18. Februar 2021 um 17:00, Depot Talstraße
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Haushaltsberatungen 2021 für den Produktbereich 08-Sportförderung

FB 52/0016/WP18 · Anhörung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Dr. Breuer erläutert, dass sich im Vorfeld der Sitzung alle im Sportausschuss vertretenen Fraktionen auf einen ergänzenden Beschlussvorschlag zum Haushaltsplanentwurf 2021 verständigt haben. Der Beschlussvorschlag liegt den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vor (Anlage 1). Zur Konkretisierung der beabsichtigten Einplanung in den Haushalt wurde durch die Verwaltung eine Aufstellung mit Details zur Haushaltseinplanung in Bezug auf die Maßnahme „Modernisierung Hangeweiher“ hinzugefügt (Anlage 2). Er schlägt vor, über alle 5 Maßnahmen zusammen abzustimmen.

Herr Balthasar macht noch einmal deutlich, dass die Sanierung des Freibades ein lang gehegter Wunsch ist. Die Mittel für die Maßnahme sollten von der §-13-Liste genommen und in den Haushalt eingeplant werden.

Auf Anfrage von Herrn Dr. Nadzeyka erläutert Herr Dr. Breuer, dass die bisher eingeplanten Mittel für die auf der Liste aufgeführten Integrationsmaßnahmen und Zuschüsse für Jugendarbeit in den Vereinen jeweils um den genannten Betrag erhöht werden sollen.

Herr Balthasar weist bezüglich der Turnhalle darauf hin, dass der Bedarf einer weiteren Turnhalle in der Innenstadt, insbesondere für die Schulen, bereits in den 90er Jahren festgestellt wurde. Es handelt sich nur um eine Empfehlung an den Planungsausschuss, die Mittel wie vorgeschlagen für einen Wettbewerb, nur für die Turnhalle in der Franzstraße, einzuplanen. Die Entscheidung obliegt dem Planungsausschuss.

Frau Fohn findet es sehr beeindruckend, dass sich alle im Sportausschuss vertretenen Fraktionen im Vorfeld zu einer gemeinsamen Beschlussfassung zu den Haushaltsberatungen einigen konnten.

Herr Dr. Breuer lässt über die Änderungsvorschläge gemäß den Tischvorlagen abstimmen.

Die Änderungsvorschläge werden einstimmig ohne Enthaltung angenommen.

Im Anschluss erfolgt die Abstimmung über den gesamten Produktbereich 08 -Sportförderung mit den bereits beschlossenen Einzeländerungen in 3 Abschnitten.

Es erfolgt jeweils eine einstimmige Beschlussfassung ohne Enthaltung.

Beschluss

Der Sportausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne (konsumtiver Teil) des Produktbereiches 08 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2021 mit dem Finanzzeitraum 2021 – 2024 in Verbindung mit in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen. Der Sportausschuss beschließt darüber hinaus, die in den Teilfinanzplänen 2021 veranschlagten Investitionen (für die Jahre 2021 – 2024) sowie die Verpflichtungsermächtigungen im Produktbereich 08 unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung sowie einschließlich der beschlossenen Einzelveränderungen. Die Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen nimmt der Sportausschuss zur Kenntnis. Er beschließt die Produktblätter in der vorgelegten Form.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne (konsumtiver Teil) des Produktbereiches 08 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2021 mit dem Finanzzeitraum 2021 – 2024 in Verbindung mit in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen.

Der Sportausschuss beschließt darüber hinaus, die in den Teilfinanzplänen 2021 veranschlagten Investitionen (für die Jahre 2021 – 2024) sowie die Verpflichtungsermächtigungen im Produktbereich 08 unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung sowie einschließlich der beschlossenen Einzelveränderungen.

Die Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen nimmt der Sportausschuss zur Kenntnis.

Er beschließt die Produktblätter in der vorgelegten Form einschließlich in der Sitzung beschlossener Einzelveränderungen.

In Vertretung

(Schwier)

Beigeordnete


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2021 einschließlich Finanzplanung bis 2024 wurde am

16. Dezember 2020 in den Rat der Stadt eingebracht und zur weiteren Beratung an die Gremien verwiesen.

Die ausschussbezogenen Beratungsunterlagen sind beigefügt. Hierzu sich eventuell noch ergebende Veränderungen werden in der Sitzung bekannt gegeben.

Soweit in den bis zur Sitzung des Sportausschusses erfolgten Haushaltsberatungen der Bezirksvertretungen Beschlüsse zum Produktbereich 08– Sportförderung gefasst werden, die nicht mit den vorliegenden Angaben übereinstimmen, werden diese in der Sitzung bekannt gegeben.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittelgroßnicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

xnicht

Onicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-01-07 FB 52_0016_WP18 Haushaltsberatungen SAO.pdf

20.5.2025

762.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Do., 18.02.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Anhörung
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Anhörung
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:01

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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