27. Januar 2021 um 17:00, Eurogress Aachen
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Gesamtabschluss 2016

FB 20/0019/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Ratsherr Allemand (ZUKUNFT) möchte wissen, weshalb zusätzlich zur Haushaltsberatung auch der Gesamtabschluss zur Beratung vorgelegt wurde.

Stadtdirektorin Grehling erläutert, dassfür die Haushaltsberatung weniger der Gesamtabschluss als der Jahresabschluss in der relevanten Zeit entscheidend sei. Daher stehe in den Erläuterungen zum Gesamtabschluss, dass man aus einem Gesamtabschluss 2016 kaum noch steuernde Wirkungen ableiten könne, sondern momentan bemüht sei,den noch zu gestaltenden Nachlaufprozess, in der großen Aufgabe der Gesamtabschlüsse, genauso in Form zu bringen, wie es bei den Jahresabschlüssen gelungen sei. Die Gesamtabschlüsse2017 und 2018 werde man dieses Jahr noch vorlegen, um so den Vereinfachungsregelungen zur Testierung dieser Gesamtabschlüsse entsprechen zu können.

Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt einstimmig den von der Stadtkämmerin aufgestellten und von der Oberbürgermeisterin bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den von der Stadtkämmerin aufgestellten und von der Oberbürgermeisterin bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 116 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen.

Der Gesamtabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage des Konzerns Stadt Aachen vermitteln.

Der Gesamtabschluss besteht aus

-der Gesamtbilanz,

-der Gesamtergebnisrechnung und

-dem Gesamtanhang.

Darüber hinaus sind dem Gesamtabschluss gemäß § 49 Abs. 2 GemHVO ein Lagebericht und ein Beteiligungsbericht sowie gemäß § 47 GemHVO ein Verbindlichkeitenspiegel beizufügen. Des Weiteren ist dem Gesamtanhang gemäß § 51 GemHVO eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2) in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches bekannt gemachten Form hinzuzufügen.

Der Gesamtabschluss wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch die Oberbürgermeisterin gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW i. V. m. § 116 Abs. 8 GO NRW bestätigt.

Auch der Gesamtabschluss 2016 wird wie die vorherigen Abschlüsse seit 2011 – entsprechend des Beschlusses des Rats der Stadt Aachen– auf der Grundlage der Erleichterungen des „Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse“, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV.NRW.S.759) erstellt. Demnach sind gemäß § 1 die Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2017 der Aufsichtsbehörde in der vom/von der Oberbürgermeister/-in bestätigten und vom Rat zur Kenntnis genommenen Entwurfsfassung erst im Rahmen der Anzeige des geprüften Gesamtabschlusses 2018 vorzulegen. Aus diesem Grund ist die Kenntnisnahme des beigefügten Gesamtabschlusses 2016 im Entwurf ausreichend.

Wie auch im Rahmen der Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses, wird zur Aufarbeitung der rückständigen Gesamtabschlüsse in weitem Maße auf eine externe Beratung und Unterstützung durch die regio iT zurückgegriffen.

Der vorliegende Gesamtabschluss 2016 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eckwerten ab:

Die Gesamtergebnisrechnung weist für das Jahr 2016 einen Fehlbetrag in Höhe von 35.871.511,79 € aus.

Der im Gesamtabschluss 2016 ausgewiesene Fehlbetrag wird im Folgejahr - analog zum Einzelabschluss - mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Die Ausgleichsrücklage wurde bereits im Gesamtabschluss 2013 mit der Verrechnung des anteiligen Jahresfehlbetrages 2012 vollständig aufgezehrt.

Die Bilanzsumme der Gesamtbilanz beläuft sich auf 3.489.282.110,85 €.

Das Eigenkapital beträgt 515.198.526,86 €.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittelgroßnicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

Onicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-01-06 FB 20_0019_WP18 Gesamtabschluss 2016 SAO.pdf

8.11.2024

6.9 MB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 27.01.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 16:43