Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2021/2022
FB 45/0030/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Krott stellt fest, dass die Politik und Verwaltung die Weichen für die Ausstattung im Stadtbezirk richtig gestellt haben, so dass man dem Beschlussvorschlag zustimmen kann.
Herr Müller schließt sich den vorherigen Aussagen an und ergänzt, wie gut es war die Kitas im Sozialraum 13 und 14 mit bezirklichen Mitteln zu unterstützen.
Herr Gilles schließt sich ebenfalls den Ausführungen an und fragt nach, ob die Bedarfsplanung die Neubaugebiete Kornelimünster und Lichtenbusch berücksichtigt bzw. ob es eine langfristige Planung gibt.
Herr von Thenen erklärt, dass die Bedarfsplanung jährlich erstellt wird. Zurzeit ist alles gut abgedeckt, so dass der Bezirk auch Kinder aus anderen Sozialräumen z.B. Brand aufnehmen kann. Die Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf.
Herr Gilles wiederholt seine Frage nach einer langfristigen Planung aufgrund der vielen Neubaugebiete.
Herr Krott führt aus, dass der Bezirk die beste Versorgungssituation der ganzen Stadt hat. Es gibt eine Berechnungsquote, je nach Wohneinheit die gebaut wird, so dass man hochrechnen kann, wie viele Kinder dazu kommen werden. Die Planung hat bisher immer gestimmt. Zusätzlich werden Geburten und Zuzüge berücksichtigt. Die Planung ist nicht kurzfristig, sondern langfristig.
Herr Gilles führt aus, dass er die zukünftige Planung nirgendwo einsehen konnte.
Herr Müller erklärt, dass auch immer Kinder die Kita verlassen haben und hinzugekommen sind und dass die Verwaltung letztendlich immer alles berücksichtigt hat. Obwohl Neubauprojekte anstehen, braucht man sich keine Sorgen zu machen, dass die Kitas überbelegt sind.
Es ergeht folgender
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretungen nehmen die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022zur Kenntnis.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,
- die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3-Kinder im Umfang von 93sowie im Umfang von 237 Plätzen fürü3-Kinder in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
- zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen.
- Darüber hinaus empfiehlt er, die auf Seiten derfreien Träger der Jugendhilfe angebotenen, zusätzlichenÜberbelegungen von insgesamt 38 Plätzen in die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 mit aufzunehmen und die auf diese Plätze entfallenden Trägeranteile in Höhe von insgesamt rund 49.215 Euro für das KiTa-Jahr 2021/2022 zu übernehmen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt
- die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3-Kinder im Umfang von 93sowie im Umfang von 237 Plätzen für ü3-Kinder in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
- zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“.
- Darüber hinaus beschließt er, die auf Seiten der freien Träger der Jugendhilfe angebotenen, zusätzlichen Überbelegungen von insgesamt 38 Plätzenin die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 mit aufzunehmen und die auf diese Plätze entfallenden Trägeranteile in Höhe von insgesamt rund 49.215 Euro für das KiTa-Jahr 2021/2022 zu übernehmen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Anlage wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 der Stadt Aachen vorgelegt.
Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2021/2022 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.
Die Bedarfsplanung führt unter Berücksichtigung der unter Punkt 3 des Beschlussvorschlages genannten Überbelegungen der Freien Träger zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 95,11 % und im U3-Bereich von 47,53 % im Kindertagesstättenjahr 2021/2022, beginnend mit dem 01.08.2021. Die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages angemeldeten 100 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht mit berücksichtigt.
Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Februar 2021 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Für die Umsetzung des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 sind ausreichende Haushaltsmittel über die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keinepositivnegativnicht eindeutig
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittelgroßnicht ermittelbar
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keinepositivnegativnicht eindeutig
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
Ovollständig
Oüberwiegend (50% - 99%)
Oteilweise (1% - 49 %)
Onicht
Onicht bekannt
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 103580
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=103580
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-01-07 FB 45_0030_WP18 Bedarfsplanung fuer d SAO.pdf
23.10.2024
88.6 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 03.02.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 16:46