Bebauungsplan Nr. 999 A - Antoniusstraße -hier: Offenlagebeschluss
FB 61/0032/WP18-1 · Entscheidungsvorlage
Bebauungsplan Nr. 999 A - Antoniusstraße -hier: Offenlagebeschluss
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Die Ergänzungs-Vorlage zum Bebauungsplan Nr. 999 A - Antoniusstraße – hier: Offenlagebeschluss liegt als Tischvorlage vor.
Herr Deloie spricht den späten Erhalt der Ergänzungs-Vorlage mit Datum vom 07.01.2021 an. Er weist darauf hin, dass sie ehrenamtlich Politiker sind und die Vorbereitung auf die Sitzung nicht am Sitzungstag selbst erfolgen kann, sondern vorher zu erledigen ist. Deshalb bittet er die Verwaltung, Vorlagen zukünftig zeitiger vorzulegen.
Herr Dr. Otten stimmt den Ausführungen von Herrn Deloie zu.
Was den Beschlussvorschlag der Ergänzungs-Vorlage angeht, ist man in der Sache komplett einig.
Er hinterfragt aber, ob der späte Erhalt der Ergänzungs-Vorlage bei einem eventuellen Klageverfahren von Belang sein kann.
Herr Weiser nimmt die von Herrn Dr. Otten geäußerten rechtlichen Bedenken zur Abklärung bis zur morgigen Sitzung des Planungsausschusses mit.
Herr Deloie befasst sich mit einigen Sachpunkten, die der Vorlage zu entnehmen sind. Beispielhaft sei hier erwähnt, dass er begrüßt, dass es keine Verlagerung, sondern nur eine räumliche Eingrenzung und den Erhalt der Prostitution geben wird, wobei es ihm wichtig ist, dass dort 100 Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Die SPD-Fraktion wird dem Beschlussvorschlag der Ergänzungsvorlage zustimmen.
Herr Ferrari bezieht sich auf seine eingangs der Sitzung gemachte Ausführung, dass im Hinblick auf die aktuelle Corona-Pandemie nur unbedingt notwendige Redebeiträge erfolgen sollten. Heute geht es darum, einen Formalbeschluss herbeizuführen, nämlich den Dringlichkeitsbeschluss für die Offenlage des Bebauungsplans.
Herr Moselage erklärt, dass es wohl niemanden überrascht, dass er einem Beschluss, der die Prostitution in der Antoniusstraße erhält, nicht zustimmen wird. Laut Vorlage sieht das auch die Polizei so; und es entspricht auch der Ansicht des früheren Oberbürgermeisters. Daher verwundert es ihn, dass doch die große Mehrheit meint, das solle da weiter geschehen.
Herr Ferrari lässt über den Beschlussvorschlag der Ergänzungsvorlage abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie stellt fest, dass gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, auf der Grundlage der Konzeption zur Konzentration der Prostitution die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 999 A - Antoniusstraße - gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der vorgelegten Fassung mit der in den Erläuterungen aufgeführten geänderten Begründung im Punkt 1.6, 8. Absatz, zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er stellt fest, dass gemäß §13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Er beschließt auf der Grundlage der Konzeption zur Konzentration der Prostitution die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 999 A - Antoniusstraße - gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der vorgelegten Fassung mit der in den Erläuterungen aufgeführten geänderten Begründung im Punkt 1.6, 8. Absatz.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bebauungsplan Nr. 999 A - Antoniusstraße-
hier:Offenlagebeschluss
Anlass für die Ergänzungs-Vorlage
In Vorbereitung des Offenlagebeschlusses wurde festgestellt, dass die Ausführungen in der Begründung zu dem Aufstellungsbeschluss des Planungsausschusses vom 05.12.2013 und dem zuletzt gefassten Beschluss zur Neufassung der städtebaulichen Zielsetzungen vom 26.08.2020 durch den Rat missverständlich sein könnten. Es soll klargestellt werden, dass der ursprüngliche Beschluss des Planungsausschusses vom 05.12.2013 noch von Relevanz ist und nur in Bezug auf die neue städtebauliche Zielsetzung durch den Beschluss des Rates von 26.08.2020 (FB 61/1500/WP17) neu gefasst wurde.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Begründung (Anlage 5 der Vorlage FB 61/0032/WP18) unter Punkt 1.6 , 8. Absatz, wie folgt zu ändern:
Der Aufstellungsbeschluss des Planungsausschusses vom 05.12.2013 für diesen Bebauungsplan „Antoniusstraße/Mefferdatisstraße“ wurde am 26.08.2020 durch den Rat der Stadt Aachen mit folgender neuen städtebaulichen Zielsetzung beschlossen:
Die neuen Planungsziele für den Gesamtbereich des Bebauungsplanes Antoniusstraße / Mefferdatisstraße lauten wie folgt:
-städtebauliche Aufwertung und Entwicklung einer angemessenen städtebaulichen Struktur und architektonischen Gestaltung mit einem vielfältigen innenstadt- bzw. altstadttypischen Nutzungsangebot.
Die neuen Planungsziele für den Teilbereich um die Antoniusstraße lauten wie folgt:
-Konzentration der Prostitution in einem räumlich noch festzulegenden Teilbereich der Antoniusstraße
-Umnutzung von Teilbereichen für andere altstadttypische Nutzungen (ohne Prostitution)
-Verbesserung der Situation im Konzentrationsbereich
-Verringerung der negativen Auswirkungen („Trading-Down-Effekt“) der Prostitutionsnutzung auf die Umgebung
-bauliche Verdichtung und Verbesserung der Bausubstanz.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 103509
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=103509
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-01-13 FB 61_0032_WP18-1 Bebauungsplan Nr. 99 sao
8.11.2024
95.9 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 6.1
- Sitzung
- öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum
- Mi., 13.01.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 16:39