Kenntlichmachung des Übergangs zwischen Naherholungs- und Baugebiet an der Kreuzung Hubert-Spickernagel-Straße/ MaarwinkelAntrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Eilendorf vom 10.01.2021
FB 61/0083/WP18 · Kenntnisnahme
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag zu, durch Markieren von je 3 „Haifischzähnen“ auf der Baustraße der Kreuzung Hubert-Spickernagel-Straße / Maarwinkel die dort geltende Rechts-vor-Links-Regelung zu verdeutlichen. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Verkehrsflächen im Neubaugebiet Hubert-Spickernagel-Straße / Franz-Delheid-Straße befinden sich im Endausbau. Aktuell wird die Anbindung Brander Straße zwischen Müselterweg und Kreisverkehr fertiggestellt. Anschließend erfolgt der Ausbau der mittleren Teilstücke der Hubert-Spickernagel-Straße und Franz-Delheid-Straße in konventioneller Bauweise mit asphaltierten Fahrbahnen und begleitenden Hochbord-Gehwegen.
Die in Rede stehende Kreuzung Hubert-Spickernagel-Straße / Maarwinkel wird als 3. Bauabschnitt aller Voraussicht nach erst etwa in 2024 / 2025 als Mischfläche mit Zielsetzung verkehrsberuhigter Bereich gestaltet.
Der asphaltierte Feldweg aus Richtung Vennbahnweg ist für den landwirtschaftlichen Verkehr gewidmet und darf in dieser Funktion neben Unterhaltungsfahrzeugen des Stadtbetriebes auch mit Traktor-Gespannen befahren werden. Die Breite des Weges ist maximal 3,50m, wodurch bei bis zu 3m breiten landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten der Platz fehlt, in der Zufahrt auf die Kreuzung Maarwinkel neben den dortigen privaten Garagenzufahrten im öffentlichen Verkehrsraum ein Verkehrsschild nach Zeichen 102 StVO „Kreuzung mit Vorfahrt von rechts“ aufzustellen. Die Polizei hat in dieser Kreuzung in den letzten 5 Jahren keinen Verkehrsunfall aufnehmen brauchen. Insofern ist die Verkehrssituation aus polizeilicher Sicht unauffällig.
Wenn der gesamte Verkehrsraum endausgebaut ist, wird die Zufahrt etwa ab der Hinterkante der dortigen bebauten Grundstücke als Verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert, in dem für alle Nutzer*innen Schrittgeschwindigkeit gilt. Derzeit befinden sich die noch nicht ausgebauten Baustraßen noch in einer Tempo-30-Zone. DieVerwaltung könnte sich vorstellen, auf der Asphaltdecke der Baustraße die Rechts-vor-Links-Regelung durch die Markierung von je 3 „Haifischzähnen“ zu verdeutlichen, wobei man dann alle 4 zufließenden Richtungen gleich markieren sollte (siehe Anlage). Mit Fertigstellung des Endausbausund Aufstellen des Zeichens 325 „Verkehrsberuhigter Bereich“ würden aufgrund der dann geltenden Schrittgeschwindigkeit solche Markierungen aber nicht wieder erneuert.
Für die Markierung der insgesamt 12 „Haifischzähne" ist mit Gesamtkosten von rd. 300 € zu rechnen. Mittel stehen im laufenden Haushalt zur Verfügung unter PSP-Element 5-120102-200-00100-300-1 / 4-120102-200-7 - Breitbendenstraße, Erschließung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
PSP-Element 5-120102-200-00100-300-1 – Breitbendenstraße, Erschließung | ||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021* | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Auszahlungen | 780.036,73 | 780.036,73 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Ergebnis | 780.036,73 | 780.036,73 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||
PSP-Element 4-120102-200-7 – Breitbendenstraße, Erschließung | ||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021* | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | ||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Personal-/ Sachaufwand | 170.864,83 | 170.864,83 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Abschreibungen | 67.002,77 | 67.002,77 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Ergebnis | 237.867,60 | 237.867,60 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||
*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keinepositivnegativnicht eindeutig
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittelgroßnicht ermittelbar
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keinepositivnegativnicht eindeutig
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
Ovollständig
Oüberwiegend (50% - 99%)
Oteilweise (1% - 49 %)
Onicht
Onicht bekannt
Technische Details
ID: 104953
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=104953
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-03-11 FB 61_0083_WP18 Kenntlichmachung des SAO.pdf
23.10.2024
4.9 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum
- Mi., 17.03.2021
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 15.12.2025
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 17:17
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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