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Straßen- und Wegekonzept nach §8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)

FB 60/0009/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Es ergeht der folgende

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Straßen- und Wegekonzept nach § 8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschussempfiehlt dem Rat der Stadt, das Straßen- und Wegekonzept nach §8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) zu beschließen.

Der Rat der Stadtbeschließt das Straßen- und Wegekonzept nach §8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG).


Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach §8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) hat die Gemeinde ein Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen darstellt, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Kanalbau- sowie Straßenbau- und -unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen sind und ob diese voraussichtlich beitragspflichtige Kanalbau- bzw. Straßenausbaumaßnahmen sein werden. Es ist über den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinde anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben. Darüber hinaus ist das Straßen- und Wegekonzept von der kommunalen Vertretung zu beraten und zu beschließen.

Für eine ab dem 01.01.2021 beschlossene beitragsfähige Kanalbau- bzw. Straßenbaumaßnahme kann nur dann eine Landeszuwendung zur Entlastung der Beitragspflichtigen in Höhe von 50 v. H. an die Stadt gewährt werden, wenn diese in einem zuvor beschlossenen Straßen- und Wegekonzept gelistetist.

Da die Zuständigkeit für die Entscheidungüber das Straßen- und Wegekonzeptes vom Rat bisher nicht auf einen Ausschuss übertragen wurde, entscheidet dieser selbst; der Mobilitätsausschuss ist zu beteiligen.

Die Verwaltung hat das als Anlage beigefügte Straßen- und Wegekonzept erstellt. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, dem Rat zu empfehlen, dieses Konzept zu beschließen.

Der Mobilitätsauschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das als Anlage beigefügte Straßen- und Wegekonzept zu beschließen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich ggfls. erst mit dem jeweils erforderlichen Ausführungsbeschluss für die Straßenbaumaßnahme.

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Ergeben sich erst aus dem jeweiligen Beschluss zur Ausführungsplanung der vorgesehenen Straßenbaumaßnahme.

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-12-18 FB 60_0009_WP18 Strassen- und Wegekon SAO.pdf

23.10.2024

249.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 26
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 21.01.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 16:41