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Ratsantrag Nr. 023/18 der CDU-Fraktion vom 24.11.2020: Verstärkerbusse örtlicher Reiseunternehmer zur Verbesserung des Infektionsschutzes im Schülerverkehr

FB 45/0048/WP18 · Kenntnisnahme

Ratsantrag Nr. 023/18 der CDU-Fraktion vom 24.11.2020: Verstärkerbusse örtlicher Reiseunternehmer zur Verbesserung des Infektionsschutzes im Schülerverkehr

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Brantin schildert von den persönlichen Erlebnissen aus seinem Familienkreis. Aktuell seien die Verhältnisse in den Bussen der ASEAG zu den Stoßzeiten besorgniserregend. Die Busse seien überfüllt, ein Einhalten der Abstände sei nicht möglich. Er vermisse allerdings auch das Bestreben der ASEAG, dieser Situation entgegen zu wirken. Daher plädiert er, Möglichkeiten der Entzerrung zu schaffen.

Nach Ansicht von Herrn Fischer sei der Antrag der CDU-Fraktion sinnvoll und hilfreich. Er habe allerdings aus den Gesprächen der Fraktion DIE LINKE mit der ASEAG den Eindruck gewonnen, das Unternehmen würde die Situation ebenfalls entzerren wollen, insbesondere zu den morgendlichen Stoßzeiten. Hierfür würden allerdings weitere Busse und Personal benötigt, was wiederum thematisch von anderen Fachausschüssen bzw. vom Rat der Stadt Aachen zu behandelt werden müsse. Die Verwaltung führe in der Vorlage aus, dass in kleinerem Umfang weitere Busse von den Auftragsunternehmen der ASEAG bereitgestellt werden könnten. Allein die GHS Drimborn könnte mit 2-3 Verstärkerfahrten morgens unterstützt werden. Er regt an, dass die Verwaltung die konkreten Bedarfe der Schulen abfragt, allerdings erst nach Wiederbeginn des Präsenzunterrichts.

Herr Paschen bestätigt die Ausführungen von Herrn Brantin und unterstreicht die Problematik. In den Klassenräumen würden die Abstände gewahrt. Dies sei in den Bussen allerdings nicht möglich.

Frau Opitz kritisiert, dass nicht bereits vor Monaten eine Anfrage an die Auftragsunternehmen gestellt worden sei. Sofern Verstärkerfahrten nun möglich seien, hätten diese ihrer Ansicht nach auch bereits im vergangenen Jahr eingeführt werden können. Sie vermisse an dieser Stelle das Engagement der Beteiligten.

Herr Aulerunterstreicht, dass mit den Verstärkerfahrten nicht komplette Linien entlastet sondern diese lediglich unterstützend in den Stoßzeiten eingesetzt werden sollten. Seiner Ansicht nach seien Schüler*innen auch in der Lage, an bestimmten Stellen umzusteigen.

Herr Brötz erläutert, dass zu dieser Thematik regelmäßige Abstimmungen mit der ASEAG erfolgen würden. Der Einsatz von Verstärkerbussen sei etappenweise immer wieder geprüft worden. Bislang hätten die angebotenen Busse jedoch nicht genutzt werden können, da entweder kein Unterricht stattgefunden habe oder nur in stark reduzierter Besetzung. Die Situation sei sehr dynamisch. Vor gut zwei Wochen habe eine Schule einen Verstärkerbus angefordert, die Verwaltung habe die entsprechende Ausschreibung gefertigt und letztlich habe die Schule heute ihr Interesse doch wieder zurückgezogen. Eine Bedarfsabfrage bei den Schulen sei daher aus seiner Sicht nicht sinnvoll, sondern man müsse sich auf stark frequentierte Linien konzentrieren. Man müsse vermeiden, mit Steuergeldern an den Bedarfen vorbei zu planen. Die Verwaltung sei daher auf Vorschläge der ASEAG angewiesen. Heute habe die ASEAG insgesamt 6 Linien benannt, die sinnvollerweise unterstützt werden könnten. Derzeit werde geprüft, ob der Einsatz bereits nach den Osterferien erfolgen könne.

Auf Nachfrage von Frau Heider ergänzt Herr Brötz, dass die Möglichkeit der Fördermittelbeantragung erst in der vergangenen Woche bis zu den Sommerferien verlängert worden sei. Die Antragstellung sei nun laufendes Geschäft der Verwaltung.

Herr Auler bittet die Fraktionen um die zügige Prüfung und Freigabe der Ausschreibung. Hinsichtlich der fraglichen Geeignetheit von Reisebussen erkundigt er sich danach, ob eine nicht optimale Unterstützung nicht besser wäre als keine.

Frau Griepentrog erläutert, dass es sich bei der Wahl der Einsatzfahrzeuge um einen Abwägungsprozess handele, der im heutigen Ausschuss nicht in Gänze diskutiert werden könne. Sie bittet den Ausschuss darum, die Erläuterungen zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung ergänzend damit zu beauftragen, die möglichen Fördermittel auszuschöpfen.

Über die Erweiterung des Beschlusses herrscht Einvernehmen im Ausschuss. Frau Griepentrog lässt daher über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Förderkulisse weiterhin auszuschöpfen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Ratsantrag Nr. 023/18 gilt hiermit als behandelt.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Datum 24.11.2020 hat die CDU-Fraktion den Rat der Stadt Aachen gebeten zu beschließen, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, welche zusätzlichen Fahrtenangebote an Schultagen im Schülerverkehr durch Verstärkerfahrten zur Verbesserung des Infektionsschutzes eingeführt werden können. Darüber hinaus sollte die Verwaltung prüfen, inwiefern zusätzlich angemietete Busse im freigestellten Schülerverkehr für die ausschließliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern, parallel zu vorhandenen Angeboten im ÖPNV, zur Erschließung der Schulen eingesetzt werden können.

Die ASEAG und ihre Auftragsunternehmer sind während des Schulbetriebes bereits mit dem größtmöglichen Angebot im Einsatz. Gerade zu den Spitzen (insbesondere zu Schulbeginn) sind sämtliche Busse und Fahrer bereits eingeplant. Zusätzliche Fahrtenangebote sind demnach mit eigenen Verstärkerbussen der ASEAG nicht möglich.

Mit Datum 29.01.2021 teilte die ASEAG mit, dass sie bereits bei ihren Auftragsunternehmen angefragt hat, ob von dort zusätzliche Fahrer und Busse bereitgestellt werden könnten. Es seien lediglich einzelne Busse (zwei Solobusse und vier Gelenkbusse) verfügbar. Darüber hinaus wurden von weiteren Unternehmen im Umkreis vier Solobusse, fünf Gelenkbusse und sechs bis elf Reisebusse gemeldet. Einige der Busse lägen jedoch unterhalb der heute geltenden Standards. Die Kosten könnten je Einsatz zwischen 150,00 € und bis zu 800,00 € netto oder bei Reisebussen noch höher liegen. Es gäbe die Möglichkeit, diese Zusatzbusse in dem freigestellten Schülerverkehr über das Landes-Programm „1.000-Busse-Programm“ anzumelden und finanzieren zu lassen.

Zu beachten ist auch, dass Verstärkerfahrten durch die Stadt Aachen organisiert werden müssten. In dem Stadtgebiet Aachen gibt es eine Vielzahl von eng getakteten und sich kreuzenden Linienverkehren. Daher ist es schwierig, ein exklusiv für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehendes Angebot sinnvoll einzubinden. Zudem sind weitere Hindernisse zu beachten:

-In Reisebussen darf ausschließlich sitzend befördert werden.

-Es könnte eine größere Unruhe in der Elternschaft entstehen, wenn auf einzelnen Strecken Verstärkerfahrten eingerichtet werden würden und auf anderen nicht.

-Die Reisebusse unterscheiden sich in der Ausstattung stark von den Linienbussen (höherwertige Ausstattung, Mangel an ÖPNV-Ausstattung wie Bordrechner, Funkausstattung, etc.).

Fazit:

Insgesamt wäre ein Aufstocken des Fahrtenangebots in geringem Maße möglich. Zu beachten ist jedoch, dass bei einem schrittweisen Öffnen der Schulen, Wechselunterricht oder gar weiteren homeschooling-Phasen und einem daraus resultierenden, geringeren Aufkommen von Schülerinnen und Schülern eine verlässliche Ausschreibung/Vergabe nicht erfolgen kann. Überdies würde ein zusätzliches Fahrtenangebot aus den vorgenannten Gründen unter Umständen nicht genutzt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittelgroßnicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

Onicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-02-16 FB 45_0048_WP18 Ratsantrag Nr. 023_1 sao

19.11.2024

812.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Do., 11.03.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Zusätze
Unterlagen werden nachgereicht.
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:15