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Raum und Flächenbedarf an Grundschulen

FB 45/0043/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Kaldenbach stellt den Beurteilungsrahmen für die Raumsituation in der Primarstufe anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage) vor, welche auch bereits vorab an die Ausschussmitglieder versandt worden ist.

Das Raumorientierungsprogramm sei ein Ergebnis der Aufträge der Schulpolitik nach Vorstellung des Schulentwicklungsplans für den Primarbereich am 04.06.2020. Es werde bewusst nicht als Raumprogramm betitelt, da die Schulen in Aachen zum Teil sehr unterschiedlich seien und somit individuell betrachtet werden müssten. Die Verwaltung habe die Stellungnahmen der Schulleitungen zum SEP Primar und die vorhandenen Räume und Flächen umfassend geprüft, steigende Bedarfe in Abhängigkeit von Zügigkeiten einbezogen sowie die multifunktionale Nutzung von einzelnen Raumtypen (wie beispielsweise Mehrzweck- oder OGS-Betreuungsräume) berücksichtigt. Das Ziel sei die Erstellung einer einheitlichen Bewertungsgrundlage für die Bedarfsermittlung der Schulen gewesen. Er betont, dass kein Kind den ganzen Tag im selben Raum verbringen müsse. Auch nicht multifunktionale hinterlegte Räume, wie beispielsweise Klassenräume, könnten natürlich von unterschiedlichen Gruppen genutzt werden.

Zwar hätten manche Grundschulleitungen ergänzend individuelle Wünsche geäußert, gleichzeitig seien die Rückmeldungen der Grundschulleitungen in der Schulleiterkonferenz zum Programm positiv gewesen. Seiner Ansicht nach sei die Erstellung des Programms ein notwendiger Schritt gewesen, um die Handlungsbedarfe zu katalogisieren und zu priorisieren. Bei der Gestaltung konkreter Maßnahmen erfolge selbstverständlich eine individuelle Beteiligung der Schule und der Eltern.

Frau Wenzel dankt Herrn Kaldenbach für den Vortrag und werde dem Beschluss gerne zustimmen. Sie hofft, dass mit diesem Programm das künftige Planen anhand der tatsächlichen Bedarfe erleichtert und eine Bildungsgerechtigkeit ein stückweit geschaffen werde.

Herr Fischer schließt sich dem Dank an. Auch er habe bereits positive Rückmeldungen der Schulen erhalten. Er bittet allerdings darum, die folgenden Aspekte noch mit in die künftigen Überlegungen einzubeziehen: 1. Er bittet darum, ausreichend große Mensaräume einzuplanen, sodass die Essensausgabe in zwei Schichten – statt wie bislang in drei – erfolgen könne. 2. Aktuell würden noch einige Schulen weitere Besprechungsräume benötigen. 3. Weiterhin würden noch Ruheräume fehlen. Nicht nur Förderschulen, sondern auch Regelschulen mit Schwerpunkt auf gemeinsamem Lernen (GL) würden Ruheräume für Kinder mit emotional-sozialem Förderbedarf benötigen. Er bittet um erneute Präsentation des Programms und um eine Synopse im Sommer mit Priorität auf den Ausbau der Mensasituation.

Herr Winkler berichtet, dass die Thematik auch in der Elternschaft diskutiert werde. Grundsätzlich sei die Idee gut, allerdings vermisse auch er eine ausreichende Berücksichtigung der Besonderheiten von GL-Schulen. Eine richtungsweisende Studie mit dem Titel "Auf dem Weg zur schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen“ finde er in den Ausführungen der Verwaltung nicht wieder. Die Studie empfehle auch die Einrichtung von GL-Räumen an Grundschulen. Weiterhin habe er die Unterbringung von Garderoben nicht finden können, ebenso wenig wie Personalräume für die Küchenkräfte. Allein aus Hygienegründen seien solche Personalräume notwendig. Er erkundigt sich daher danach, ob diese Elemente ebenfalls in die weitere Planung mit aufgenommen werden könnten.

Frau Griepentrog betont, dass das ursprüngliche Ziel des Ausschusses gewesen sei, einen gemeinsamen Bogen über die Raumsituation der Schulen zu spannen, um diese auf ein möglichst einheitliches Niveau anzupassen. Sofern die Ausführungen der Verwaltung nun von Seiten der Politik als lückenhaft bewertet würden, müsste das Programm abgelehnt werden. Ihrer Ansicht nach sei es jedoch nicht sinnvoll, an der jetzigen Stelle über jeden einzelnen Raum (-bedarf) zu diskutieren und sie warnt daher davor, einzelne Wünsche von Schulen in das Programm aufzunehmen. Sie schlägt vor, das vorgelegte Programm zu beschließen und die Grundschulen von der Verwaltung auf Grundlage des Beurteilungsrahmens prüfen und bewerten zu lassen. Nach Vorstellung des Ergebnisses und der Priorisierung könne die Politik ihre Bedenken einbringen und individuell nachsteuern.

Frau Keller und Herr Brantin danken der Verwaltung für die Ausführungen. Der Beurteilungsrahmen stelle eine gute Grundlage zur objektiven Prüfung der Sachlage dar.

Frau von Jakubowski schließt sich dem Dank an. Die Schulen seien mit dem Ergebnis zufrieden, gleichzeitig bestehe der Wunsch, dass das Gesamtergebnis kritisch betrachtet und in Einzelfällen anpasst werde.

Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung (ASW) nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf Grundlage des vorgestellten Raumorientierungsrahmen und unter Einbindung des Gebäudemanagements und den erfolgten Rückmeldungen der Schulleitungen im Rahmen des SEP Primar eine schulindividuelle Bewertung der Raumsituation vorzunehmen. Diese soll dem Ausschuss mit einer Priorisierung der Handlungsbedarfe bis zum Sommer vorgelegt werden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung (ASW) nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf Grundlage des vorgestellten Raumorientierungsrahmen undunter Einbindung des Gebäudemanagements und den erfolgten Rückmeldungen der Schulleitungen im Rahmen des SEP Primar eine schulindividuelle Bewertung der Raumsituation vorzunehmen. Diese soll dem Ausschuss mit einer Priorisierung der Handlungsbedarfe bis zum Sommer vorgelegt werden.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1.Auftrag der Politik

Am 04.06.2020 wurde im Schulausschuss der Schulentwicklungsplan (SEP) für den Bereich der Primarstufe 2019 bis 2024 vorgelegt. Diese Planung berücksichtigt das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot, die Zügigkeiten, die Entwicklung des Schüleraufkommens, das Schulwahlverhalten der Eltern sowie den aktuellen Schulraumbestand der jeweiligen Schule. Bei der Aufstellung des SEPs wurden die Schulen über ihre Schulkonferenz beteiligt. Die sich daraus ergebenden schriftlichen Stellungnahmen der Schulen wurden dem Schulentwicklungsplan beigefügt.

Der Schulausschuss hat im Rahmen der Beschlussfassung des SEP-Primar die Verwaltung beauftragt, den von den Schulleitungen angemeldeten Raumbedarf zu bewerten und in ein Handlungskonzept inklusive Priorisierung zu überführen. ((vgl. Vorlage FB 45/0731/WP17)) .

2.Herangehensweise der Verwaltung

Um die von der Schulpolitik gewünschte Bewertung und Priorisierung der Raumbedarfe aller Grundschulen durchführen zu können, wurde seitens der Verwaltungein Flächenraumorientierungsprogramm erstellt. Es definiert die Anzahl und die Größe der notwendigen Räume für Grundschulen und berücksichtigt die steigenden Anforderungen an Flächen und Räumen in Abhängigkeit von der Zügigkeit. Diese Festlegung richtet sich in großen Teilen nach der Handreichung zum Schulbau des Städtetags NRW vom 09.12.2019, berücksichtigt aber auch „Aachen-Spezifische“ Gegebenheiten.

Mit diesemBeurteilungsrahmens bietet sich die Möglichkeit, die Bedarfe der Schulen mit einem ganzheitlichen Blick zu objektivieren und zur Grundlage einer langfristigen Planungzu machen.

Die Verwaltung wird zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung anhand einer Präsentation die Herangehensweise und das Flächenraumprogramm vorstellen und die weiteren Schritte, insbesondere die Art der Priorisierung möglicher Handlungsbedarfe, erläutern.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittelgroßnicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

Onicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-02-16 FB 45_0043_WP18 Raum und Flaechenbeda SAO.pdf

15.11.2024

125.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Do., 11.03.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:15

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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