Umzug der KGS Michaelsbergstraße, Planungsauftrag Schulgebäude Malmedyer Str. 12
FB 45/0042/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Griepentrog weist auf den zu Beginn der Sitzung ausgelegten Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 03.03.2021 hin (s. Anlage). Der Beschluss sei zwar nicht verändert worden, allerdings sollten die in der Diskussion gegebenen Hinweise an den Fachausschuss weiter gegeben werden.
Frau Keller lobt die Ausführungen in der Vorlage. Sie bittet allerdings darum, nochmals mit der Schulleitung ins Gespräch zu gehen bezüglich der konkreten Raumnutzung. Aktuell sei geplant, die Grundschule inklusive der OGS im Altbau des Schulgebäudes Malmedyer Straße unterzubringen und im neuen Gebäude die Mensa im Erdgeschoss und in den oberen Etagen einen Zweig der Käthe-Kollwitz-Schule. Dies hätte einen weiten Weg für die OGS-Kinder zur Mensa zur Folge. Sie bittet daher darum, die Planung nochmals zu überdenken.
Herr Rohé schließt sich der Bitte von Frau Keller an. Die Schule sei zwar zufrieden mit der aktuellen Lösung, habe aber hinsichtlich der Raumaufteilung noch Gesprächsbedarf. Weiterhin wäre in der Vorlage ausgeführt, dass etwaige erforderliche Baumaßnahmen in Bezug auf den Brandschutz derzeit geprüft würden. Bezugnehmend darauf erkundigt er sich danach, ob die Maßnahme insgesamt durch die Umsetzung der Brandschutzanforderungen gefährdet werden könne.
Herr Fischer bedauert, dass das Gespräch mit der Schulleitung erst in der kommenden Woche und somit nach der heutigen Ausschusssitzung terminiert worden sei. Auch seiner Ansicht nach sollte die Bitte der Schulleitung berücksichtigt werden, ebenso eine mögliche Dreizügigkeit der Schule mit Blick auf die prognostizierten Schülerzahlen. Er regt an, im Beschlussvorschlag die konkrete Festschreibung auf die Planung im Altbau zu streichen.
Herr Brötz erläutert, dass sowohl die Schulleitung, als auch die OGS-Koordination und die Schulpflegschaft im Vorfeld umfassend beteiligt worden seien. Die Terminierung des weiteren Gesprächs sei bewusst auf einen Zeitraum nach der Sitzung erfolgt, um den heutigen Beschluss zum Raumorientierungsprogramm abzuwarten. Die Verwaltung sei offen für die Wünsche der Schule, gleichzeitig müssten die vorgegebenen Standards berücksichtigt werden, auch im Sinne einer Gleichbehandlung der Schulen. Auf Basis des Schulentwicklungsplans im Primarbereich werde die Schule auf Grundlage einer Zweizügigkeit mit der Möglichkeit einer Mehrklassenbildung geplant. Diese könne auch schulplanerisch bis mindestens 2024/2025 bestätigt werden. Die Brandschutzanforderungen würden die Maßnahme nicht infrage stellen, lediglich die Kosten könnten sich erhöhen. Er betont, dass der zeitliche Rahmen knapp bemessen sei, daher sei ein zügiger Austausch mit der Schulleitung und dem städtischen Gebäudemanagement geboten, um der Schulpolitik kurzfristig die Leistungsphase 3 vorlegen zu können. Der geplante Umzug im Sommer 2023 erfordere einen eng getakteten Zeitplan.
Die Festlegung auf den Altbau sei bewusst in den Beschlussvorschlag aufgenommen worden, um die Fläche des Gebäudes optimal nutzen zu können. Im Neubau sollten die Käthe-Kollwitz-Schule und eine KiTa untergebracht werden. Sollte die Grundschule diese Räumlichkeiten nutzen, gingen diese Optionen verloren.
Herr Brantin bittet darum, die Möglichkeit, die Schule 2,5zügig zu führen, im Hinterkopf zu behalten.
Frau Griepentrog betont, dass die Vorgaben des SEP Primars berücksichtigt werden sollten.
In Bezug auf den Beschlussvorschlag schlägt Frau Schwier als Kompromiss vor, diesen dahingehend zu ergänzen, dass der Altbau nach Möglichkeit für die Planung genutzt werden solle. Hierüber herrscht Einvernehmen.
Auf Bitte von Herrn Rohé stellt die Verwaltung im Nachgang zur Sitzung die Pläne zur Verfügung.
Frau Griepentrog lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, die Verwaltung zu beauftragen, die Planungen für den Umzug der Schule KGS Michaelsbergstraße auf Grundlage einer 2-Zügigkeit mit der Möglichkeit einer Mehrklassenbildung in dem Altbau des Schulgebäudes Malmedyer Straße fortzuführen.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt sie, die Planungen für den Umzug der Schule KGS Michaelsbergstraße auf Grundlage einer 2-Zügigkeit mit der Möglichkeit einer Mehrklassenbildung in dem Altbau des Schulgebäudes Malmedyer Straße fortzuführen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung vom 13.02.2020 hat der Schulausschuss beschlossen, die KGS Michaelsbergstraße von ihrem derzeitigen Standort, Michaelsbergstraße 14, in das Schulgebäude der GHS Burtscheid, Malmedyer Str. 12, 52066 Aachen, zu verlagern. Als Zeitpunkt für den Umzug wurde der 01.08.2023 (Beginn des Schuljahres 2023/24) festgelegt.
Aufgrund des o.g. Beschlusses hat der FB 45 das Gebäudemanagement am 27.01.2021 konkret beauftragt, zunächst die Raumbelegung der KGS Michaelsbergstraße anhand einer Flächenanalyse zu ermitteln.
1. Raumbedarf aus Sicht der Schule
Da für Grundschulen ein festes Raumprogramm nicht vorgeschrieben ist, wurde zunächst die KGS Michaelsbergstraße beteiligt und um Mitteilung der Raumbedarfe aus Sicht der Schule gebeten. Seitens der Schule wurden auf Grundlage der jetzigen 2-Zügigkeit folgende Bedarfe gemeldet:
Klassenräume | 8 |
Verwaltung | 6 |
Aula | 1 |
Förderräume | 4 |
Informatikraum/Computerraum | 1 |
Hauswirtschaft | 1 |
Musikraum | 1 |
Bücherei/Medienraum | 1 |
OGS-Gruppenräume | 7 |
Bewegungsraum/ Therapieraum (70qm) | 1 |
Konstruktionsraum | 1 |
Kreativraum | 1 |
OGSBüro | 1 |
2.Lehrerzimmer, OGS | 1 |
Materialraum/ Lehrmittelraum | 1 |
Ruheraum/ Pflegeraum | 1 |
Mensa | 1 |
Mensavorbereitung | 1 |
Summe | 39 |
2. Raumbedarfe aus Sicht der Schulplanung
Die KGS Michaelsbergstraße wird zweizügig geführt undhat derzeit (Stand 12/2020) 8 Klassen und 192 Schülerinnen und Schüler (SUS), davon 2 Kinder mit Förderschwerpunkt. Aufgrund der Hochrechnungen des Schulentwicklungsplans 2019 – 2024 wird die Anzahl der Schüler im 1.Schuljahr von 49 Kinder im Schuljahr 2021/22auf 61 im Schuljahr 2022/23, 65 im Schuljahr 2023/24 und auf 83 im Schuljahr 2024/25 steigen. Der SEP empfiehlt zwar die 2-Zügigkeit, allerdings aufgrund des Verbleibs der Schule an ihrem jetzigen Standort und der Annahme, dass das Schulgebäude Michaelsbergstraße weitere Raumkapazitäten nicht bietet. Abgestimmt mit der Schulplanung wird aufgrund des prognostizierten Anstieges der Schülerzahlen von einem Raumbedarf für eine 2,5-zügige Schule ausgegangen. Hiermit wären zukünftig Mehrklassenbildungen bei starken Nachfragejahren möglich.
3. Zukünftige Flächenraumorientierung für Grundschulen
Von der Verwaltung wurde eine Flächenraumorientierung für Grundschulen entwickelt, die im Ausschuss vorgestellt und beraten werden soll. Diese könnte aus Sicht der Verwaltung auch als Orientierung für das Raumangebot für die KGS Michaelsbergstraße herangezogen werden.
Ergebnis:
Nach derzeitigem Stand geht die Verwaltung davon aus, dassdie Grundschule inklusive der Räumlichkeiten für die Nachmittagsbetreuung in dem Altbau des Schulgebäudes Malmedyerstraße 12 untergebracht werden könnte. Lediglich die mit einem separaten Zugang versehene Verpflegungsküche mit angrenzendem Speiseraum müsste von der Grundschulein dem Neubau genutzt werden.
Etwaige erforderliche Baumaßnahmen in Bezug auf den Brandschutz sowie die Barrierefreiheit im Schulgebäude werden derzeit geprüft. Das Brandschutzkonzept ist bei einer Nutzungsänderung von Hauptschule zu Grundschule an die derzeit geltenden Vorschriften anzupassen und neu genehmigen zu lassen. Die Schule Malmedyerstraße verfügt derzeit bei nahezu sämtlichen Unterrichts- oder Fachräumen über lediglich einen baulichen Rettungsweg. Zu dem Zeitpunkt der Genehmigung des Brandschutzkonzeptes für die GHS Burtscheid wurde als zweiter baulicher Rettungsweg jeweils ein anleiterbares Fenster akzeptiert, was nach Auskunft der Bauaufsicht zwischenzeitlich nicht mehr genehmigungsfähig ist. Eine weitergehende Prüfung, ob andere Fluchtwegführungen innerhalb des Gebäudes bzw. außen zu errichtende Fluchttreppentürme möglich sind, ist noch erforderlich.
4. Fazit und Ausblick
Der Planungsauftrag basiert auf der Annahme einer 2-zügigen Grundschule mit der Möglichkeit der Mehrklassenbildung und konzentriert sich auf das Nutzen des Altbaus. Die verbleibenden Flächenkapazitäten könnten in einem zweiten Schritt für das Unterbringen anderer Bildungsangeboteuntersucht werden. Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, die aktuellen Planungen mit Vertretern der Schule in einem gemeinsamen Termin zu erörtern.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Es werden finanzielle Aufwendungen für die Planung, bauliche Maßnahmen und Renovierungsarbeiten entstehen. Für die weiteren Planungen wurden Planungsmittel in Höhe von 100.000 € im Rahmen der Veränderungsnachweisung zum Haushaltsentwurf 2021 ff. angemeldet.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keinepositivnegativnicht eindeutig
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittelgroßnicht ermittelbar
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keinepositivnegativnicht eindeutig
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
Ovollständig
Oüberwiegend (50% - 99%)
Oteilweise (1% - 49 %)
Onicht
Onicht bekannt
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 104433
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=104433
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-02-12 FB 45_0042_WP18 Umzug der KGS Michae SAO.pdf
19.11.2024
131.2 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
- Gremium
- Ausschuss für Schule und Weiterbildung
- Datum
- Do., 11.03.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 17:15
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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