Einführung und Verpflichtung der noch nicht verpflichteten Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses durch den Ausschussvorsitzenden
FB 14/0022/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Achilles (Die Zukunft/Piraten) fragt an, ob von den Anwesenden Sachkundigen Bürger*innen noch jemand verpflichtet werden müsse.
Herr Dr. Sinning (AfD) merkt an, dass er bereits im Rahmen der Teilnahme am Finanzausschuss verpflichtet worden sei.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Beschlussvorschlag
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 67 Abs. 3 GO NRW werden die noch nicht verpflichteten Ausschussmitglieder von dem Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetz-mäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, in dem die noch nicht ver-pflichteten Ausschussmitglieder einzeln ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und
meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde (so wahr mir Gott helfe).“
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
keine
Technische Details
ID: 104676
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=104676
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-11-25 FB 14_0022_WP18 Einfuehrung und Verpf SAO.pdf
28.2.2025
68.4 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 2
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
- Gremium
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Datum
- Do., 15.04.2021
- Uhrzeit
- 20:05
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 17:27