Haushaltsplanentwurf 2021 einschl. Finanzplan bis 2024
FB 45/0037/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Griepentrog weist auf die zu Beginn der Sitzung ausgelegte, gemeinsame Haushaltsantragsliste (Anlage) der Fraktionen hin.
Herr Kaldenbach bittet um Korrektur der Begrifflichkeit „beitragsfreie OGS“ auf Seite 2 der Antragsliste in „Erlass der OGS-Beiträge bis zum 31.12.2021“. Er betont, dass keine grundsätzliche Beitragsfreiheit ausgesprochen werden solle und könne, auch um die Handlungsfähigkeit der Stadt nicht zu gefährden. Weiterhin ergänzt er zur Maßnahme „Träger von außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten im Primar- und Sekundarbereich“, dass die von den Eltern erlassenen Beiträge an die Träger erstattet würden.
Frau Griepentrog lässt mit diesen Änderungen zunächst über die gemeinsamen Haushaltsanträge der Fraktionen abstimmen.
Abstimmung über die Haushaltsanträge der Fraktionen (Tischvorlage, Seiten 1 und 2):
Abstimmung:
Einstimmig beschlossen.
Abstimmung über den Einzelantrag „IT-Hausmeister*innen – Erstattung Zeitkontingente an regioIT“ (Tischvorlage, Seite 3):
Abstimmung:
Bei 1 Enthaltung einstimmig beschlossen.
Abstimmung über den Einzelantrag „Planungsmittel Standortertüchtigung Kronenberg“ (Tischvorlage, Seite 3):
Herr Fischer erläutert, dass die Fraktion DIE LINKE mit den beantragten Planungsmittel in Höhe von 500.000 Euro zwar grundsätzlich einverstanden seien. Gleichzeitig erachte die Fraktion den Standort Kronenberg nicht für geeignet für eine Schule im Sekundarbereich I bzw. für eine Gesamtschule und es bestehe weder für eine Grund- noch für eine Hauptschule ein Bedarf an diesem Standort. Er befürchte, dass eine Gesamtschule ebenso Schwierigkeiten haben werde wie die Heinrich-Heine-Gesamtschule in Laurensberg. Zur Not könnten die beantragten Mittel noch umgewidmet werden.
Herr Auler erkundigt sich danach, ob für diese Planungsmittel ein Sperrvermerk eingerichtet werden könne bis zur Entscheidung über die Schulform.
Frau Griepentrog weist darauf hin, dass der Ausschuss in seiner letzten Sitzung am 04.02.2021 einstimmig den Beschluss gefasst habe, dass im Zuge der weiteren Standortdiskussionen vorrangig schulpolitische Belange zu berücksichtigen seien. Dieser Beschluss würde durch einen solchen Sperrvermerk ihrer Ansicht nach konterkariert. Die Verwaltung solle zunächst die Gelegenheit zur Standortprüfung erhalten.
Abstimmung:
Bei 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne des Produktbereiches 03 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2021 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024, inklusive der Veränderungsnachweisung, sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt darüber hinausdie Produktblätter.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt abschließenddie im Teilfinanzplan 2021 veranschlagten Investitionen, inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2024, inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Haushaltsplanentwurf 2021 einschließlich des Finanzplanes bis 2024 wurde am 16.12.2020 in den Hauptausschuss eingebracht. Die den Schulbereich betreffenden Beratungsunterlagen sind beigefügt.
Seitens des Ausschusses für Schule und Weiterbildung sind die Produkte
030101Grundschulen
030102Hauptschulen
030103Realschulen
030104Gymnasien
030105Gesamtschulen
030106Förderschulen
030201Schülerbeförderung
030301Medienzentrum
030302Fördermaßnahmen und schulformübergreifende Dienstleistungen
zu beraten.
Die Bezirksvertretungen befassen sich mit dem Haushaltsentwurf 2021ff. voraussichtlich am 03.02.2021. Den Schulbereich betreffende Beschlüsse werden, soweit gefasst, nachgereicht.
Die Veränderungsnachweisung zur Ergebnisplanung und Investitionsplanung wird ebenfalls nachgereicht.
Anträge freier Träger liegen der Verwaltung für den Schulbereich nicht vor.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den Beschlüssen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keinepositivnegativnicht eindeutig
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittelgroßnicht ermittelbar
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keinepositivnegativnicht eindeutig
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
Ovollständig
Oüberwiegend (50% - 99%)
Oteilweise (1% - 49 %)
Onicht
Onicht bekannt
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 104432
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=104432
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-01-13 FB 45_0037_WP18 Haushaltsplanentwurf SAO.pdf
20.11.2024
1.6 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 13
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
- Gremium
- Ausschuss für Schule und Weiterbildung
- Datum
- Do., 11.03.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 17:15
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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