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Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit am Fußgängerüberweg Freunder Landstraße, Höhe KolpingstraßeGemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion Aachen-Brand sowie der FDP Aachen-Brand vom 02.12.2020

FB 61/0065/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Auler von der CDU-BF hält die Vorlage der Verwaltung für ernüchternd in Bezug auf die Unfallzahlen. So hätten sich tatsächlich nicht so viele Unfälle ereignet, wie dies der subjektive Eindruck vermittelt habe. Er begründet dies mit den vielen gefährlichen Situationen, die sich häufig am Fußgängerweg ereignen würden, die aber glücklicherweise nicht immer zu einem Unfall führten. Trotzdem sei jeder einzelne Unfall zu viel. Daher schlägt die CDU-BF folgende Maßnahmen als Beschlussantrag dem Gremium vor:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beauftragt die Verwaltung

  1. die Möglichkeit zu prüfen, auf der „REWE-Seite“ Rangelgitter oder andere bauliche Maßnahmen anzubringen, die eine erhöhte Verkehrssicherheit gewährleisten;
  2. die Polizei zu bitten, verstärkt Kontrollen auf Höhe des Fußgängerweges durchzuführen;
  3. bei der geplanten Überplanung der Freunder Landstraße, die Sicherheit und Übersichtlichkeit der Querungsstelle zu erhöhen.

Ratsherr Blum von der FDP äußert Verständnis für die Ausführungen der Verwaltung, da sie sich auf die tatsächlich ereigneten Unfälle beziehen müsse. Nach seinem Empfinden sei dort eine tatsächliche Gefahr gegeben, da er häufig selber „Beinahe Unfälle“ gesehen habe. Seiner Einschätzung nach habe der Fußgängerüberweg eine unglückliche Lage. Zwischen der Kreuzung Kolpingstraße und dem REWE Markt gebe es eine Vielzahl von verkehrlichen Situationen, die die Autofahrer ablenken könnten. Er bittet daher um Unterstützung des vorliegenden gemeinsamen Antrags und betont die schnelle Umsetzungsfähigkeit der geforderten Maßnahmen.

Frau von Eckardstein von der Grünen-BF äußert sich positiv zum gestellten Antrag. Sie macht deutlich, dass ein Umdenken im Straßenverkehr erfolgen müsse, um die Belange der Fußgänger und Radfahrer stärker zu berücksichtigen. Die gesetzlichen Vorgaben seien bindend. Laut Aussage der Leitung der naheliegenden KiTa ermögliche der Überweg den Eltern, ihren Kindern die beste Verkehrserziehung zukommen zu lassen und die Aufmerksamkeit bei der täglichen Straßenüberquerung zu schärfen.Darüber hinaus schlägt sie vor, Warnhinweise, wie z. B. eine Geschwindigkeitsanzeige zu installieren und die Erkennbarkeit des Fußgängerüberwegs aus Richtung Stolberg zu verbessern.

Ratsherr Palm von der AFD nimmt die sachlichen Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er sieht den Fußgänger mit Warnhinweisen als ausreichend abgesichert und merkt an, dass Beinahe-Unfällestatistisch betrachtet keine Unfälle seien. Aus seiner Sicht sei diese Stelle den Brandern bestens bekannt. Der vorliegende Antrag sei durchaus sinnvoll und werde daher von ihm unterstützt.

Herr Hellmann von der SPD-BF erinnert daran, dass die Bezirksvertretung vor vielen Jahren für die Einrichtung des Fußgängerüberwegs gekämpft habe. Eine Teilnahme am Straßenverkehr sei grundsätzlich gefährlich. Der Überweg führe zu einer Privilegierung des Fußgängers. Nach seiner Erfahrung sei der Fußgängerüberweg sicherer, als die ca. 500 m entfernte signalisierte Fußgängerampel.Seiner Meinung nach ändere der Antrag nichts an der Sicherheit des Fußgängerüberwegs. Dieser sei nach wie vor sicher.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beauftragt die Verwaltung die Möglichkeit zu prüfen, auf der „REWE-Seite“ Rangelgitter oder andere bauliche Maßnahmen anzubringen, die eine erhöhte Verkehrssicherheit gewährleisten; die Polizei zu bitten, verstärkt Kontrollen auf Höhe des Fußgängerweges durchzuführen; bei der geplanten Überplanung der Freunder Landstraße, die Sicherheit und Übersichtlichkeit der Querungsstelle zu erhöhen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach der Fußgängerüberweg Freunder Landstraße / Kolpingstraße in den letzten 3 Jahren nicht unfallauffällig ist und es deshalb beim Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 12.09.2018 verbleibt.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand sowie die FDP in der Bezirksvertretung Aachen-Brand legen in ihrem gemeinsamen Antrag vom 02.12.2020 dar, dass es in den letzten Monaten vermehrt zu Unfällen, insbesondere mit Kindern, am Fußgängerüberweg Freunder Landstraße / Kolpingstraße gekommen sei, und bittet um Prüfung, welche Maßnahmen zur Erhöhung der Fußgängersicherheit ergriffen werden können.

Die Fachverwaltung hat daraufhin die Polizei um Mitteilung der in den letzten 3 Jahren (2018 bis 2020) dort aktenkundigen Verkehrsunfälle gebeten.

Die Polizei hat im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 folgende Unfälle aufgenommen:

- 05.06.2018, 15.33h: Ein 35-jähriger PKW-Fahrer biegt aus der Kolpingstraße nach links in die Freunder Landstraße ab und übersieht offensichtlich einen von rechts stadtauswärts fahrenden 79-jährigen PKW-Fahrer. Beide PKW stoßen leicht zusammen.

- 20.11.2019, 08.30h: Eine 58-jährige PKW-Fahrerin will aus der Kolpingstraße in die Freunder Landstraße ausbiegen, lässt mehrere von links kommende PKW noch durchfahren. Sie übersieht aber wegen tief stehender Sonne einen ebenfalls von links kommenden 61-jährigen Radfahrer und erfasst beim Ausbiegen in die Freunder Landstraße diesen Radfahrer.

- 25.06.2020, 18.40h: Ein 9-jähriger Junge befährt mit seiner Mutter und seiner Schwester mit den Rädern die Freunder Landstraße in Fahrtrichtung Stolberg (unklar, ob in der Fahrbahn oder auf dem Gehweg). Nach Aussagen des in gleicher Richtung fahrenden 47-jährigen PKW-Fahrers wechselt der Radfahrer dann ohne Vorankündigung über den Fußgängerüberweg die Straßenseite in Richtung Kolpingstraße. Der überraschte Autofahrer kann nicht mehr rechtzeitig bremsen und erfasst den Jungen.

- 27.11.2020, 09.03h: Eine aus Richtung Stolberg ankommende 67-jährige Autofahrerinerkennt eine über den Fußgängerüberweg querende Passantin erst recht spät und bremst stark ab, um sie nicht zu erfassen. Eine nachfolgende 30-jährige Autofahrerin kann nicht mehr rechtzeitig bremsen und fährt auf den 1. PKW auf.

Sowohl die für eine Hauptverkehrsstraße (Landesstraße 220)geringe Zahl von 4 Verkehrsunfällen in 3 Kalenderjahren als auch die unterschiedlichen Entstehungsgeschichten ( tief stehende Sonne, Auffahrunfall durch plötzliches Bremsen, Missachtung der Vorfahrt beim Ausbiegen, unvorhergesehenes Nutzen des Fußgängerüberweges mit Fahrrädern) lassen diesen Fußgängerüberweg nicht als Unfallhäufungsstelle einstufen, die einen Handlungsbedarf erforderlich macht. Besonders bleibt festzuhalten, dass in den letzten 3 Jahren kein einziger Unfall unter Beteiligung von querenden Kindernauf dem Weg von bzw. zur Kindertagesstätte aufgenommen wurde, wie es aus der dortigen Elternschaft immer wieder dargestellt wird. Schließlich wäre vielleicht der letzte Auffahrunfall bei einer geringeren erlaubten Höchstgeschwindigkeit vielleicht zu verhindern gewesen, die übrigen aber wohl nicht. Die Einstufung der dort geltenden innerörtlichen Höchstgeschwindigtkeit von 50 km/h als verkehrsgefährdend und unfallträchtig ist auf dieser Landesstraße innerhalb der Ortslage Brand nicht gegeben.

Es liegen somit entgegen der Darstellungen einiger Bürger*innen keine neuen Erkenntnisse vor, die ein Abweichen von dem Beschluss der Bezirksvertretung Aachen Brand vom 12.09.2018 rechtfertigt, so dass am Beschluss vom 12.09.2018 festzuhalten ist.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

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0

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittelgroßnicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

xnicht

Onicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-02-04 FB 61_0065_WP18 Massnahmen zur Erhoehu SAO.pdf

19.11.2024

328.5 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 03.03.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:09