25. März 2021 um 17:00, Eurogress Aachen
TOP 7Öffentlich

Einrichtung eines Schulsportfonds

FB 52/0022/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Philipp befürwortet neben dem Schulbuchfonds die Einrichtung eines Schulsportfonds und lobt die Arbeit der Nele und Hanns Bittmann Stiftung. Er weist darauf hin, dass es dennoch eine Schande ist, dass ein solcher Schulsportfonds notwendig ist. Er ist der Meinung, dass es gilt, die Ursachen für Armut zu ermitteln. Er führt weiterhin aus, dass Sport ein großer sozialer Faktor ist.

Herr Balthasar stimmt der Vorlage und der dargelegten unbürokratischen Unterstützung für Kinder und Jugendliche zu.

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Der Sportausschuss nimmt die seitens der Verwaltung geplante Einrichtung eines Schulsportfonds in Zusammenarbeit mit dem „Nele und Hanns Bittmann e.V., Hilfsfonds für Kinder in Not in der Region Aachen“ zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss nimmt die seitens der Verwaltung geplante Einrichtung eines Schulsportfonds in Zusammenarbeit mit dem „Nele und Hanns Bittmann e.V., Hilfsfonds für Kinder in Not in der Region Aachen“ zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verein „Nele und Hanns Bittmann e.V., Hilfsfonds für Kinder in Not in der Region Aachen“ unterstützt die Stadt Aachen bereits seit einigen Jahren mit einem Schulbuchfonds, um bedürftige Familien bei der Beschaffung von Schulbüchern durch die Übernahme des Eigenanteils zu fördern.

Die Einrichtung dieses Fonds wurde im Schulausschuss am 18.10.2007 beschlossen.

Ziel des Vereins ist es, Kindern in Notsituationen eine einmalige oder wiederholte finanzielle und/oder ideelle Hilfe zukommen zu lassen.

Zukünftig möchte der Verein darüber hinaus Kindern in Notsituationen die Teilnahme am Schulsport, die Aufnahme in Sportvereinen oder eine Teilnahme an offenen Sportangeboten ermöglichen. Dafür möchte der Verein, ähnlich wie beim Schulbuchfonds, einen Schulsportfonds einrichten. Durch die Einrichtung eines solchen Fonds soll insbesondere Familien geholfen werden, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen oder auf Grund ihrer wirtschaftlichen Situation Probleme haben, die notwendige Sportausstattung für den Sportunterricht zu beschaffen oder die Teilnahme an offenen Sportangeboten zu finanzieren.

Da der Verein die notwendige Abwicklung, d.h. die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen sowie die Bewirtschaftung der Mittel nicht selbst leisten möchte, wurde vereinbart, dass der Verein der Sportverwaltung die finanziellen Mittel zur Verfügung stellt und diese die Bewirtschaftung übernimmt.

Die Abwicklung kann über die Sportverwaltung erfolgen, indem die Schulen die Antragsvoraus-setzungen prüfen und die Mittel im Bedarfsfall bei der Sportverwaltung abrufen. Anschließend überweist die Schule den betreffenden Eltern die Zuschüsse. Den in Frage kommenden Antragstellern/ Antragstellerinnen wird somit der Gang „aufs Amt“ für die erforderliche Offenlegung ihrer Einkommenssituation und Bedürftigkeit erspart und ein niedrigschwelliger Zugang zu dieser Unterstützung kann ermöglicht werden.

Bei einer bereits erfolgten Abfrage bzgl. des Interesses am Schulsportfonds seitens der Schulen und der Bereitschaft, dieses Projekt zu unterstützen, erfolgten bereits überwiegend positive Rückmeldungen.

Zwischen der Sportverwaltung und dem Verein wurden für das Verfahren die als Anlage beigefügten Regularien vereinbart.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittelgroßnicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

xnicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-03-08 FB 52_0022_WP18 Einrichtung eines Sc SAO.pdf

19.11.2024

966.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Do., 25.03.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:21