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Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2021

E 49.5/0003/WP18 · Anhörung

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Pilgram verweist auf den geänderten Beschlussvorschlag, der seitens aller Fraktionen am 17.02.2021 eingereicht wurde. Hinsichtlich der Nummer 1a erklärt er, dass die Aufgabe an die Verwaltung gestellt wird, die Corona-KAStE in Höhe von 400.000 Euro umzusetzen.
Die Beigeordnete, Frau Schwier, verweist bzgl. Nr. 1b darauf, dass die zusätzlichen Mittel in Höhe von 50.000 Euro auf jeden Fall mit der neuen Leitung des Ludwig Forums abzustimmen sind.
Auf Anfrage erklärt Frau Tirtey, dass dieser Betrag reserviert werden sollte, um ihn so auch in das Jahr 2022 übertragen zu können.

Die Beigeordnete, Frau Schwier, fragt an, ob die Corona-KAStE in Höhe von 400.000 Euro in den haushaltsrelevanten „Gesamt-Corona-Topf“ fließen soll.
Dies wird von Ratsfrau Dr. Schmeer bejaht.

Weiterhin führt Frau Dr. Schmeer aus, dass zunächst für das Jahr 2021 die dargestellten 50.000 Euro zusätzlich für das Ludwig Forum eingesetzt werden sollen; für das Jahr 2022 sollen weitere 50.000 Euro für das Suermondt-Ludwig-Museum zusätzlich eingesetzt werden.
Die Vorsitzende, Ratsfrau Keller, betont, dass man hinsichtlich der Corona-KAStE auf eine möglichst einfache Lösung hoffe.
Ratsherr Pilgram spricht sich für möglichst praktikable Förderungen im Rahmen dieser Corona-KAStE aus.

Frau Tirtey weist ausdrücklich darauf hin, dass hinsichtlich der 400.000 Euro Corona-KAStE der Zusatzantrag im Rahmen der Haushaltsberatungen am 10.03.2021 im Rat genehmigt werden muss.

Ratsherr Pilgram hebt die Wichtigkeit einer unbürokratischen Lösung hervor.
Auch die Bürgermeisterin Frau Scheidt spricht sich für eine unbürokratische Lösung aus. So sollte jedoch seitens der Verwaltung eine Information an die Politik über den Zeitrahmen und die Lösungen erfolgen. Es sei auch eine Hilfe für solche Einrichtungen möglich, die bisher noch keinen KAStE-Antrag gestellt haben. Sie bittet um Umsetzung der Maßnahmen bis Mitte März 2021.
Dem schließt sich Ratsfrau Dr. Schmeer an. Es folgt eine kurze Abstimmung hinsichtlich des Informationsflusses an die Politik.
Auf Anfrage von Frau Tirtey erklären alle Fraktionen einheitlich, dass die Corona-KAStE auf der Basis der aktuellen KAStE-Richtlinien vergeben werden soll.
Ratsherr Pilgram fragt hinsichtlich des geänderten Beschlussvorschlages der Fraktionen, was die Nummern 1c sowie 1d kosten werden.
Hinsichtlich Nummer 3 merkt er an, dass hier die Aktualisierung der Richtlinien erforderlich ist. Er fordert die Verwaltung auf, mit der Arbeit zu beginnen, um so das gesteckte Ziel zu erreichen.

Frau Tirtey verweist hinsichtlich der von Ratsherrn Pilgram angefragten Höhe der Beträge auf die Stellungnahme der Kämmerei vom 25.01.2021, wonach die Kosten hinsichtlich des geänderten Beschlussvorschlages Nummer 1c mit ca. 208.400 Euro zu beziffern sind. Hinsichtlich Nummer 1d des geänderten Beschlussvorschlages beziffert sie die erforderlichen Mittel zur Aktualisierung des kulturellen Leitprofils auf 50.000 Euro, die aktuell nicht im Wirtschaftsplan 2021 enthalten sind.
Hinsichtlich der Richtlinien erklärt sie, dass bereits mit den Arbeiten begonnen wurde und z.zt. ein Vergleich mit anderen Städten vorgenommen wird. Erste Ergebnisse können voraussichtlich im Sommer 2021 präsentiert werden.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater beschließt bei einer Enthaltung mehrheitlich, den geänderten Beschlussvorschlag der Fraktionen Nummer 1c um den Betrag 208.400 Euro zu ergänzen. Der Betriebsausschuss Kultur und Theater beschließt bei einer Enthaltung mehrheitlich, den geänderten Beschlussvorschlag der Fraktionen hinsichtlich der Nummer 1d um den Betrag in Höhe von 50.000 Euro zu ergänzen. Der Betriebsausschuss Kultur und Theater beschließt einstimmig:1. Der Betriebsausschuss Kultur und Theater empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2021 in der vorliegenden Fassung mit folgenden Änderungen zu beschließen: a) Es soll eine einmalige Corona-KASTE mit einem Volumen von 400.000 € zur Bewältigung Corona-bedingter Probleme der Kulturarbeit außerhalb städtischer Einrichtungen bereitgestellt werden. Die Förderkriterien hierzu sollen in einem Workshop der kulturpolitischen Sprecher mit der Verwaltung bis spätestens Mitte März erarbeitet und dann kurzfristig, ggfs. im Rahmen einer Sondersitzung, beschlossen werden. b) Die Mittel für Ausstellungen im LuFo sollen einmalig um 50.000 Euro erhöht werden. Die zusätzlichen Mittel sind für die allgemeine Verwendung gesperrt. Eine Freigabe erfolgt durch den Betriebsausschuss Kultur und Theater nach erfolgreicher Neubesetzung der Leitungsstelle. c) Sofern noch nicht erfolgt, sollen die tarifvertraglichen Gehaltsanpassungen nachvollzogen werden; hier in Höhe von ca. 208.400 Euro (s. Brief des Dez. II vom 25.01.2021). d) Die erforderlichen Mittel zur „Aktualisierung des Kulturellen Leitprofils“ gem. Beschluss des BAKU vom 22.03.2018 sollen im Wirtschaftsplan als eigene Position mit 50.000 € ausgewiesen werden. Der Zuschuss an E 49 ist gem. der o.a. Punkte a) – d) um die genannten Summen zu erhöhen. 2. Der Betriebsausschuss Kultur und Theater empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen für den Haushalt der Jahre 2022 bis 2025 folgende zusätzliche Mittel einzuplanen: a) Erhöhung der KASTE-Mittel um 100.000 Euro in 2022 auf dann 700.000 Euro b) Erhöhung der KASTE-Mittel um 300.000 Euro in 2023 auf dann 900.000 Euro c) Erhöhung der KASTE-Mittel um 600.000 Euro in 2024 auf dann 1.200.000 Euro d) Erhöhung der KASTE-Mittel um 750.000 Euro in 2025 auf dann 1.350.000 Euro e) Einmalige Erhöhung der Mittel für Ausstellungen im SLM um 50.000 Euro in 2022. Die zusätzlichen Mittel sind für die allgemeine Verwendung gesperrt. Eine Freigabe erfolgt durch den Betriebsausschuss Kultur und Theater nach erfolgreicher Neubesetzung der Leitungsstelle. 3. Der Betriebsausschuss Kultur und Theater beschließt, die Richtlinien für die Vergabe der KASTE-Mittel grundlegend zu überarbeiten. Hierzu werden die Fraktionen einen Ratsantrag einbringen, welcher so zügig zu bearbeiten ist, dass eine abschließende Beratung über die neuen Richtlinien spätestens Ende des dritten Quartals 2021 möglich ist. Dadurch soll den Kulturschaffenden die Möglichkeit gegeben werden, frühzeitig Anträge für 2022 basierend auf den neuen Richtlinien zu stellen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag BetriebsausschussKultur und Theater:

Der Betriebsausschuss Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2021 in der vorliegenden Fassung zur Beschlussfassung.

Beschlussvorschlag Finanzausschuss:

Auf Empfehlung des Betriebsausschusses empfiehlt der Finanzausschuss dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2021 in der vorliegenden Fassung zur Beschlussfassung.

Beschlussvorschlag Rat:

Der Rat der Stadt Aachen stellt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2021 in der vorliegenden Fassung fest.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 15 der Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturbetrieb der Stadt Aachen“ vom 13.12.2017 wird der Wirtschaftsplan für das kommende Wirtschaftsjahr dem Betriebsausschuss Kultur zur Beratung vorgelegt und im Anschluss daran dem Rat der Stadt zur Feststellung zugeleitet.

Um eine Handlungsfähigkeit für den Kulturbetrieb im 1. Quartal 2021 herstellen zu können, wurde mit Dezernat II vereinbart, dass der Wirtschaftsplan 2020 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung übergangsweise bis zur Beschlussfassung des Wirtschaftsplans als Handlungsgrundlage dient.

Der Wirtschaftsplan für das Jahr2021, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenplan wird hiermit in der v.g. Beratungsfolge (02.02.2021 Betriebsausschuss Kultur, 09.02.2021 Finanzausschuss, 10.02.2021 Rat der Stadt Aachen) vorgelegt.

Der Wirtschaftsplan 2021 weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 21.955.500,00 Euro aus. Der Wirtschaftsplan gliedert sich insgesamt in 11 Teilbudgets, inklusive des Sonderprojektes „Dürer --- Karl V --- Bon Voyage“, welches mit einem eigenen Teilbudget ausgestattet ist.

Der Zuschuss des Rechtsträgers (der Stadt Aachen) weist im Haushaltsplan 2021 eine Summe in Höhe von 20.131.500,00 Euro aus.

Der Wirtschaftsplan des Kulturbetriebs für das Jahr 2021 weist eine Unterdeckung in Höhe von 1.824.000,00 Euro aus.

Die Unterdeckung ist wie folgt zu erklären:

-115.000,- € Tariferhöhungen für das Jahr 2021 gem. Tarifverhandlung vom 25.10.2020

-164.000,- € Erhöhung Beamtenbezüge, ermittelt durch die Personalabteilung

-59.000,- € fehlende Eintrittsgelder bedingt durch Corona für das Suermondt-Ludwig-Museum

-125.900,-€ fehlende Eintrittsgelder bedingt durch Corona für das Ludwig Forum fürInternationale Kunst

-278.400,-€ fehlende Eintrittsgelder bedingt durch Corona für die Route Charlemagne

-250.000,-€ fehlende Einnahmen bedingt durch Corona für die Raumvermietung

-14.000,- € fehlende Verkaufserlöse bedingt durch Corona für das Suermondt-Ludwig-Museum

-15.000,- € fehlende Verkaufserlöse bedingt durch Corona für das Ludwig Forum für Internationale Kunst

-16.200,- € fehlende Verkaufserlöse bedingt durch Corona für die Route Charlemagne

-2.500,- € fehlende Teilnehmerentgelte bedingt durch Corona für das Ludwig Forum für Internationale Kunst

-30.000,- € fehlende Pachteinnahmen bedingt durch Corona im Bereich des Kulturservice

-95.300,- € fehlende Einnahmen bedingt durch Corona für die Stadtbibliothek

-41.100,- € Differenz fehlender Einnahmen bedingt durch Corona zu den Zahlungen der Honorare im Bereich der Museumsdienste

-90.000,- € fehlende Eintrittsgelder für Veranstaltungen bedingt durch Corona für den Bereich des Kulturservice

-358.000,- € fehlende Eintrittsgelder bedingt durch Corona für die Ausstellung Dürer im Suermondt-Ludwig-Museum

-169.600,- € fehlende Eintrittsgelder bedingt durch Corona für die Ausstellung Karl V. im Centre Charlemagne

Folgende Verbesserungen/Veränderungen konnten durch Verhandlungen mit der Kernverwaltung bereitgestellt werden:

Verhandlungen mit der Kernverwaltung haben dazu geführt, dass folgende Mehrkostenzusätzlich bereitgestellt werden können:

Kosten/Einnahmeveränderungen im Vergleich zu den Vorjahren
1. Kalkulatorische Mieten durch E26
Die Erhöhung der kalkulatorischen Mieten wurde in Höhe von jährlich 669.800,00 Eurowurde durch den Rechtsträger übernommen und ist haushaltsneutral.

2. Corona Schutzmaßnahmen

Die erhöhten Ausgaben von Schutzmaßnahmen auf Grund der Corona-Pandemie wurden einmalig mit Mitteln in Höhe von 4.000,00 Euro durch den Rechtsträger bereitgestellt.

3.Einstellung Auszubildende-/ Auszubildender Stadtarchiv

Für die Einstellung einer Auszubildenden / eines Auszubildenden wird eine Erhöhung durch den Zuschuss des Rechtsträgers in Höhe von 17.000,00 Euro jährlich gewährt.

4.Erhöhung Etat Musikschule

In der Musikschule wurde für das Jahr 2021 einmalig eine Erhöhung durch den Zuschuss des Rechtsträgers in Höhe von insgesamt 44.100,00 Euro vorgenommen.

5.Software Stadtbibliothek

Erhöhung des Zuschusses in Höhe von 19.100,00 Euro für die Erweiterung und Verbesserung der Software in der Stadtbibliothek durch den Rechtsträger.

6. Erhöhung Verwaltungskostenbeitrag

Der Verwaltungskostenbeitrag wurde um 73.200,00 Euro durch den Rechtsträger erhöht und ist haushaltsneutral.

Risiken:
Der Wirtschaftsplan des Kulturbetriebs ist trotz der unter I. genannten Verbesserungen nochrisikobehaftet.

Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 12.12.2018 besteht für dieAusstellungstrias Dürer --- Karl V --- Bon Voyage ein Risikoportal von bis zu 972.000,00 Euro. Derzeit wird diese Summe noch nicht unterschritten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

25.889.350

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

27.244.650

0

0

0

0

0

Abschreibungen

468.700

0

0

0

0

0

Ergebnis

-1.824.000

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittelgroßnicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

x

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

x

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

xnicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-12-16 E 49.5_0003_wp18 wirtschaftsplan fuer sao

11.11.2024

1.0 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Kultur und Theater
Gremium
Betriebsausschuss Kultur und Theater
Datum
Mi., 17.02.2021
Uhrzeit
17:15
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Anhörung
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Anhörung
Federführend
Kulturservice
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:00