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Ratsantrag 639/17: Einwilligung über die Anfertigung und Nutzung von Foto- und/ oder Filmaufnahmen (einschließlich Interviews)

FB 45/0021/WP18 · Entscheidungsvorlage

Ratsantrag 639/17: Einwilligung über die Anfertigung und Nutzung von Foto- und/ oder Filmaufnahmen (einschließlich Interviews)

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Schmitt-Promny weist darauf hin, dass die Aufnahme von Fotos bei Veranstaltungen oder besonderen Anlässen in der KiTa einen festen Bestandteil darstellen und dass Eltern diese Fotos in der Regel auch gerne erhalten würden. Zwar lobt sie das Vorgehen der Verwaltung, plädiert aber gleichzeitig dafür, den KiTa-Alltag nicht allzu stark einzuschränken.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den Ratsantrag der FDP vom 24.08.2020 als erledigt anzusehen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis

und beschließt den Ratsantrag der FDP vom 24.08.2020 als erledigt anzusehen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage:

Zur Aufnahme von Foto und Filmaufnahmen in städtischen Kindertageseinrichtungen wird das Einverständnis der Eltern über einen Vordruck eingeholt.

Hierzu erhielt die Fachabteilung, die Mitteilung von einem betroffenen Vater, dass dieser Vordruck nicht den geltenden Datenschutzanforderungen gerecht werden würde.

Daraufhin wurde die Verwendung dieser Erklärung unverzüglich gestoppt und der entsprechende Vordruck gemeinsam mit dem städtischen Datenschutzbeauftragen analysiert und schließlich überarbeitet.

Im Ergebnis ist der neue Vordruck differenzierter und fokussiert die Einwilligung auf die folgenden zwei Bereiche:

  • wenn im Rahmen der pädagogischen Arbeit und zur Dokumentation Personenabbildungen für die Bildungsmappe angefertigt werden und
  • wenn aus Anlass von Festen, Feiern und sonstigen Aktivitäten Personenabbildungen erstellt und in den Räumen der Kindertageseinrichtung ausgehängt werden.

Gleichzeitig wurden die Hinweise zum Datenschutz im Vordruck klarer gegliedert und als solche kenntlich gemacht. Weggefallen ist nun die „pauschale“ Einwilligung zu Foto- und Filmaufnahmen im Rahmen von Presse Terminen und zur Veröffentlichung der Aufnahmen im Social Media.

  1. Antrag der FDP Aachen

Der Antrag der FDP Aachen zielt darauf ab das genannte Formular nicht mehr zu verwenden. Dies ist, wie oben beschrieben, zwischenzeitlich geschehen.

Weiterhin sollten Vordrucke für die Einwilligung nur je Einzelfall angewendet werden. Diesem Aspekt kann nur zum Teil nachgekommen werden. Die generelle Einwilligung bspw. auch zu Pressezwecken und Social Media wurde zwischenzeitlich vollständig aus dem Vordruck entfernt. Dies war aber auch im vorherigen Vordruck freiwillig und konnte optional erklärt werden. Hinsichtlich der Arbeiten im Rahmen der pädagogischen Arbeit und zu Festen und Feiern der Kindertageseinrichtung strebt die Verwaltung weiterhin an, möglichst einheitliche und generelle Einwilligungen einzuholen. Eine je Situation einzuholende Einwilligung ist nicht praxisgerecht und folglich nicht durchführbar. Die Konsequenz wäre, dass auf Bildaufnahmen zur pädagogischen Arbeit vollständig verzichtet werden müsste. Die Nutzung von Bildaufnahmen wird tatsächlich aber von der deutlich überwiegenden Anzahl der Eltern geschätzt.

Sollten in Einzelfällen Eltern auch hierzu nicht wünschen, dass Aufnahmen ihrer Kinder getätigt werden, würde dies selbstverständlich respektiert und entsprechend berücksichtigt.

Schließlich thematisiert der Antrag die vermeintliche Verknüpfung des Vertrages und der Einwilligungserklärung. Hierzu lässt sich ausführen, dass dies tatsächlich nicht der Fall ist. Die Einwilligung ist nicht zwingender Bestandteil des Vertrages. Es ist aber bewährte Praxis – nicht nur in Aachen -, dass den Eltern möglichst alle Unterlagen, so auch die Erklärung über die Einwilligung zu Foto und Filmaufnahmen – als eine Unterlagensammlung ausgehändigt werden.

Durch die überarbeiteten Hinweistexte des Vordruckes, sollte dem potentiellen Missverständnis eines direkten Zusammenhanges zwischen Vertrag und Einwilligungserklärung wirksam entgegengewirkt werden können. Gleichzeitig sind die städtischen Leitungskräfte angehalten hierzu auch sensibel zu beraten.

Die Bereitstellung des Vordruckes in mehreren Sprachen wird geprüft.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

x

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend

(50-99%)

teilweise

(1-49%)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-11-30 FB 45_0021_WP18 Ratsantrag 639_17_ E SAO.pdf

18.11.2024

1.8 MB

Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 09.02.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 16:55

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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