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"Stelleneinrichtung zur Wahrnehmung von Aufgaben der Korruptionsprävention"Gemeinsamer Ratsantrag (Nr. 638/17) der Fraktionen von GRÜNE, DIE LINKE und PIRATEN vom 22.06.2020

FB 11/0009/WP18 · Kenntnisnahme

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Ratsantrag der Fraktionen GRÜNE, LINKE und Piraten (638/17) vom 22.06.2020 gilt somit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat hat aufgrund des Ratsantrags der Fraktionen GRÜNE, LINKE und Piraten (638/17) die Verwaltung beauftragt, für die Wahrnehmung von Aufgaben der Korruptionsprävention ein Konzept sowie eine Stellenbeschreibung zu erarbeiten. Danach ist mindestens ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) im Fachbereich Rechnungsprüfung (FB 14) einzurichten.

Begründung:

Mit korruptionspräventiven Maßnahmen beschäftigt sich die Verwaltung intensiv bereits seit einigen Jahren. So wurde beispielsweise die verwaltungsweite Einführung eines Korruptionspräventions- und Gefährdungsatlasses beschlossen, dessen Umsetzung sukzessive erfolgt.

Im Januar 2020 hat sich die Verwaltung erneut mit der Thematik beschäftigt, was verwaltungsintern bereits zu einer Listung eines Stellenmehrbedarfs geführt hat.

Dabei wurden die für die Aufgabenerledigung erforderlichen Aufgabeninhalte entwickelt, die einen umfassenden Aufgabenkatalog beinhalten.

Verwaltungsseitig wurde geprüft, wie die Aufgabenzuordnung innerhalb der Verwaltung in der Praxis vorgenommen werden kann.

Ergebnis der Prüfung ist, dass ein Großteil der Aufgaben einer beim Fachbereich Rechnungsprüfung(FB 14) neu einzurichtenden Stelle zugeordnet werden kann (s. Vorlage zum Stellenplan 2021).

Zur Aufgabenprofilierung bei FB 14 gehören beispielhaft die folgenden Punkte:

  • Wahrnehmung einer Geschäftsstelle für Compliance
  • zentrale Begleitung und Fortschreibung des Korruptionsgefährdungs- und präventionsatlasses und Durchführung von Risiko- und Schwachstellenanalysen; Berichterstattung an die Bezirksregierung

Ein kleinerer Teil der Aufgaben soll durch eine bereits beim Fachbereich Recht und Versicherung (FB 30) bestehende Stelle erledigt werden. Dazu zählen beispielhaft:

  • Systematisierung, Ergänzung, Aktualisierung und Weiterentwicklung des bestehenden Regelwerkes
  • Aufklärung, Sensibilisierung durch Schulung der Beschäftigten sowie der kommunalen Mandatsträger u.a. durch die Konzeptionierung und Durchführung übergreifender und funktionsbezogener Schulungen als Gemeinschaftsaufgabe mit FB 14 im Sinne einer gegenseitigen Ergänzung und Vertretung

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen sind in der Vorlage zum Stellenplan 2021 (1. Lesung) berücksichtigt.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-11-19 FB 11_0009_WP18 _Stelleneinrichtung SAO.pdf

20.11.2024

601.6 KB

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 16:42