Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2021/2022
FB 45/0030/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Bezirksbürgermeister Meyers Frau Olbertz, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen.
Frau Olbertz verweist auf die vorab übersandte Präsentation, in der die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung erläutert wird und stellt sich für Rückfragen zur Verfügung.
Die Präsentation ist in allris als Anlage beigefügt.
Herr Bezirksvertreter Pontzen (CDU) zeigt auf, dass die derzeitige Versorgung der Kindertagesbetreuung nicht zufriedenstellend ist. Er regt an, den Inhalt des Antrages der CDU-Fraktion (Tagesordnungspunkt 6) mit in den Beschluss aufzunehmen, um weitere, dringend benötigte Betreuungsplätze zu schaffen.
Frau Bezirksvertreterin Kempen (Grüne) fragt nach den Gründen der Verteilung von Kindern aus anderen Sozialräumen.
Zudem möchte sie im Hinblick auf den weiter steigenden Betreuungsbedarf wissen, wie viel Zeit bis zum Bau einer neuen Kindertagesstätte notwendig ist.
Frau Olbertz führt aus, dass die Gründe der Verteilung aus anderen Sozialräumen nicht genau bekannt sind, jedoch werden die „Wanderungsbewegungen“ untersucht. Dabei hat man festgestellt, dass sich die Wünsche der Eltern hinsichtlich der Betreuung ihres Kindes nicht zwingend an den Sozialräumen orientieren. Die Gründe hierfür sind sehr vielfältig, wie beispielsweise die Auslastung einer Kindertagesstätte oder deren günstige Lage auf dem Arbeitsweg.
Die notwendige Zeit bis zum Bau einer neuen Kindertagesstätte kann nicht genau beziffert werden. Diese erfolgt jedoch über einen mehrjährigen Zeitraum, bei der die derzeitig angespannte Situation in der Baubranche erschwerend hinzukommt.
Herr Bezirksvertreter Feil (Grüne) fragt nach konkreten Zahlen hinsichtlich der Betreuungssituation für den Ortsteil Horbach. Frau Olbertz sichert zu, diese auszuwerten und nachzureichen.
Herr Bezirksvertreter Kehr (CDU) macht darauf aufmerksam, dass Kindertagesstätten auch im Bezirk Richterich teilweise durch Gelder der RWTH unterstützt werden. Auch dieses habe zur Folge, dass dort beschäftigte Eltern ihr Kind hier betreuen lassen können, obwohl sie nicht in Richterich wohnen.
Frau Olbertz berichtet, dass sich Unternehmen, zum Beispiel auch die RWTH Aachen, Belegplätze reservieren können, die dann auch bezahlt werden. Für den Bezirk Richterich sei ihr dieses nicht bekannt.Sie wird dies aber prüfen und eine Stellungnahme diesbezüglich nachreichen.
Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn (SPD) erklärt die Unterstützung der SPD-Fraktion hinsichtlich des Antrages der CDU-Fraktion.
Er gibt zu bedenken, dass im ersten Bauabschnitt zum Neubaugebiet Richtericher Dell eine neue Kindertagesstätte vorgesehen ist. Er regt daher an, die Errichtung in diesem Bereich weiter zu verfolgen.
Herr Bezirksvertreter Feil (Grüne) stellt klar, dass es vorliegend nicht um den Kindertagesstättenbedarfdes zukünftigen Neubaugebietes Richtericher Dell, sondern um den Betreuungsbedarf der Kinder gehe, die derzeit in Richterich wohnen.
Daher befürwortet die Grünen-Fraktion einen Beschluss zur Schaffung neuer Betreuungsplätze.
Aufgrund der vorherigen Ausführungen schlägt Herr Bezirksbürgermeister Meyers vor, die Tagesordnungspunkte 5 und 6 zusammenzufassen und unter Einbeziehung des Antrages der CDU-Fraktion einen entsprechenden Beschluss zu Tagesordnungspunkt 5 fassen.
Herr Bezirksvertreter Dr. Behrens (FDP) fragt nach, ob durch andere Maßnahmen, beispielsweise Personalaufstockung oder Erweiterungsbauten in vorhandenen Kindertagesstätten weitere Betreuungsplätze geschaffen werden können.
Frau Olbertz erläutert, dass aufgrund der Auslastung der vorhandenen Kindertagesstätten die Schaffung neuer Betreuungsplätze nur über einen Neubau realisierbar ist.
Frau Olbertz betont, dass seitens der Verwaltung die Verbesserung der Betreuungsplatzsituation und die Sicherstellung der Versorgung unter anderem im Sozialraum 9 gezielt verfolgt wird. In diesem Zusammenhang bittet Sie um Hinweise hinsichtlich geeigneter Grundstücke zum Bau einer neuen Kindertagesstätte.
Die Anfragen von Seiten der Bezirksvertretung Aachen-Richterich, welche nicht bereits im Rahmen der Sitzung beantwortet werden konnten, werden nachfolgend von Frau Olbertz schriftlich beantwortet.
Versorgungssituation im Lebensraum Horbach (Nachfrage von Herrn Feil, Grüne):
Lebensräume im Sozialraum 9:
Der Sozialraum 9 teilt sich in zwei Lebensräume auf: die Lebensräume 654 (Vetschau) und 660 (Richterich).
Im Lebensraum 654 befinden sich keine öffentlich geförderten KiTas.
Im Lebensraum 660 befinden sich die nachstehenden, öffentlich geförderten KiTas:
- Fassinstraße 4
- Grünenthaler Staße 90
- Parkstraße 130
- Richtericher Straße 120
- Wiesenweg 26
Der Ortsteil Horbach ist Bestandteil des Lebensraums 660.
Somit ist das Betreuungsplatzangebot in öffentlich geförderten Einrichtungen im Lebensraum 660 identisch zum Angebot im gesamten Sozialraum 9. Konkret im Ortsteil Horbach befindet sich die KiTa Wiesenweg 26, welche im KiTa-jahr 2021/2022 8 U3- und 34 ü3-Plätze anbieten wird. Eine darüber hinausgehende, kleinteiligere Auswertung für den Ortsteil Horbach aufgrund des Lebensraumzuschnitts und der daran orientierten Datenlage nicht möglich.
Betriebliche Kinderbetreuung in Richterich (Nachfrage von Herrn Kehr, CDU):
Die Förderung betrieblicher Betreuungsplätze erfolgt grds. auf Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt Aachen zur Förderung von betrieblich unterstützter Kinderbetreuung und -bildung (Vorlage: FB 51/0172/WP16) vom 05.09.2012. Eingehende Nachfragen von Unternehmen nach Belegplätzen werden von Seiten des Fachbereichs individuell geprüft. Hierbei wird neben der Anzahl der beantragten Plätze vor allem auch die aktuelle und perspektivische Versorgungssituation des Sozialraums in die Prüfung mit einbezogen. Aktueller Stand der betrieblichen Betreuungsplätze im Sozialraum 9 lt. Bedarfsplanung (vgl. Anlage 6):
Das DWI – Leibniz-Institut für Interaktive Materialien e. V. hat bei der Stadt Aachen nachgefragt, ob 2 Belegplätze eingeräumt werden können. Die Prüfung hat ergeben, dass dies in der städtischen Kindertageseinrichtung Grünenthaler Straße 90 möglich erscheint. Hier laufen entsprechende Abstimmung mit dem Ziel, die Plätze ab dem KiTa-Jahr 2021/2022 zur Verfügung zu stellen.
Weitere Belegplätze in öffentlich geförderten KiTas wurden bislang noch nicht eingeräumt.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretungen nehmen die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022zur Kenntnis.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,
- die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3-Kinder im Umfang von 93sowie im Umfang von 237 Plätzen fürü3-Kinder in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
- zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen.
- Darüber hinaus empfiehlt er, die auf Seiten derfreien Träger der Jugendhilfe angebotenen, zusätzlichenÜberbelegungen von insgesamt 38 Plätzen in die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 mit aufzunehmen und die auf diese Plätze entfallenden Trägeranteile in Höhe von insgesamt rund 49.215 Euro für das KiTa-Jahr 2021/2022 zu übernehmen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt
- die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3-Kinder im Umfang von 93sowie im Umfang von 237 Plätzen für ü3-Kinder in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
- zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“.
- Darüber hinaus beschließt er, die auf Seiten der freien Träger der Jugendhilfe angebotenen, zusätzlichen Überbelegungen von insgesamt 38 Plätzenin die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 mit aufzunehmen und die auf diese Plätze entfallenden Trägeranteile in Höhe von insgesamt rund 49.215 Euro für das KiTa-Jahr 2021/2022 zu übernehmen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Anlage wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 der Stadt Aachen vorgelegt.
Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2021/2022 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.
Die Bedarfsplanung führt unter Berücksichtigung der unter Punkt 3 des Beschlussvorschlages genannten Überbelegungen der Freien Träger zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 95,11 % und im U3-Bereich von 47,53 % im Kindertagesstättenjahr 2021/2022, beginnend mit dem 01.08.2021. Die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages angemeldeten 100 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht mit berücksichtigt.
Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Februar 2021 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Für die Umsetzung des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 sind ausreichende Haushaltsmittel über die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keinepositivnegativnicht eindeutig
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittelgroßnicht ermittelbar
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keinepositivnegativnicht eindeutig
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
Ovollständig
Oüberwiegend (50% - 99%)
Oteilweise (1% - 49 %)
Onicht
Onicht bekannt
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 104118
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=104118
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-01-07 FB 45_0030_WP18 Bedarfsplanung fuer d SAO.pdf
23.10.2024
88.6 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum
- Mi., 03.03.2021
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 17:11
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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