14. Januar 2021 um 17:00, Eurogress Aachen
TOP 4.1Öffentlich

Bebauungsplan Nr. 999 A - Antoniusstraße -hier: Offenlagebeschluss

FB 61/0032/WP18-1 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 999 A - Antoniusstraße -hier: Offenlagebeschluss

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Zum Diskussionsverlauf wird auf TOP I.4 verwiesen.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stellt fest, dass gemäß §13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Er beschließt auf der Grundlage der Konzeption zur Konzentration der Prostitution die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 999 A - Antoniusstraße - gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der vorgelegten Fassung mit der in den Erläuterungen aufgeführten geänderten Begründung im Punkt 1.6, 8. Absatz. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und Die Zukunft Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, 1. in der Übergangsphase zur Verdichtung der Prostitution im östlichen Teil der Antoniusstraße geeignete Maßnahmen (z. B. Gespräche mit Eigentümer* innen, Umbau eigener Immobilien etc.) zu ergreifen, um abzusichern, dass mit Auslaufen der übergangsweisen Genehmigung der Prostitution im mittleren Teil der Antonlusstraße mindestens 100 Arbeitsplätze innerhalb der zukünftigen Konzentrationsfläche entstehen. 2. im Bereich der Konzentrationsfläche Ost des Bebauungsplans 999 A regelmäßige Überprüfungen,mindestens im Abstand von zwölf Monaten dahingehend vorzunehmen, ob die in der Anlage sechs der Vorlage angenommene Zahl von etwa 100 Arbeitsplätzen für Prostituierte auf Dauer und ohne zeitweises Unterschreiten der Zahl vorhanden sind. Bei Unterschreitung dieser Zahl ist dem Ausschuss hierüber zu berichten und es sind geeignete, schnell wirksame Gegenmaßnahmen vorzuschlagen. 3. den Prozess der Konzentration und der Aufwertung der Arbeitsplätze im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes durchzuführen und hierbei maximale sozialpolitische Begleitung und aktive Unterstützung der Prostituierten durch die Stadt Aachen und den vor Ort aktiven Sozialträgern zu gewährleisten. Das Sanierungsrecht bietet hierzu ein umfangreiches und wirkungsvolles Instrumentarium, welches, wenn nötig, umfassend angewendet werden muss. mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie stellt fest, dass gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, auf der Grundlage der Konzeption zur Konzentration der Prostitution die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 999 A - Antoniusstraße - gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der vorgelegten Fassung mit der in den Erläuterungen aufgeführten geänderten Begründung im Punkt 1.6, 8. Absatz, zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er stellt fest, dass gemäß §13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Er beschließt auf der Grundlage der Konzeption zur Konzentration der Prostitution die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 999 A - Antoniusstraße - gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der vorgelegten Fassung mit der in den Erläuterungen aufgeführten geänderten Begründung im Punkt 1.6, 8. Absatz.


Erläuterungen

Erläuterungen:


Bebauungsplan Nr. 999 A - Antoniusstraße-

hier:Offenlagebeschluss

Anlass für die Ergänzungs-Vorlage

In Vorbereitung des Offenlagebeschlusses wurde festgestellt, dass die Ausführungen in der Begründung zu dem Aufstellungsbeschluss des Planungsausschusses vom 05.12.2013 und dem zuletzt gefassten Beschluss zur Neufassung der städtebaulichen Zielsetzungen vom 26.08.2020 durch den Rat missverständlich sein könnten. Es soll klargestellt werden, dass der ursprüngliche Beschluss des Planungsausschusses vom 05.12.2013 noch von Relevanz ist und nur in Bezug auf die neue städtebauliche Zielsetzung durch den Beschluss des Rates von 26.08.2020 (FB 61/1500/WP17) neu gefasst wurde.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Begründung (Anlage 5 der Vorlage FB 61/0032/WP18) unter Punkt 1.6 , 8. Absatz, wie folgt zu ändern:

Der Aufstellungsbeschluss des Planungsausschusses vom 05.12.2013 für diesen Bebauungsplan „Antoniusstraße/Mefferdatisstraße“ wurde am 26.08.2020 durch den Rat der Stadt Aachen mit folgender neuen städtebaulichen Zielsetzung beschlossen:

Die neuen Planungsziele für den Gesamtbereich des Bebauungsplanes Antoniusstraße / Mefferdatisstraße lauten wie folgt:

-städtebauliche Aufwertung und Entwicklung einer angemessenen städtebaulichen Struktur und architektonischen Gestaltung mit einem vielfältigen innenstadt- bzw. altstadttypischen Nutzungsangebot.

Die neuen Planungsziele für den Teilbereich um die Antoniusstraße lauten wie folgt:

-Konzentration der Prostitution in einem räumlich noch festzulegenden Teilbereich der Antoniusstraße

-Umnutzung von Teilbereichen für andere altstadttypische Nutzungen (ohne Prostitution)

-Verbesserung der Situation im Konzentrationsbereich

-Verringerung der negativen Auswirkungen („Trading-Down-Effekt“) der Prostitutionsnutzung auf die Umgebung

-bauliche Verdichtung und Verbesserung der Bausubstanz.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-01-13 FB 61_0032_WP18-1 Bebauungsplan Nr. 99 sao

8.11.2024

95.9 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 14.01.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 16:40