis zum Jahresende in Höhe von rund 3,06 Mio. Euro eingespart werden können. Weitere erhebliche Verbesserungen rühren aus Einsparungen im Bereich der Asylleistungen in Höhe von rund 3,00 Mio. Euro.
Weiterhin positiv entwickeln sich die Steuererträge. Die Gewerbesteuererträge sind nach wie vor stabil und lassen erwarten, dass im laufenden Jahr sogar Verbesserungen erzielt werden können (siehe Vorlage FB 20/0035/WP19 – Haushaltssperre 2026; Rat der Stadt Aachen am 16.09.2026), also der Planansatz (in Höhe von rund 246,3 Mio. Euro) überschritten wird, - vorbehaltlich unvorhersehbarer Verlustabsetzungen im letzten Monat des Jahres.
Auch bei der Position des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wird aktuell von einem Erreichen der Haushaltsansätze ausgegangen. Hierbei wird unterstellt, dass die Erträge aus dem 3. und 4. Quartal des Jahres gesteigert werden konnten und können.
Hinsichtlich der Einsparungen im Zuge der mit Datum vom 20.04.2026 verhängten Haushaltssperre in Höhe von 3,35 Mio. Euro wird auf die Vorlage FB 20/0035/WP19 – Haushaltssperre 2026 für den Rat der Stadt Aachen am 16.09.2026 verwiesen.
Eine erhebliche Entlastung erfährt der städtische Haushalt aus einer Zahlung an die Stadt Aachen im Zuge der Altschuldenhilfe des Bundes für das Haushaltsjahr 2026 sowie die Jahre 2027 bis 2029. Die jährliche Zuweisung für die Stadt Aachen beläuft sich auf einen Betrag von rund 2,63 Mio. Euro.
Abschließend zu nennen sind die sinkenden Betriebskosten der Kitas. Hier sind Minderaufwendungen in Höhe von rund 2,00 Mio. Euro zu verzeichnen.
Im Zusammenhang mit den laufenden Personalkosten aus dem Personalkostenverbund ist der Vollständigkeit halber auch auf die Zuführung sowie ertragswirksame Auflösung zu den Pensions- und Beihilferückstellungen für aktive Beamte und Versorgungsempfänger hinzuweisen. Aufgrund der nicht zuverlässigen Prognosemöglichkeit mittels des zur Berechnung von konkreten Versorgungslasten vorgesehenen Haessler-Tools wurden diese Auswirkungen nicht für den Forecast berücksichtigt, begründen allerdings ein Risiko.
Die Forecastberechnungen machen deutlich, dass eine Erwirtschaftung des globalen Minderaufwands in Höhe von 22,5 Mio. Euro weit überwiegend nicht erreicht werden kann. Jedoch werden die Konsolidierungs- und Bewirtschaftungsbemühungen im Jahr 2026 ergänzt durch eine dem Grunde nach bereits geprüfte und mögliche Fortschreibung des Festwertes der Straßenbäume – und einer damit verbundenen erheblichen haushalterischen Verbesserung. Die Defizite aus Nichterreichen des globalen Minderaufwandes sowie das Risiko aus den Versorgungslasten könnten - nach noch ausstehenden Abstimmungen mit E18 und FB14 - mit hoher Wahrscheinlichkeit überwiegend kompensiert werden.
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1027526
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1027526
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-10-09 FB 20_0041_WP19 Haushalt_ Chancen un SAO.pdf
21.10.2026
174.9 KB
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 2.11.2026
- Inhalt abgerufen
- 2. November 2026 um 02:10