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Ratsantrag Nr. 019/18 der SPD-Fraktion vom 24.11.2020: Bildung und Infektionsschutz zusammen denken

FB 45/0049/WP18 · Kenntnisnahme

Ratsantrag Nr. 019/18 der SPD-Fraktion vom 24.11.2020: Bildung und Infektionsschutz zusammen denken

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Koentges erläutert, dass sie in der Vorlage ausführlichere Erläuterungen zu den benannten Verordnungen vermisst habe oder beispielsweise eine konkrete FAQ-Liste bzw. Hilfestellungen. Ebenso hätte sie Informationen zu einer möglichen Teststrategie begrüßt und verweist auf die Strategie des Kreises Heinsberg.

Frau Schwier erläutert, dass von Seiten der Landesregierung vorgegebensei, dass alle Schüler*innen und Lehrkräfte einmal wöchentlich getestet werden sollten. Nun sei auch die Information gegeben worden, dass das Land die Tests für alle Schulen zur Verfügung stellen werde. Aktuell gehe die Verwaltung davon aus, dass die Schüler*innen einen Selbsttest durchführen und dann am Unterricht teilnehmen könnten. Wo dieser Test durchgeführt werde – ob zu Hause oder in der Schule – sei noch nicht abschließend geklärt.

Frau von Jakubowski ergänzt die Ausführungen von Frau Schwier, dass die Schulaufsicht der Städteregion Aachen vor der Sitzung noch eine Informationsmail diesbezüglich versandt habe. Die Lieferung der Selbsttests solle laut Angabe der Landesregierung in der kommenden Woche über DHL erfolgen, zunächst allerdings nur an die weiterführenden Schulen. Die Grundschulen würden nach den Osterferien versorgt. Die Tests sollten in der Schule und während der Unterrichtszeit durchgeführt werden, die konkreten Einzelheiten zur Durchführungen würden von der Schule festgelegt. Der Vorgang werde entweder durch die Lehrkräfte bzw. das pädagogische Personal begleitet, medizinische Hilfestellungen seien weder zulässig noch erforderlich. Sie kündigt eine weitere Informationsmail zu den Selbsttests zu Beginn der kommenden Woche an.

Herr Rohé erläutert, dass die SPD mit ihrem Antrag einen wichtigen Aspekt aufgegriffen habe: Die Pandemiesituation habe insbesondere auf die sozial benachteiligten Familien und damit einhergehend auf die Bildungschancen der Kinder enorme Auswirkungen. Er bezweifelt allerdings, dass dies auf kommunaler Ebene behoben werden könne. Er sehe hier vielmehr die Landesregierung in der Verantwortung. Von Seiten des Schulministeriums sei allerdings nach wie vor kein nachhaltiges Unterrichtskonzept erarbeitet worden. Wichtig seien insbesondere die Fragestellungen, wie verhindert werden könne, dass Kinder mit einer ohnehin schlechten Prognose noch weiter abgehangen würden oder wie ein digitaler Unterricht perspektivisch gestaltet werden könne. Statt diese Fragen zu beantworten, formuliere die Landesregierung im 14-tätigen Rhythmus neue Verordnungen. Seiner Ansicht nach müsse der Regierung attestiert werden, dass sie ihrer Verpflichtung nicht nachkommen würde.

Frau Heider betont, dass sie den Wunsch nach ausführlicheren Informationen gut nachvollziehen könne, allerdings sei dies eines der Kernprobleme bei Bewältigung der Pandemiesituation. Den Schulen müsse deutlich gemacht werden, dass die Situation bei aller Unterstützung noch eine zeitlang andauern werde. Die Schulpolitik müsse sich nun langfristigen Themen widmen und auch zum jetzigen Zeitpunkt bereits Entscheidungen treffen, obwohl die möglichen Folgen oder der weitere Verlauf der Pandemie noch nicht abschätzbar seien. Wichtig sei, dass die Schulen so weit wie möglich entlastet würden und die kommenden Wochen nicht ausschließlich mit der Testung der Schüler*innen befasst seien.

Herr Auler schließt sich Frau Heider an, bittet allerdings darum, im Rahmen des Ausschusses nicht die Landes- oder Bundespolitik zu thematisieren sondern den Fokus darauf zu legen, wie die Schulen unterstützt werden könnten.

Frau Keller greift die Ausführungen von Herrn Rohé auf und bekräftigt, dass bei Gewährleistung eines guten Infektionsschutzes auch die Teilhabe für Kinder aus benachteiligten Familien gesichert sei.

Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Ihrem Ratsantrag vom 24.11.2020 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen zu beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, ein umfassendes Hygienekonzept für die Aachener Schulen und die Schulbusverkehre zu erstellen.

Weiter soll geprüft werden, ob eine Schnellteststrategie für sämtliche Schülerinnen und Schüler (SuS) sowie das pädagogische und assistierende Personal umzusetzen ist.

Seit dem Schließen der Schulen ab Montag, dem 16.3.2020, erfährt die Schullandschaft wieder und wieder die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Von aufsichtlichen Weisungen zur Schließung über veränderte Ferienzeiten bis hin zu Wechsel- bzw. Hybrid-Unterrichtsangeboten - das Bildungswesen sieht sich immer wieder neuen bzw. sich verändernden Herausforderungen ausgesetzt.

Der Schulträger Stadt Aachen hat sich bei seinem Handeln durchgehend an die einschlägigen Vorgaben gehalten. Dies waren und sind vordergründig die

-die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO)

-die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO)

-Schulmails des Ministeriums Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW)

Darüber hinaus orientiert sich die Verwaltung an den Festlegungen des Krisenstabes von StädteRegion und Stadt Aachen, an Quellen von Dach- und Fachverbänden sowie jeweiligen Ministerien mit deren offiziellen, fachlich begründeten Positionierungen. Die gilt beispielsweise in Bezug auf den Einsatz von mobilen Luftreinigern.

Vor der Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den Osterferien 2020 sind die Aachener Schulen in vielfältiger Weise unterstützt worden. So haben zum Beispiel die Beschäftigten der Abteilung Schule (FB 45/400) des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule jede städtische Schule persönlich aufgesucht und beraten (beispielsweise bei dem Umsetzen der Vorgaben zu Abstandsregeln). Darüber hinaus wurde eine FAQ-Liste erstellt, die ständig, in Abstimmung mit dem städteregionalen Gesundheitsamt, aktualisiert wird und auf alle häufig gestellten Fragen der Schulen Antworten gibt.

Grundsätzlich hat jede Schule, unabhängig von der Corona-Pandemie, einen Hygieneplan vorzuweisen. Diese Pläne sind alleine aus Gründen von Unterschiedlichkeiten in der Struktur der Schulgebäude und den schulischen Abläufen nicht zu pauschalieren.

Sofern, zum Beispiel aufgrund der aktuellen Situation, ein Anpassen dieser Pläne erforderlich ist, muss dies nicht explizit mit FB 45/400 abgestimmt werden. Ungeachtet dessen stehen die städtischen Beschäftigten selbstverständlich den Schulen beratend und unterstützend zur Seite. Eine zusätzliche Hilfestellung bieten Informationen zu dem Rahmenhygieneplan auf der Internetseite des Schulministeriums (www.schulministerium.nrw.de).

Besagte FAQ-Liste beinhaltete ebenfalls Informationen darüber, wie die Schülerbeförderung in Zeiten der Corona-Pandemie organisiert wird.

An der Stelle sei auf den Ratsantrag Nr. 023/18 der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen und die Vorlage „Verstärkerbusse örtlicher Reiseunternehmer zur Verbesserung des Infektionsschutzes im Schülerverkehr“ hingewiesen.

Mit Datum 7.1.2021 hat das MSB Informationen zu dem Schulbetrieb ab dem 11.1.2021 veröffentlicht. Darin heißt es u.a., dass sich an sämtlichen öffentlichen Schulen und Ersatzschulen tätige Personen in der Zeit ab dem 11. Januar 2021 bis zu dem letzten Schultag vor den Osterferien (26.3.2021) bis zu sechs Mal anlasslos und zu einem frei gewählten Termin testen lassen können. In der Zeit vom 11. bis zum 31.1.2021 kann dieses Testangebot ausschließlich von Personen in Anspruch genommen werden, die in dieser Zeit tatsächlich einen Präsenzdienst in den Schulen leisten. Die Kosten hierfür übernimmt das Land.

Zwischenzeitlich hat das Land dieses Testangebot ab sofort erweitert. Zunächst bis zu den Osterferien sind zwei Tests pro Woche möglich. Die Tests werden mit PoC-Tests ebenfalls bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt; bei Verdacht erfolgt ein nachgelagerter PCR-Test zur Abklärung.

Die Situation bei der Schülerschaft stellt sich insofern anders dar, da für sie - zumindest bis zu deren Volljährigkeit - die Erziehungsberechtigten die Verantwortung tragen.

Nach Mitteilung des Dezernates für Soziales, Gesundheit und Digitalisierung der StädteRegion Aachen werde die Nationale Teststrategie des Bundes derzeit überarbeitet. Es sei davon auszugehen, dass sie in Kürze veröffentlicht werden wird, da die Regelungen zum 1.3.2021 in Kraft treten sollen. Einzelheiten dazu seien bis zu dem Erstellen dieser Vorlage in dem Dezernat nicht bekannt. Allerdings sei verschiedenen Presseberichten zu entnehmen, dass der Referentenentwurf offenbar separate Testmöglichkeiten für Schulen und KiTa‘s vorsehe, die vor Ort zum Einsatz kommen sollen. Vorbereitend befände sich die StädteRegion in Gesprächen mit verschiedenen Anbietern von Schnelltests, um zeitnah ein entsprechendes Angebot flächendeckend für die gesamte StädteRegion sicherstellen zu können.

Der als Anlage beigefügte Ratsantrag Nr. 019/18 der SPD-Fraktion vom 24.11.2020 gilt hierdurch als abschließend bearbeitet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittelgroßnicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

Xnicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-02-16 FB 45_0049_WP18 Ratsantrag Nr. 019_1 sao

18.11.2024

812.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Do., 11.03.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Zusätze
Unterlagen werden nachgereicht.
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:15