Haushaltsplanberatungen 2021
FB 11/0016/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Vorab stellt Frau Eschweiler im Rahmen einer Tischvorlage an dieser Stelle gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2021 und der Veränderungsnachweisung zusätzlich die nachfolgenden gemeinsamen Änderungsanträge aller Fraktionen vor:
Antrag (1)
Jobticket Stadtverwaltung: Jetzt für alle!
Veränderung 2021 | Veränderung 2022 | Veränderung 2023 | Veränderung 2024 |
1.700.000 € | 1.700.000 € | 1.700.000 € | 1.700.000 € |
Antrag (2)
Jobticket:Verlustabdeckung im Haushalt
Veränderung 2021 | Veränderung 2022 | Veränderung 2023 | Veränderung 2024 |
- 300.000 € | - 300.000 € | - 300.000 € | - 300.000 € |
Antrag (3)
Jobticket: Mitfinanzierung Beschäftigte durch Ticketabnahme
Veränderung 2021 | Veränderung 2022 | Veränderung 2023 | Veränderung 2024 |
- 600.000 € | - 600.000 € | - 600.000 € | - 600.000 € |
Antrag (4)
Ausweitung Dienstleistung RegioIT, u.a. digitaler Bauantrag , Optimierung des Portals
Veränderung 2021 | Veränderung 2022 | Veränderung 2023 | Veränderung 2024 |
250.000 € |
Weitere Änderungsanträge werden nicht gestellt.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt den nachfolgend geänderten Beschluss mit 16 Zustimmungen bei 1 Enthaltung.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Ausschuss | Gegenstand der Beratung |
Personal- und Verwaltungsausschuss | Produkt 010401, 010603, 010604, 010801 bis010807, 011001 bis 011003, 011101, 011901 bis 011906, 020101, 020201, 020702, 021001, 021101 und 021401 sowie die zentral von FB 11 veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen |
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Teilergebnispläne bzw. die Teilfinanzpläne sowie die Produktblätter der oben genannten Produkte und die von FB 11 zentral veranschlagten Aufwendungen bzw. Auszahlungen für Personal und Versorgungentsprechend des Haushaltsplanentwurfes 2021 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanungund zudem die in der Veränderungsnachweisung aufgeführten Produktsachkonten und Produktblätter für den Haushalt 2021 zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2021 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 ist am 16.12.2020 in der Sitzung des Hauptausschusses eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachgremien verwiesen worden.
Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der beigefügten ausschussbezogenen Unterlagen zu den vorgenannten Produkten sowie der beigefügten Veränderungsnachweisungen.
Des Weiteren beschließt der Personal- und Verwaltungsausschuss über die zentral veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen 2021 - 2024 (sog. Personalkostenverbund). Grundsätzlich erfolgt die jährliche Fortschreibung der Personal- und Versorgungsaufwendungen mit einem Prozent. Davon werden bereits beschlossene Besoldungs- und Tariferhöhungen ausgenommen, sodass die gesetzliche Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge von 1,4 Prozent zum 01.01.2021 entsprechend berücksichtigt ist. Dies gilt auch für den aktuellen Tarifabschlusses 2020, wonach für Beschäftigte eine lineare Erhöhung ab dem 01.04.2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 € und ab dem 01.04.2022 um weitere 1,8 Prozent vereinbart wurde.
Für die Stelleneinrichtungen gemäß Stellenplanentwurf 2021 und dem Veränderungsnachweis zum Stellenplanentwurf 2021 sind die Personalaufwendungen bereits ausnahmslos im Haushaltsplanentwurf 2021 eingeplant worden. Darin enthalten sind auch die finanziellen Bedarfe für die einzurichtenden Stellen zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Aachen und zur Bildung des neuen Dezernates VII.
Insgesamt sind Personalaufwendungen in Höhe von 216.259.900 € und Versorgungsaufwendungen in Höhe von 52.641.800 € im Haushaltsplanentwurf2021 enthalten.
Für Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen sind 21.728.700 € eingeplant.
Die nach Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2021 notwendigen Anpassungen für den Personalkostenverbund sind in der Veränderungsnachweisung entsprechend ausgewiesen.
Die finanziellen Veränderungen werden grundsätzlich im Rahmen der Haushaltsaufstellung vorläufig zentral im Produkt 01 08 06 (Allgemeine Personalwirtschaft) bei den entsprechenden Sachkonten veranschlagt. Zur Vermeidung eines erheblichen Erfassungsaufwandes wird die produkt- und kontenscharfe Verteilung erst unmittelbar für den Haushalt 2021 erfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keinepositivnegativnicht eindeutig
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittelgroßnicht ermittelbar
Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keinepositivnegativnicht eindeutig
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
Ovollständig
Oüberwiegend (50% - 99%)
Oteilweise (1% - 49 %)
Onicht
Onicht bekannt
Technische Details
ID: 104067
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=104067
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-01-25 FB 11_0016_WP18 Haushaltsplanberatun SAO.pdf
16.11.2024
2.3 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
- Gremium
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum
- Do., 25.02.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 17:06