Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2021/2022
FB 45/0030/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Scheidt weist auf die vorab versandte und ursprünglich geplante Powerpoint-Präsentation der Verwaltung zu diesem TOP (s. Anlage). Coronabedingt würde jedoch auf einen Vortrag verzichtet. Weiterhin liegt der geänderte Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 03.03.2021 aus (s. Anlage).
Frau Schmitt-Promny bedankt sich für die Bedarfsplanung, welche ihrer Ansicht nach einen guten Einblick in die künftigen Entwicklungen gebe. Sie weist auf das beschriebene Modell der potenziellen Überbelegungen hin und betont – trotz des positiven Signals der freien Träger von KiTas, ebenfalls Überbelegungen einzurichten –, dass dies nur eine Übergangslösung sein dürfe. Im Hinblick auf einen optimalen Kind-Personal-Schlüssel sei es wichtig, diese Überbelegungen zu gegebener Zeit wieder abzubauen.
Herr Tillmanns schließt sich dem Dank an und lobt die gute Planung. Es sei erfreulich, dass die Stadt Aachen ein erneutes Wachstum der Anzahl der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren verzeichne. Dieser Anstieg kompensiere allerdings die Ausbaubemühungen, insbesondere im U3-Bereich. Obwohl die Verwaltung dies bereits im Blick habe, müssten die Entwicklungen der Sozialraumquoten im Blick behalten werden, vor allem in den Sozialräumen mit einem noch erhöhten Ausbaubedarf. Die Wanderungsbewegungen hätten in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen, so würden bestimmte gut versorgte Sozialräume auch andere Sozialräume mit versorgen. Er bittet die Verwaltung darum, nochmals zu einem Austausch mit den jugendpolitischen Sprecher*innen einzuladen, um die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Wanderungen auszutauschen und nach Möglichkeit gezielt Sozialräume in den Blick zu nehmen, ob und in welcher Art Nachsteuerungen denkbar seien. Obwohl der U3-Ausbau eine hohe Priorität besitze, dürfe auch die ü3-Versorgung nicht vernachlässigt werden. Mit einer gesamtstädtischen Versorgungsquote von rund 95 % sei die Zielversorgungsquote von 97 % nahezu erreicht. Dies habe Auswirkungen auf die Planung von Neubauten.
Frau Heider erkundigt sich danach, ob bei der anvisierten Zielversorgungsquote von 50 % im U3-Bereich auch die tatsächlichen Bedarfe berücksichtigt würden.
Herr Kaldenbach erläutert, dass die Verwaltung die Bedarfe der Eltern durchaus im Blick habe. Die Bedarfe würden aktuell noch bei den KiTas abgefragt. Vom Kinder- und Jugendausschuss sei die Quote von 50 % beschlossen worden. In einigen Sozialräumen sei diese Quote auch bereits erreicht, in denen mit einem bestehenden Bedarf werde versucht nachzusteuern. Bei Planungen hinsichtlich neuer KiTas werde sowohl der betreffende Sozialraum als auch die benachbarten Sozialräume in den Blick gekommen.
Frau Scheidt prognostiziert, dass diese Thematik künftig noch näher diskutiert werde. Besonders in der Innenstadt gebe es immer weniger potenzielle Grundstücke für Neubauten. In der nächsten Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses werde das Projekt Franzstraße behandelt.
Sie nimmt den geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Richterich in die Abstimmung mit auf.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretungen nehmen die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022zur Kenntnis.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,
- die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3-Kinder im Umfang von 93sowie im Umfang von 237 Plätzen fürü3-Kinder in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
- zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen.
- Darüber hinaus empfiehlt er, die auf Seiten derfreien Träger der Jugendhilfe angebotenen, zusätzlichenÜberbelegungen von insgesamt 38 Plätzen in die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 mit aufzunehmen und die auf diese Plätze entfallenden Trägeranteile in Höhe von insgesamt rund 49.215 Euro für das KiTa-Jahr 2021/2022 zu übernehmen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt
- die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3-Kinder im Umfang von 93sowie im Umfang von 237 Plätzen für ü3-Kinder in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
- zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“.
- Darüber hinaus beschließt er, die auf Seiten der freien Träger der Jugendhilfe angebotenen, zusätzlichen Überbelegungen von insgesamt 38 Plätzenin die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 mit aufzunehmen und die auf diese Plätze entfallenden Trägeranteile in Höhe von insgesamt rund 49.215 Euro für das KiTa-Jahr 2021/2022 zu übernehmen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Anlage wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 der Stadt Aachen vorgelegt.
Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2021/2022 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.
Die Bedarfsplanung führt unter Berücksichtigung der unter Punkt 3 des Beschlussvorschlages genannten Überbelegungen der Freien Träger zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 95,11 % und im U3-Bereich von 47,53 % im Kindertagesstättenjahr 2021/2022, beginnend mit dem 01.08.2021. Die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages angemeldeten 100 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht mit berücksichtigt.
Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Februar 2021 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Für die Umsetzung des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 sind ausreichende Haushaltsmittel über die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keinepositivnegativnicht eindeutig
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittelgroßnicht ermittelbar
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keinepositivnegativnicht eindeutig
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
Ovollständig
Oüberwiegend (50% - 99%)
Oteilweise (1% - 49 %)
Onicht
Onicht bekannt
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 104414
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=104414
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-01-07 FB 45_0030_WP18 Bedarfsplanung fuer d SAO.pdf
23.10.2024
88.6 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
- Gremium
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum
- Di., 09.03.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 17:12
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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