TOP 5Öffentlich

Beschaffen der Anton-Schullizenz-Plus

FB 45/0032/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Herr Rohé betont, dass die Schulen bereits seit längerer Zeit auf die Lizenzen für die Anton-App warten würden. Er sei der Ansicht, dass diese Entscheidung nicht weiter aufgehoben werden sollte, sondern eine hohe zeitliche Priorität besäße.

Frau Keller kann sich dem nicht anschließen. Ihrer Ansicht nach könne die Entscheidung nicht losgelöst von den Haushaltsberatungen erfolgen.

Frau Griepentrog bittet Herrn Kaldenbach um eine Einschätzung, ob die Lizenzen bereits zum jetzigen Zeitpunkt beschafft werden könnten, obwohl der Haushalt noch nicht genehmigt sei.

Herr Kaldenbach erläutert, dass sich die Verwaltung derzeit im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bewege. Ohne Haushaltsbeschluss sei die Beschaffung der Lizenzen nicht möglich, selbst wenn ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stünden.

Frau Griepentrog bedauert, dass die Schulen infolge der Verschiebung der Haushaltsberatungen die Lizenzen voraussichtlich erst zum Ende des Schuljahres erhalten würden.

Herr Auler weist darauf hin, dass dies in der Verschiebung der Haushaltsberatungen begründet läge, sondern an der Genehmigung des Haushaltes.

Der TOP wird vertagt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Vorbehaltlich der Mittelaufnahme im Rahmen des Veränderungsnachweises sowie der Rechtskraft des Haushaltes für die Jahre 2021 ff. beauftragt der Ausschuss die Verwaltung, die Anton-Schullizenz-Plus für die in der Vorlage genannten, zehn weiterführenden Schulen zu beschaffen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung des Schulausschusses am 20.08.2020 wurde der Beschluss gefasst, die Verwaltung zu beauftragen, „die Anton-Schullizenz-Plus für die Grundschulen und die Peter-Härtling-Förderschule, die die Anton App bereits nutzen oder an dem Nutzen interessiert sind, zu erwerben und den entsprechenden Grundschulen und der Förderschule kostenfrei zur Verfügung zu stellen.“ Nachdem die regio IT Kontakt mit dem Anbieter der App aufgenommen hat, liegt der Verwaltung zwischenzeitlich ein entsprechendes Angebot der regio IT vor. Die Kosten belaufen sich auf 14.435,56 €/Jahr.

Darüber hinaus beauftragte der Schulausschuss die Verwaltung zu prüfen, ob die kostenpflichtige Erweiterung der Anton App ebenfalls für die Sekundarstufe I finanziert werden kann. Eine Abfrage bei den weiterführenden Schulen hat ergeben, dass zehn Schulen ebenfalls an der Anton-Schullizenz-Plus interessiert sind, die übrigen zehn Schulen haben keinen Bedarf gemeldet

.

Die Kosten für die Schullizenz-Plus stellen sich auch hier wie folgt dar:

bis 500 SuS an einer Schule450,- €/Jahr

ab 500 SuS an einer Schule700,- €/Jahr

Der Anbieter der App teilte im Rahmen der Abfrage für die Grundschulen mit, dass ein Rabatt in Höhe von 15 % gewährt werden könne, sofern Sammelbestellungen ab zehn Schulen aufgegeben würden. Somit würden sich für die zehn weiterführenden Schulen die Gesamtkosten auf 5.312,50 €/Jahr belaufen.

Für das Beschaffen der Lizenzen für sämtliche, o. g. Schulen wurden im Rahmen der Veränderungsnachweise Haushaltsmittel in entsprechender Höhe (PSP-Element 4-030302-919-6, Sachkonto 52910000) angemeldet. Sobald die Mittelaufnahme in den Veränderungsnachweis erfolgt ist und der Haushalt verabschiedet wurde, können die Schullizenzen für die Schulen beschafft werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

1)4-030302-919-6, 52910000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1)7.000

26.748,06

21.000

80.244,18

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-19.748,06

-59.244,18

keine ausreichende Deckung vorhanden*

keine ausreichende Deckung vorhanden*

* Mittel stehen derzeit nicht zur Verfügung und wurden daher im Rahmen der Veränderungsnachweisung zum Haushaltsentwurf 2021 ff. ohne Deckung angemeldet.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittelgroßnicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

Onicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-01-13 FB 45_0032_WP18 Beschaffen der Anton SAO.pdf

20.11.2024

127.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Do., 04.02.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 16:52

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen