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Kenntlichmachung des Übergangs zwischen Naherholungs- und Baugebiet an der Kreuzung Hubert-Spickernagel-Straße/ MaarwinkelAntrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Eilendorf vom 10.01.2021

FB 61/0083/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen – Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis und stimmt einstimmig dem Vorschlag zu, durch Markierungen von je 3 „Haifischzähnen“ auf der Baustraße der Kreuzung Hubert-Spickernagel-Straße / Maarwinkel die dort geltende Rechts-vor-Links-Regelung zu verdeutlichen. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag zu, durch Markieren von je 3 „Haifischzähnen“ auf der Baustraße der Kreuzung Hubert-Spickernagel-Straße / Maarwinkel die dort geltende Rechts-vor-Links-Regelung zu verdeutlichen. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verkehrsflächen im Neubaugebiet Hubert-Spickernagel-Straße / Franz-Delheid-Straße befinden sich im Endausbau. Aktuell wird die Anbindung Brander Straße zwischen Müselterweg und Kreisverkehr fertiggestellt. Anschließend erfolgt der Ausbau der mittleren Teilstücke der Hubert-Spickernagel-Straße und Franz-Delheid-Straße in konventioneller Bauweise mit asphaltierten Fahrbahnen und begleitenden Hochbord-Gehwegen.

Die in Rede stehende Kreuzung Hubert-Spickernagel-Straße / Maarwinkel wird als 3. Bauabschnitt aller Voraussicht nach erst etwa in 2024 / 2025 als Mischfläche mit Zielsetzung verkehrsberuhigter Bereich gestaltet.

Der asphaltierte Feldweg aus Richtung Vennbahnweg ist für den landwirtschaftlichen Verkehr gewidmet und darf in dieser Funktion neben Unterhaltungsfahrzeugen des Stadtbetriebes auch mit Traktor-Gespannen befahren werden. Die Breite des Weges ist maximal 3,50m, wodurch bei bis zu 3m breiten landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten der Platz fehlt, in der Zufahrt auf die Kreuzung Maarwinkel neben den dortigen privaten Garagenzufahrten im öffentlichen Verkehrsraum ein Verkehrsschild nach Zeichen 102 StVO „Kreuzung mit Vorfahrt von rechts“ aufzustellen. Die Polizei hat in dieser Kreuzung in den letzten 5 Jahren keinen Verkehrsunfall aufnehmen brauchen. Insofern ist die Verkehrssituation aus polizeilicher Sicht unauffällig.

Wenn der gesamte Verkehrsraum endausgebaut ist, wird die Zufahrt etwa ab der Hinterkante der dortigen bebauten Grundstücke als Verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert, in dem für alle Nutzer*innen Schrittgeschwindigkeit gilt. Derzeit befinden sich die noch nicht ausgebauten Baustraßen noch in einer Tempo-30-Zone. DieVerwaltung könnte sich vorstellen, auf der Asphaltdecke der Baustraße die Rechts-vor-Links-Regelung durch die Markierung von je 3 „Haifischzähnen“ zu verdeutlichen, wobei man dann alle 4 zufließenden Richtungen gleich markieren sollte (siehe Anlage). Mit Fertigstellung des Endausbausund Aufstellen des Zeichens 325 „Verkehrsberuhigter Bereich“ würden aufgrund der dann geltenden Schrittgeschwindigkeit solche Markierungen aber nicht wieder erneuert.

Für die Markierung der insgesamt 12 „Haifischzähne" ist mit Gesamtkosten von rd. 300 € zu rechnen. Mittel stehen im laufenden Haushalt zur Verfügung unter PSP-Element 5-120102-200-00100-300-1 / 4-120102-200-7 - Breitbendenstraße, Erschließung.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-200-00100-300-1 – Breitbendenstraße, Erschließung

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021*

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

780.036,73

780.036,73

0

0

0

0

Ergebnis

780.036,73

780.036,73

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-200-7 – Breitbendenstraße, Erschließung

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021*

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

170.864,83

170.864,83

0

0

0

0

Abschreibungen

67.002,77

67.002,77

0

0

0

0

Ergebnis

237.867,60

237.867,60

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittelgroßnicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

Onicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-03-11 FB 61_0083_WP18 Kenntlichmachung des SAO.pdf

23.10.2024

4.9 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Mi., 17.03.2021
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
15.12.2025
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:17

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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