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Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK), Maßnahme 5.1 Wiedereinführung eines Förderprogramms zur Altbausanierung

FB 36/0036/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Beigeordneter Dr. Kremer führt ergänzend zur Vorlage aus, dass es sich hierbei um eine hochkomplexe und für den Klimaschutz bedeutende Angelegenheit handele, immerhin würden derzeit rund 1 Mio. € im Haushalt zur Ertüchtigung des Gebäudebestands eingeplant. Die Förderung werde individuell ermittelt, hin zu 100.000€ pro Einzelantrag.

Herr Schlupp berichtet, ihm sei es schwer gefallen zuzustimmen, da die Maßnahmen aus seiner Sicht nicht effektiv genug seien. Nur die Tatsache, dass mit der Verbrauchsminderung weniger Abgase entstünden, was auch noch der Luftreinhaltung der Stadt Aachen positiv zugutekomme und so Geld sparen würde, habe ihn dazu bewogen, zuzustimmen.

Ratsfrau Dr. Wolf sieht die Maßnahme positiv und möchte wissen, welche Dämmung sowohl feuertechnisch als auch umwelttechnisch positiv sei.

Herr Meiners antwortet, dass es sich hierbei um ein komplexes Thema handele. Er biete Frau Dr. Wolf jedoch an, einen entsprechenden Auszug aus einer Übersicht zu Dämmstoffenzuzusenden.

Ratsfrau Brinner stimmt Herr Dr. Kremer zu, dass es sich hierbei um einen riesigen Schritt handele und rund 7.000 to pro Jahr eingespart würden. Trotzdem handele es sich hierbei um das absolute Minimum, um die Klimaschutzziele zu erreichen.

Sie regt an, die Förderrichtlinie über die Jahre hinweg immer wieder anzupassen, da es sich beim Klimaschutz für alle Beteiligten um das wichtigste Ziel handele.

Beschluss

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2021 das Förderprogramm zur Altbausanierung und die dazugehörige Richtlinie als Maßnahme des Integrierten Klimaschutzkonzeptes zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Ausschuss für Umwelt & Klimaschutz:

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2021 das Förderprogramm zur Altbausanierung und die dazugehörige Richtlinie als Maßnahme des Integrierten Klimaschutzkonzeptes zu beschließen.

Rat:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2021 das Förderprogramm zur Altbausanierung und die dazugehörige Richtlinie als Maßnahme des Integrierten Klimaschutzkonzeptes.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 26. August 2020 wurde vom Rat der Stadt Aachen das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) beschlossen. Bestandteil des IKSK ist ein Maßnahmenplan bis 2025, der die Wiedereinführung eines Förderprogramms zur Altbausanierung vorsieht (Handlungsfeld Gebäude, Maßnahme 5.1).

  1. Ziel der Förderung

Die energetische Sanierung von Gebäuden birgt ein sehr hohes CO2-Minderungspotenzial für Aachen. Um diese Potenzial zu heben und den Wärmebedarf im Gebäudesektor zu senken, müssen private und gewerbliche Gebäudeeigentümer mit Anreizen motiviert werden, da insbesondere die Sanierung der Gebäudehülle als kurzfristige Investition wirtschaftlich schwer darstellbar ist. Mit einem Förderprogramm zur Gebäudesanierung soll ein solcher Anreiz geschaffen werden.

Im IKSK wurde das Potenzial für Emissionsminderung im Gebäudesektor untersucht. Abbildung 1 zeigt das Ergebnis. Die bereits im Jahr 2014 ermittelten Potenziale für den Zeitraum 2011 bis 2020 (in grün) wurden bis zum Jahr 2018 (in blau) unzureichend erschlossen: Sowohl im Bereich Gebäudehülle „energetische Sanierung“ als auch bei der Gebäudetechnik „Austausch Wärmerzeuger“ blieb die Realisierung von treibhausgasmindernden Maßnahmen hinter den Potenzialen zurück.Daraus ergibt sich bei der energetischen Sanierung der Hüllflächen der Wohngebäude ein zurzeit bestehendes Potenzial von 30,8 Tsd. t CO2eq bis 2030. Durch den Austausch der Wärmeerzeuger könnten bis 2030 weitere 57,6 Tsd. t CO2eq eingespart werden.

Abbildung 1: Potenziale von Klimaschutzmaßnahmen im Wohngebäudebestand

Dieses Potenzial von insgesamt 88,4 Tsd. T CO2eq im Gebäudesektor soll durch ein Förderprogramm der Stadt Aachen erschlossen werden. Dabei wird auf gute Erfahrungen mit einem Förderprogramm für Altbausanierung der STAWAG, dass im Rahmen des Energieeffizienzkonzeptes (EEK, 2006-2010) erfolgte und durch das IFEU-Institut evaluiert wurde (vergleiche Kap.5.4.5, Maßnahme 5.1 IKSK) aufgebaut.Weitere positive Beispiele gibt es auf kommunaler Ebene mit Förderprogrammen, z.B. in den Städten Köln und Düsseldorf, die ebenfalls in die Erarbeitung eingeflossen sind.

  1. Fördergegenstand

Die Richtlinie zur Förderung energiesparender Maßnahmen im Gebäude der Stadt Aachen

beinhaltet die Förderung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäudenwie auch von vornehmlich zu Wohnzwecken gemischt genutzten Bestandsgebäuden.

Gefördert werden energiesparende Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie Außenwand- und Dachdämmung oder der Austausch von Fenstern. Auch Energiesparmaßnahmen an der Gebäudetechnik wie Heizungsaustausch und Lüftungsanlagen werden finanziell bezuschusst. Die Stadt Aachen legt zudem Wert auf umweltfreundliche Materialien, was zum Beispiel in Form von Boni honoriert wird.

  1. Praktische Abwicklung

Die Stadt Aachen wird das Kompetenz- und Beratungsnetzwerk altbau plus e.V. als Dienstleister mit der fachlichen Prüfung der Anträge beauftragen. Antragstellende können sich vor Antragstellung bei altbau plus zu den geeigneten Maßnahmen und weiteren Förderungen bei Land und Bund beraten lassen. Anträge auf Fördermittel können direkt bei altbau plus eingereicht werden.

Nach erfolgreicher fachlicher Prüfung der Anträge durch altbau plus erstellt die Stadt Aachen/FB 36 den Zuwendungsbescheid. Im Anschluss kann die Maßnahme umgesetzt werden. Nach Abschluss der Maßnahme werden die geforderten Nachweise vom Antragstellenden bei der Stadt eingereicht. Die korrekte Umsetzung und die Einhaltung der Vorgaben der Förderrichtlinie werden von altbau plus im Auftrag der Stadt geprüft. Gibt es keine Beanstandungen an der Umsetzung, wird der Förderbetrag von der Stadt Aachen an den Antragstellenden ausgezahlt.

Um den Bearbeitungsaufwand abzuschätzen, wird von einer durchschnittlichen Förderhöhe von 8000 Euro pro Maßnahme ausgegangen. Bei dem verfügbaren Gesamtfördervolumen von einer Millionen Euro im Jahr 2021 resultieren daraus schätzungsweise rund 125 Anträge pro Jahr, die bearbeitet werden müssen. Später sind die Nachweise zur Verwendung durch altbau plus zu prüfen. Der Arbeitsaufwand verdoppelt sich entsprechend der höheren Mittelbereitstellung und demgemäß steigenden Zahl der Anträge bis zum Jahr 2023 auf ca. 450 Anträge pro Jahr.
Sollte die durchschnittliche Förderhöhe pro Antrag geringer ausfallen, da vor allem mehr kleinere Einzelmaßnahmen beantragt werden, steigen die Anzahl der Anträge und der Betreuungsaufwand durch altbau plus entsprechend.

Fazit: Mit der Förderung von Maßnahmen zur Altbausanierung will die Stadt Aachen einen für den Klimaschutz wichtigen Sanierungsschub anstoßen. Neben der Senkung von Treibhausgasemissionen werden die ausgelösten Investitionen in energetische Sanierungen außerdem regionale Wertschöpfungseffekte durch Unternehmergewinne, Beschäftigteneinkommen und kommunale Steuereinnahmen generieren.

Auswirkungen

Finanzielle AuswirkungenPSP 4-140101-946-7, 53180000

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1.000.000

0

9.200.0000

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

x

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-03-17 FB 36_0036_WP18 Integriertes Klimasc SAO.pdf

8.11.2024

6.5 MB

Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 20.04.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:29