2. März 2021 um 17:00, Eurogress Aachen
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Haushaltsplanberatungen 2021 des Finanzausschusses

FB 20/0027/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden verweist auf den vorliegenden gemeinsamen Beschlussvorschlag der Fraktionen Die Grünen, CDU, SPD, Die Linke, FDP und Die Zukunft.

Frau Grehling weist vor der Beschlussfassung darauf hin, dass zwischenzeitlich von der Finanzsteuerung auf Basis der in den Fachausschüssen bereits getroffenen Beschlüsse einschließlich der Veränderungen aus der Verwaltung, welche teilweise schon in den Videokonferenzen kommuniziert worden seien, ein vorläufiges Ergebnis berechnet worden sei. Sie betont, dass noch keine vollumfängliche Prüfung dieses Zwischenergebnisses vorgenommen werden konnte. Nach derzeitiger Berechnung läge der Eigenkapitalverzehr in der Mittelfristplanung bei 4,90 bis 4,99% und somit nur denkbar knapp unter der für die Genehmigung des Haushalts erforderlichen 5%-Grenze. Unter Einbeziehung weiterer Anträge außerhalb der Haushaltsplanberatungen, beispielsweise Linienerweiterungen im ÖPNV oder Neuanmeldungen im Bereich Theater, würde die 5%-Grenze überschritten werden. Wie ein Ausgleich zum Erreichen der Genehmigungsfähigkeit des Haushalts auch auf Grund der kurzen Zeitspanne bis zur Verabschiedung des Haushalts erfolgen könne, sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu prognostizieren. In jedem Fall müsse mit Blick auf die bündelnde Finanzausschusssitzung am 16.03.2021 die Notwendigkeit einer zumindest teilweisen Korrektur der Beschlüsse in Betracht gezogen werden.

Ratsherr Pilgram weist darauf hin, dass aus Sicht der Fraktion Die Grüne in dem gemeinsamen Beschlussvorschlag die Position Mittel zur „Aktualisierung des Kulturellen Leitprofils“ aus dem Beschluss des Betriebsausschusses Kultur und Theater vom 17.02.2021 zum Wirtschaftsplan des E 49 (dort: Punkt 1. d) fehle. Gemäß des Beschlusses sollten im Wirtschaftsplan des Kulturbetriebs 50.000 Euro als eigene Position ausgewiesen werden. Er bittet folglich um die Erweiterung des Beschlussvorschlags zu den Haushaltsplanberatungen um diesen Punkt.

Ratsherr Baal möchte allen Beteiligten für die Erstellung der gemeinsamen Liste der Fraktionen danken. Diese sei nicht nur Resultat von viel Arbeit, sondern auch Ausdruck von gegenseitigem Vertrauen und Kompromissbereitschaft der Fraktionen zur Beibehaltung der kommunalen Handlungsfähigkeit. Die ersten beiden Seiten des Beschlussvorschlages seien einvernehmlich zwischen den Fraktionen abgestimmt, der Punkt auf Seite 3 „ÖPNV: Preiserhöhungen aussetzen für 1 Jahr“ werde von seiner Fraktion hingegen nicht mitgetragen. Zum Zwecke der Dokumentation der abweichenden Meinung seiner Fraktion diesbezüglich wünsche er eine separate Abstimmung dieses Punktes, während die weiteren Punkte der Liste gemeinsam abgestimmt werden könnten. Zur von Ratsherrn Pilgram geäußerten Bitte den Punkt „Aktualisierung des Kulturellen Leitprofils“ in den Beschlussvorschlag aufzunehmen spricht sich Ratsherr Baal dafür aus, dass dieser Punkt in Zusammenarbeit mit dem Kulturbereich und den Geschäftsstellen der Fraktionen nachkommuniziert werden müsse. Ggf. könne eine Nachschärfung in der Sitzung am 16.03.2021 erfolgen. Er habe die Kämmerin ohnehin so verstanden, dass in der bündelnden Sitzung noch detaillierter Nachjustierungsbedarf bestünde, da die Einhaltung der 5%-Grenze des Eigenkapitalverzehrs gefährdet sei.

Ratsherr Pilgram argumentiert, dass der einstimmige Beschluss aus dem Betriebsausschuss Grundlage für den Beschlussvorschlag für die Haushaltsplanberatungen gewesen sei. Hier läge eine Eindeutigkeit vor. Deshalb sei für seine Fraktion nicht ersichtlich, warum diese Position nicht aufgenommen worden sei. Die Finanzierung des Leitprofils erachte er als wichtig an. Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe würden sich gerade dadurch auszeichnen, dass alle Positionen klar definiert seien, womit sie sich vom Haushaltsplan der Stadt, bei dem durch Mittelbereitstellungen noch nachgesteuert werden könne, unterscheiden würden.

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden führt an, dass die Diskussion über den Punkt bekannt sei. Es gebe zwei Lesarten: Die eine besage, dass noch zusätzliche Mittel eingestellt werden müssten, die andere, dass die erforderlichen Mittel bereits im Wirtschaftsplan enthalten seien und dort nur noch entsprechend kenntlich gemacht werden müssten. Diese Frage sei noch ungeklärt und müsse in Zusammenarbeit mit dem Kulturbetrieb erörtert werden. Mit Blick auf die Möglichkeit der Nachsteuerung im bündelnden Ausschuss am 16.03.2021 unterstütze er den Vorschlag des Ratsherrn Baal zur Prüfung des Sachverhalts und Klärung bis zu genanntem Zeitpunkt.

Frau Grehling ergänzt, dass von Seiten der Finanzsteuerung ebenfalls eine Klärung vorgesehen sei. In dem Beschluss des Betriebsausschusses Kultur und Theater wäre die Formulierung so gewählt, dass die erforderlichen Mittel bereits vorhanden seien, im Wirtschaftsplan jedoch noch als eindeutig zweckgebunden ausgewiesen werden müssten. Im Übrigen würde sie sich darüber freuen, wenn die enge Auslegung der Wirtschaftspläne, wie von Ratsherrn Pilgram dargestellt, bei den Eigenbetrieben auch vorgenommen würde. Die Praxis sehe mitunter anders aus. Sie gibt ferner den Hinweis, dass im Beschlussvorschlag der Fraktionen zu den Haushaltsplanberatungen beim Punkt „Index Gehälter Kulturbetrieb“ Mittel in Höhe von 280.000 Euro aufgeführt seien und somit im Widerspruch zum Beschluss des Betriebsausschusses stünden, in dem von 208.400 € die Rede sei, so dass dieser Wert im Beschlussvorschlag zu den Haushaltsplanberatungen noch zu korrigieren sei.

Ratsherr Pilgram erläutert, dass aus seiner Sicht die Eindeutigkeit im Beschluss des Betriebsausschusses gegeben sei und verweist in dem Zusammenhang auf den Satz „Der Zuschuss an den E 49 ist gem. der o.a. Punkte a) - d) um die genannten Summen zu erhöhen“.

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden greift den Vorschlag des Ratsherrn Baal auf, zunächst eine Einzelabstimmung des Punktes „ÖPNV: Preiserhöhungen aussetzen für 1 Jahr“ vorzunehmen. Im Anschluss erfolge die gebündelte Abstimmung über die weiteren Beschlussvorschläge der Fraktionen sowie dem Beschlussvorschlag der Verwaltung.

Frau Grehling erläutert vor der Abstimmung, dass in Bezug auf die gemäß Liste der Fraktionen vorgesehene Corona-Isolierung einzelner Positionen unter Auslegung des entsprechenden Gesetzes nicht in voller Höhe oder bei einzelnen Positionen gar nicht vorgenommen könne und diese somit in voller Höhe den städtischen Haushalt belasten würden. Dies beziehe sich zum einen auf die Aussetzung der Preiserhöhung im ÖPNV, deren Belastung vollständig vom Haushalt zu übernehmen sei sowie die Erstattung der School-&Funtickets, die nur hälftig haushaltsrechtlich isoliert werden könne.

Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt mehrheitlich bei einer Einhaltung die Teilergebnispläne der dem Ausschuss zugeordneten Produkte (ausschließlich der Personalaufwendungen) entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2021 nebst mittelfristiger Finanzplanung 2022 bis 2024 inklusive der 1. Veränderungsnachweisung. Der Finanzausschuss beschließt darüber hinaus mehrheitlich bei einer Enthaltung, die im Teilfinanzplan 2021 veranschlagte konsumtive Finanzplanung und die Investitionsplanung der zugehörigen Produkte inklusive der 1. Veränderungsnachweisung. Der Finanzausschuss beschließt abschließend mehrheitlich bei einer Enthaltung die zugehörigen Produktblätter. Darüber hinaus beschließt der Finanzausschuss mehrheitlich bei einer Enthaltung den gemeinsamen Beschlussvorschlag der Fraktionen, Seiten 1 und 2 mit folgender Korrektur: Position „Zuschuss E49: Index Gehälter Kulturbetrieb“: 208.400 € anstelle von 280.000 € (im Jahr 2021). Ferner beschließt der Finanzausschuss in einer Einzelabstimmung mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen den gemeinsamen Beschlussvorschlag der Fraktionen, Seite 3 mit folgender Korrektur: Position „ÖPNV: Preiserhöhungen aussetzen für 1 Jahr“: 183.000 € anstelle von 0 € (im Jahr 2022).

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss beschließt die Teilergebnispläne der dem Ausschuss zugeordneten Produkte (ausschließlich der Personalaufwendungen) entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2021 nebst mittelfristiger Finanzplanung 2022 bis 2024 inklusive der 1. Veränderungsnachweisung.

Der Finanzausschuss beschließt darüber hinaus, die im Teilfinanzplan 2021 veranschlagte konsumtive Finanzplanung und die Investitionsplanung der zugehörigen Produkte inklusive der 1. Veränderungsnachweisung.

Der Finanzausschuss beschließt abschließend die zugehörigen Produktblätter.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 16.12.2020 wurde der Haushaltsplanentwurf 2021 mit seinen Anlagen in den Hauptausschuss der Stadt Aachen eingebracht, der zum genannten Datum an Stelle des Rates zusammengetreten ist. Zusätzlich wurden den Fraktionen, den nicht fraktionsangehörigen Ratsmitglieder*innen und den Geschäftsführer*innen der Fachausschüsse die ausschussbezogenen, kontenscharfen Auswertungen zur Beratung zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus wurden den Fraktionen sowie den nicht fraktionszugehörigen Ratsmitglieder*innen und den Geschäftsführer*innen der Fachausschüsse die 1. ausschussbezogene und kontenscharfe Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2021 zur Verfügung gestellt.

Dieser Vorlage beigefügt sind die Unterlagen zur Beratung des Haushaltsplanentwurfs und der 1.

Veränderungsnachweisung für die originär dem Finanzausschuss zugeordneten Produkte.

Demnach sind der Vorlage beigefügt:

- Anlage 1: Kontenscharfe Darstellung des Entwurfs für den Finanzausschuss (Ergebnisplan,

konsumtiver Finanzplan, Investitionsplan und Produktblätter)

- Anlage 2: 1. Veränderungsnachweisung (VN) für den Finanzausschuss (Ergebnisplan,

konsumtiver Finanzplan, Investitionsplan).

Für die Beratung der 2. Veränderungsnachweisung, die weitere Veränderungen aus der Verwaltung sowie die durch die Fachausschüsse getroffenen Beschlüsse enthalten wird, wird eine separate Vorlage erstellt. Die Beratung dieser 2. Veränderungsnachweisung ist in der Finanzausschusssitzung am 16.03.2021 vorgesehen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

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0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

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Abschreibungen

0

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0

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Ergebnis

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0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Abhängigkeit der getroffenen Beschlüsse.

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittelgroßnicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

Onicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-02-12 FB 20_0027_WP18 Haushaltsplanberatun SAO.pdf

20.11.2024

1.3 MB

Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 02.03.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:07