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Nachträgliche Genehmigung der Vergabe von Mitteln aus dem Stadtteilfonds - Projektantrag ´Klönmobil der Quartiere Kullen, Steppenberg, Vaalserquartier und Kronenberg´

FB 56/0010/WP18-1 · Entscheidungsvorlage

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie genehmigt nachträglich die am 14.12.2020 einvernehmlich freigegebene Förderung des Projekts „Klönmobil der Quartiere Kullen, Steppenberg, Vaalserquartier und Kronenberg“ aus Mitteln des Stadtteilfonds in Höhe von 6.695,00 Euro.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Ministerpräsident*innen und die Bundeskanzlerin haben am 13.12.2020 zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 einen umfassenden „Lockdown“ für das gesamte öffentliche Leben, beginnend mit dem 15.12.2020 vereinbart. Auf dieser Grundlage hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit Wirkung zum 16.12.2020 eine entsprechende in weiten Teilen inhaltsgleiche (Neu-)Regelung der Corona-Schutz-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen. Im Interesse des Gesundheitsschutzes und mit dem Ziel, die persönlichen Kontakte vor dem Weihnachtsfest 2020 auf ein absolutes Minimum zu reduzieren, wurde die für den 17.12.2020 ordnungsgemäß einberufene ordentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie pandemiebedingt und im Einvernehmen mit dem Ausschussvorsitzenden und im Ausschuss vertretenen Mitgliedern der Ratsfraktionen am 14.12.2020 abgesagt.

Um die für das Haushaltsjahr 2020 geplante Bezuschussung des Projekts „Klönmobil der Quartiere Kullen, Steppenberg, Vaalserquartier und Kronenberg“ aus Mitteln des Stadtteilfonds noch rechtzeitig vor Ablauf des Haushaltsjahres 2020 bewilligen zu können und um dem Projektträger kurzfristig die notwendige Planungs- undRechtssicherheit für das Projekt „Klönmobil“ zu geben, haben der Ausschussvorsitzende und verschiedene der im Rat vertretenen Fraktionen am 14.12.2020einvernehmlich beschlossen, die in der Vorlage für den Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie FB56/0010/WP18‚Vergabe von Mitteln aus dem Stadtteilfonds - Projektantrag „Klönmobil der Quartiere Kullen, Steppenberg, Vaalserquartier und Kronenberg“‘ vorgeschlagene Vergabe von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 6.695 Euro freizugeben – vorbehaltlich der nachträglichen Genehmigung durch den Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie in seiner nächsten ordentlichen Sitzung (voraussichtlich) am 4. Februar 2021.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Die Finanzierung der Projekte erfolgt in Höhe von insgesamt 6.695,00 EURO aus PSP-Element 4‑050101-916-5 „Sozialraumbezogene Maßnahmen“, Kostenart 53180000.

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittelgroßnicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

xnicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-01-11 FB 56_0010_WP18-1 Nachtraegliche Genehm SAO.pdf

8.11.2024

101.9 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 16:53