Straßen- und Wegekonzept nach §8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)
FB 60/0009/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Es ergeht der folgende
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschussempfiehlt dem Rat der Stadt, das Straßen- und Wegekonzept nach §8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) zu beschließen.
Der Rat der Stadtbeschließt das Straßen- und Wegekonzept nach §8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG).
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach §8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) hat die Gemeinde ein Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen darstellt, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Kanalbau- sowie Straßenbau- und -unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen sind und ob diese voraussichtlich beitragspflichtige Kanalbau- bzw. Straßenausbaumaßnahmen sein werden. Es ist über den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinde anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben. Darüber hinaus ist das Straßen- und Wegekonzept von der kommunalen Vertretung zu beraten und zu beschließen.
Für eine ab dem 01.01.2021 beschlossene beitragsfähige Kanalbau- bzw. Straßenbaumaßnahme kann nur dann eine Landeszuwendung zur Entlastung der Beitragspflichtigen in Höhe von 50 v. H. an die Stadt gewährt werden, wenn diese in einem zuvor beschlossenen Straßen- und Wegekonzept gelistetist.
Da die Zuständigkeit für die Entscheidungüber das Straßen- und Wegekonzeptes vom Rat bisher nicht auf einen Ausschuss übertragen wurde, entscheidet dieser selbst; der Mobilitätsausschuss ist zu beteiligen.
Die Verwaltung hat das als Anlage beigefügte Straßen- und Wegekonzept erstellt. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, dem Rat zu empfehlen, dieses Konzept zu beschließen.
Der Mobilitätsauschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das als Anlage beigefügte Straßen- und Wegekonzept zu beschließen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich ggfls. erst mit dem jeweils erforderlichen Ausführungsbeschluss für die Straßenbaumaßnahme.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Ergeben sich erst aus dem jeweiligen Beschluss zur Ausführungsplanung der vorgesehenen Straßenbaumaßnahme.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 103143
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=103143
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-12-18 FB 60_0009_WP18 Strassen- und Wegekon SAO.pdf
23.10.2024
249.9 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 26
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 21.01.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 16:41