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Ahornstraße von Seffenter Weg bis Auf der HörnGenehmigung der Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 3 GO NRW für die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten o. a. Erschließunsanlage gemäß § 8 KAG zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen vom 26..11.2020.

FB 60/0005/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Es ergeht der folgende

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 26.11.2020 für die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Ahornstraße von Seffenter Weg bis Auf der Hörn“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung vom 11.12.2015 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18.12.2019 (SBS).

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Mobilitätsausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 26.11.2020 für die Abrechnung der als Haupterschließungsstraßeausgebauten Erschließungsanlage „Ahornstraße von Seffenter Weg bis Auf der Hörn“zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung vom 11.12.2015 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18.12.2019 (SBS).

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung hat die Dringlichkeitsentscheidung vom 10.11.2020 für die Abrechnung der als Haupterschließungsstraßeausgebauten Erschließungsanlage „Ahornstraße von Seffenter Weg bis Auf der Hörn“zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung vom 11.12.2015 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18.12.2019 (SBS) eingeholt.Diese wurde am 26.11.2020 gefasst.

Gemäß § 60 Abs. 3 GO NRW ist die Dringlichkeitsentscheidung zur Genehmigung vorzulegen.

Die Dringlichkeitsentscheidung einschließlich Beitragssatzermittlung und Abrechnungsplan sind als Anlage beigefügt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Maßnahmebezogene Einnahmen

154.300,71 €Beiträge gem. § 8 KAG

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 11.12.2019 reduziert sich dieser Betrag auf 77.751,48 .

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend

(50-99%)

teilweise

(1-49%)

nicht

nicht bekannt

Entfällt

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-11-18 FB 60_0005_WP18 Ahornstrasse von Seff SAO.pdf

23.10.2024

1.4 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 24
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 21.01.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 16:41