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Beschluss über die Kommunale Klassenrichtzahl im Schuljahr 2021/2022

FB 45/0050/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Griepentrog weist auf den zu Beginn der Sitzung ausgelegten Auszug aus der Niederschrift der BV Haaren vom 03.02.2021 hin (s. Anlage). Sie sei diesbezüglich bereits mit Frau von Jakubowski im Austausch gewesen. Der Vorschlag aus Haaren, im Schuljahr 2021/2022 drei Eingangsklassen an der GGS Am Haarbach zu bilden, sei umsetzbar.

Frau Keller bittet darum, die Grundschule Mataréstraße nicht aus dem Blick zu verlieren. Das Quartier weise eine große Anzahl an Alleinerziehenden sowie eine höhere Armutsquote auf als andere Quartiere. Es müssten dringend die notwendigen Rahmenbedingungen für die Schule geschaffen werden, damit keine Kinder abgewiesen und an andere Schulen, wie beispielsweise den Schwalbenweg, verteilt werden würden.

Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl gemäß Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW auf 118 zu bildende Eingangsklassen im Schuljahr 2021/2022.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl gemäß Ausführungsverordnung zu§ 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW auf 118 zu bildende Eingangsklassen im Schuljahr 2021/2022.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 6a der Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW legt der Schulträger vor Aufnahme der Schulneulinge an den Grundschulen die Anzahl der Eingangsklassen je Grundschule und die Anzahl der Schulplätze in diesen Klassen fest.

Die Anzahl der innerhalb der Kommune insgesamt zu bildenden Eingangsklassen darf eine Höchstzahl (= Kommunale Klassenrichtzahl) nicht überschreiten. Für das Schuljahr 2021/2022 hat die Verwaltung aufgrund der durch die Rechtsverordnung vorgegebenen Berechnungsmethode in Abstimmung mit der Schulaufsicht eine Höchstzahl von 123 Klassen ermittelt, die grundsätzlich gebildet werden dürfen.

Bei der Klassenbildung sind pädagogische Gesichtspunkte wie Gemeinsames Lernen, sozialräumliche Bedingungen, schulorganisatorische oder bauliche Gründe zu berücksichtigen, ebenso eine ausgeglichene Lehrerversorgung.

Unter Berücksichtigung der genannten Gesichtspunkte sollen an den städtischen Grundschulen im kommenden Schuljahr 2021/2022 118 Klassen gebildet werden. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen nicht in jedem Fall mit der festgelegten Zügigkeit korrespondiert.

An der Montessori-Grundschule Mataréstraße wurden zum kommenden Schuljahr 95 Schülerinnen und Schüler(SuS) angemeldet, davon 70 Anspruchsschüler*innen. Die dreizügige Schule unterrichtet jahrgangsübergreifend und kann insgesamt 65 SuS neu aufnehmen. 30 SuS können voraussichtlich nicht aufgenommen werden.

In Abstimmung mit der Schulaufsicht bei der StädteRegion Aachen und der Schulleiterin der Montessori-Grundschule Mataréstraße wird die Bildung einer zusätzlichen Eingangsklasse aufgrund von räumlichen und organisatorischen Gründen nicht befürwortet.

Für die SuS, die nicht aufgenommen werden können, stehenSchulplätze an der benachbarten Grundschule Schönforst zur Verfügung. Darüber hinaus müssen SuS auf andere Grundschulen verteilt werden. Freie Plätze sind noch an derKGS Luisenstraße, der KGS Beeckstraße und der KGS Am Fischmarkt vorhanden.

Die Schulleitung der Montessori-Grundschule Mataréstraße wird die Eltern der Kinder, die nicht aufgenommen werden können, entsprechend beraten und auf die freien Plätze an den anderen Schulen hinweisen.

An der KGS Passstraße stellt sich die Anmeldesituation so dar, dass die Schule nach derzeitigem Stand keine 3. Eingangsklasse bilden kann, da die Zahl der angemeldeten Kinder nicht ausreicht. Da nicht abschließend beurteilt werden kann, wie sich das Elternwahlverhalten auch im Hinblick auf die Kinder, die nicht an der Schule am Lousberg aufgenommen werden können, entwickeln wird, erfolgt die vorgeschlagene Bildung von drei Klassen nach Abstimmung mit der Schulaufsicht unter Vorbehalt.

Nach jetzigem Stand geht die Verwaltung davon aus, dass bei einer gleichmäßigen Verteilung der SuS, die nicht an ihrer Wunschschule aufgenommen werden können, keine 3. Klasse an der KGS Passstraße gebildet werden muss und diese als „Reserve“ eingeplant wird.

Alle anderen Schulleitungen,an deren Schulen Kinder nicht aufgenommen werden können,informieren ebenfalls die Eltern und weisen auf alternative Schulen hin.

In der Anlage ist eine Übersicht über die erforderlichen Eingangsklassen der einzelnen Grundschulen beigefügt.

Nach Beschluss des Ausschusses für Schule und Weiterbildung über die Klassenbildung kann seitens der Schulleitungen eine vorläufige Aufnahmezusage an die Eltern der angemeldeten Kinder in den jeweiligen Grundschulen erfolgen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

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0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

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0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

0

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Ergebnis

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0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittelgroßnicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

Onicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-02-18 FB 45_0050_WP18 Beschluss ueber die K SAO.pdf

20.11.2024

204.0 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Do., 11.03.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Zusätze
Unterlagen werden nachgereicht.
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:15

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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