17. Februar 2021 um 17:00, Tivoli Aachen, Club Lounge 1
TOP 3Öffentlich

Bestellung der in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats zu entsendenden Mitglieder des Integrationsrats

FB 56/0040/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Demmer spricht sich für einen ausgewogenen Wahlvorschlag aus, der die Pluralität der im Integrationsrat Aachen vertretenen Listen berücksichtigt. Für das „Bündnis für Vielfalt und Integration in Aachen“ macht er folgenden Wahlvorschlag:

  1. Herr Fallah
  2. Herr Özbay
  3. Herr Yenen

Frau Szymanska widerspricht der Qualifizierung des Wahlvorschlags als „ausgewogen“ und „plural“ und weist auf die Nichtbeachtung einer Geschlechterquote hin. Sie bemängelt, dass im Gesamtvorschlag zur Wahl - einschließlich der Wahl der stellvertretenden Delegierten - so wie ihn das „Bündnis“ im Vorfeld der heutigen Sitzung kommuniziert hat, einzelne Nationalitäten unterrepräsentiert sind und äußert den Wunsch, seitens des „Bündnisses“ in Zukunft bei informellen Koordinierungen im Vorfeld von Integrationsratssitzungen als Mandatsträgerin der Liste „Info-Point“ frühzeitiger und intensiver beteiligt zu werden. Sie verweist insofernauf die Möglichkeit von gemeinsamen Videokonferenzen im Vorfeld von Sitzungen.

Herr Yenen entgegnet, dass der vorliegende Wahlvorschlag des „Bündnisses“ zur Entsendung von ordentlichen Mitgliedern in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats drei verschiedene Gruppen von Migrant*innen berücksichtigt. Außerdem äußert er sich zur Frage der statistischen Relevanz verschiedener Gruppen von Migrant*innen in der Bundesrepublik Deutschland.

Im Anschluss an die Aussprache erklärt Frau Szymanska ihre Kandidatur als ordentliches Mitglied für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats.

Das Meinungsbild der Integrationsratsmitglieder ergibt, dass eine Listenwahl durchgeführt werden soll.

Herr Frankenberger informiert die Integrationsratsmitglieder über die im Rahmen einer Listenwahl zu beachtenden Wahlgrundsätze. Insbesondere weist er darauf hin, dass eine abgegebene Stimme nur dann gültig ist, wenn bei der Stimmabgabe mindestens die Hälfte und maximal die volle Anzahl an Stimmen abgegeben wird, die der Anzahl der insgesamt zu wählenden Personen entspricht. Konkret: Bei insgesamt drei zu wählenden ordentlichen Mitgliedern für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats, müssen mindestens zwei Stimmen abgegeben werden. Es dürfen maximal drei Stimmen abgegeben werden. Ansonsten ist die Stimme insgesamt ungültig.

Auf Nachfrage von Herrn Uluğ werden keine weiteren Wahlvorschläge gemacht. Zur Wahl stehen damit:

  1. Herr Fallah
  2. Herr Özbay
  3. Frau Szymanska
  4. Herr Yenen

Im Folgenden stellen die vier Kandidat*innen sich und ihr Programm nacheinander in alphabetischer Reihenfolge vor.

Analog dem Verfahren in der konstituierenden Sitzung am 02.12.2020 werden Stimmzähler*innen aus der Mitte der anwesenden Integrationsratsmitglieder benannt. Maßstab war die alphabetische Reihenfolge der Familiennamen. Benannt wurden damals Herr Altaif (Aachener Demokratische Zusammenarbeit, ADZ) und Frau Ratsfrau Braun (GRÜNE).

Auf Vorschlag der Verwaltung werden Herr Demmer (Migranten für Integration und Teilhabe, MIT) und Frau Derichs (CDU) als Stimmzähler*innen benannt.

Beide bestätigen nacheinander, dass sie mit der Benennung als Stimmzähler*in einverstanden sind.

Die Stimmzettel werden verteilt, verbunden mit dem Hinweis, die vier Kandidat*innen darauf in alphabetischer Reihenfolge einzutragen und mindestens zwei, aber nicht mehr als drei Stimmen abzugeben.

Auf Nachfrage von Herrn Uluğ bestätigen die Mitglieder, dass alle einen Stimmzettel erhalten haben und nach dem Ausfüllen der Stimmzettel, dass jede/r ihre/seine Stimme abgegeben hat.

Zum Zeitpunkt der Durchführung der Wahl sind 20 wahlberechtigte Mitglieder anwesend.

Die Sitzung wird für die Auszählung der Stimmen unterbrochen.

Anschließend gibt der Vorsitzende, Herr Uluğ, das Wahlergebnis bekannt:

Abgegebene Stimmen: 20

Davon gültig: 20 Stimmen

Herr Fallah erhielt 18 Stimmen, Herr Özbay und Herr Yenen erhielten jeweils 15 Stimmen und Frau Szymanska erhielt 9 Stimmen.

Nach den Grundsätzen der Listenwahl sind damit Herr Fallah, Herr Özbay und Herr Yenen als zu entsendende Mitglieder für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats gewählt.

Die drei Gewählten nehmen nacheinander die Wahl an.

Herr Uluğ beglückwünscht die drei Gewählten.

Entsendung von drei stellvertretenden Mitgliedern für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats

Herr Demmer präsentiert folgenden gemeinsamen Wahlvorschlag aus der Mitte des Integrationsrats:

  1. Herr Özgün
  2. Frau Smajic
  3. Frau Szymanska

Auf Nachfrage des Vorsitzenden, Herrn Uluğ, werden keine weiteren Wahlvorschläge gemacht bzw. Kandidaturen angemeldet.

Die Abstimmung über den gemeinsamen Wahlvorschlag erfolgt öffentlich.

Der Wahlvorschlag wird einstimmig ohne Enthaltungen angenommen.

Herr Özgün, Frau Smajic und Frau Szymanska erklären nacheinander, dass sie die Wahl annehmen.

Herr Uluğ beglückwünscht die drei Gewählten.

Beschluss

Der Integrationsrat wählt Herrn Hicham Fallah, Herrn Safi Özbay und Herrn Baran Yenen als in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats zu entsendenden Mitglieder des Integrationsrats. Der Integrationsrat wählt Herrn Eyüp Özgün, Frau Amina Smajic und Frau Joanna Szymanska als stellvertretend in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats zu entsendenden Mitglieder des Integrationsrats.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

ohne

Erläuterungen

Erläuterungen:

Für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats NRW ist die Benennung von 3 Delegierten und 3 Stellvertreter*innen erforderlich. Näheres ergibt sich aus § 6 der Satzung des Landesintegrationsrats NRW.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittelgroßnicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

xnicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-01-27 FB 56_0040_WP18 Bestellung der in di SAO.pdf

20.2.2025

217.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 17.02.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 16:59