27. Januar 2021 um 17:00, Eurogress Aachen
TOP 5Öffentlich

Straßen- und Wegekonzept nach §8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)

FB 60/0009/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Lürken (CDU) erläutert, dass es sinnvoll sei, den Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend zu ergänzen, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger aktiv über den vorläufig vorgesehenen Zeitraum, die derzeit gültigen Finanzierungsmodelle und die Möglichkeiten der Beteiligung zu informieren.

Darüber hinaus solle spätestens sechs Monate vor Beginn der Planungen eine Dialogveranstaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt werden, um Anregungen derselben abzufragen und in die Planungen mit einfließen zu lassen. Aus diesem Grund haben die Fraktionen von GRÜNE, CDU, SPD und FDP einen gemeinsamen Beschlussvorschlag formuliert.

Ratsherr Deumens (LINKE)bekundet, dass DIE LINKE aus organisatorischen Gründen nicht auf dem Briefkopf des Beschlussvorschlags zu finden sei und dass der Änderung natürlich zugestimmt würde.

Ratsherr Wolfgang Palm (AfD) äußert die Zustimmung der AfD zu dem Beschlussvorschlag.

Ratsfrau Eschweiler (CDU) betont, dass DIE LINKE auf eigenen Wunsch nicht auf den Briefkopf des Beschlussvorschlags zu sehen sei.

Beschluss

1. Hauptausschuss beschließt einstimmig das Straßen- und Wegekonzept nach §8a Abs. 1 Konnmu- nalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG). 2. Er beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit den Bezirksvertretungen die von beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen betroffenen Bürgerinnen und Bürger aktiv über den vorläufig vorgesehenen Zeitraum, die derzeit gültigen Finanzierungsmodelle sowie die Möglichkeiten der Beteiligung zu informieren. 3. Spätestens sechs Monate vor Beginn der Planungen ist mit den Bürgerinnen und Bürgern eine Dialogveranstaltung durchzuführen, bei der die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger abgefragt und in die weitere Planung einfließen werden. Über die Ergebnisse der Dialogveranstaltungen sind die zuständigen Bezirksvertretungen sowie der Mobilitätsausschuss zu informieren.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschussempfiehlt dem Rat der Stadt, das Straßen- und Wegekonzept nach §8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) zu beschließen.

Der Rat der Stadtbeschließt das Straßen- und Wegekonzept nach §8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG).


Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach §8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) hat die Gemeinde ein Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen darstellt, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Kanalbau- sowie Straßenbau- und -unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen sind und ob diese voraussichtlich beitragspflichtige Kanalbau- bzw. Straßenausbaumaßnahmen sein werden. Es ist über den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinde anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben. Darüber hinaus ist das Straßen- und Wegekonzept von der kommunalen Vertretung zu beraten und zu beschließen.

Für eine ab dem 01.01.2021 beschlossene beitragsfähige Kanalbau- bzw. Straßenbaumaßnahme kann nur dann eine Landeszuwendung zur Entlastung der Beitragspflichtigen in Höhe von 50 v. H. an die Stadt gewährt werden, wenn diese in einem zuvor beschlossenen Straßen- und Wegekonzept gelistetist.

Da die Zuständigkeit für die Entscheidungüber das Straßen- und Wegekonzeptes vom Rat bisher nicht auf einen Ausschuss übertragen wurde, entscheidet dieser selbst; der Mobilitätsausschuss ist zu beteiligen.

Die Verwaltung hat das als Anlage beigefügte Straßen- und Wegekonzept erstellt. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, dem Rat zu empfehlen, dieses Konzept zu beschließen.

Der Mobilitätsauschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das als Anlage beigefügte Straßen- und Wegekonzept zu beschließen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich ggfls. erst mit dem jeweils erforderlichen Ausführungsbeschluss für die Straßenbaumaßnahme.

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Ergeben sich erst aus dem jeweiligen Beschluss zur Ausführungsplanung der vorgesehenen Straßenbaumaßnahme.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-12-18 FB 60_0009_WP18 Strassen- und Wegekon SAO.pdf

23.10.2024

249.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 27.01.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 16:43