Integrationsmaßnahmen 2021 – Beschlussfassung über die Mittelverteilung
FB 56/0022/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Frankenberger informiert die Integrationsratsmitglieder darüber, dass in der Tischvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (Anlage 1 dieser Niederschrift) keine inhaltlichen Änderungen enthalten sind. Gegenüber der mit der Einladung versandten Aufstellung wurden verwaltungsseitig zwecks besserer Lesbarkeit lediglich einzelne Fördersummen in die zutreffende Zeile der Tabelle eingefügt.
Aufgrund von Wortbeiträgen verschiedener Mitglieder des Integrationsrats werden folgende Gesichtspunkte diskutiert:
- Laut Aufstellung der Mittel für 2021 bindet der „Tag der Integration“mit dem vorgeschlagenen Volumen von 30.000 € rund 25 % der gesamten 2021 für „Integrationsmaßnahmen“ vorgesehenen Haushaltsmittel. Vor dem Hintergrund, dass die Veranstaltung pandemiebedingt voraussichtlich nicht als Präsenzveranstaltung und wahrscheinlich auch nicht im gewohnten Format stattfinden kann, wird erwogen, diese Position zu kürzen.
- Eine komplette Verschiebung des „Tages der Integration“ auf das Jahr 2022 aufgrund der Pandemielage und die (teilweise) Umschichtung der Mittel in den Bereich der „Projektanträge zur Integration“, z. B. für Bildungs-, Mentoring- und Nachhilfeangebote für Schüler*innen/Kinder und Jugendliche.
- Die pandemiebedingte Verschiebung des „Tages der Integration“ auf das Jahr 2022 und eine (teilweise) finanzielle Förderung des „Multi-Kulti-Festes“ 2021, das voraussichtlich „auf Abstand“ und mit Hygienekonzept stattfinden kann.
- Die Mittelaufstellung 2021 sieht für den Bereich III. „Integration durch Sport“ unter Punkt1. Mittel i.H.v. 5.000 Euro für den städtischen Förderpreis „Integration durch Sport“ vor. Diesbezüglich soll geklärt werden, ob die Mittel nicht zu hoch veranschlagt wurden, insbesondere in Relation zu den Mitteln für die Verleihung des Integrationspreises der Stadt Aachen 2021 (V.1), die mit 4.500 € angesetzt wurden, und den für den Integrationsrat anstehenden Maßnahmen (V.2), für die 3.000 € eingeplant wurden. Diese beiden Positionen sollen um 500 € (V.1) bzw. 1.000 € (V.2) erhöht werden. Zur Gegenfinanzierung dieser Mittelerhöhung, könnten gegebenenfalls Mittel der Bereiche II. „Sprachkurse“ oder VI. „Projektanträge zur Integration“ anteilig gekürzt werden.
- Der Umgang mit möglichen Fehlbeträgen im Bereich der Sprachkurse (II. 1.).
Im Rahmen der Debatte informiert Herr Frankenberger die Integrationsratsmitglieder über den derzeitigen Planungsstand zum „Tag der Integration 2021“. Nach aktuellem Stand findet in der 16.Kalenderwoche ein Treffen mit dem Bistum Aachen (Projektpartner der Stadt Aachen für den Tag der Integration) statt. Nach Meinung der Verwaltung kann der Tag der Integration 2021 pandemiebedingt nicht in seiner bisherigen Form stattfinden. Deshalb soll die Veranstaltung nach Ansicht der Verwaltung 2021 in Form einer „digitalen Integrationskonferenz“ in digitaler Form in der „digitalCHURCH“ stattfinden. Eckdaten des angedachten digitalen Veranstaltungsformats sind - Stand heute: Podiumsveranstaltungen/-diskussionen, die auf dem YouTube-Channel der Stadt Aachen übertragen werden mit Partizipationsmöglichkeiten/Interaktionsmöglichkeiten für die Bürger*innen über die anderen digitale Kanäle der Stadt Aachen, insbesondere mit der Möglichkeit Fragen zu stellen oder inhaltlichen Input zu geben. Dieses Sende- und Dialogformat wurde zuletzt bereits sehr erfolgreich und mit großer Öffentlichkeitsbeteiligung vom Bürgerforum der Stadt Aachen praktiziert. Aufgrund der für dieses Format notwendigen (Studio-)Technikeinsatzes und professionellen technischen Supports bittet die Verwaltung die Mitglieder des Integrationsrats darum, die Mittel für den „Tag der Integration“ vorläufig nicht zu kürzen. Die im Rahmen des „Tages der Integration“ gegebenenfalls nicht verausgabten Mittel könnten nach Aussage von Herrn Frankenberger im Anschluss an die Veranstaltung flexibel in den anderen Bereichen „Sprachkurse“, „Integration durch Sport“, „Veranstaltungen von Migrantenorganisationen“, „Integrationsrat“ oder „Projektanträge zur Integration“ verwendet werden.
Frau Bürgermeisterin Scheidt hält im Verlauf der Aussprache ein Plädoyer für die Beibehaltung des „Tages der Integration“ in pandemiegerechter Form. Sie spricht sich für eine Veranstaltung, die „Herz und Intellekt“ gleichermaßen anspricht aus. Gerade in Zeiten der Pandemie kann die Aufrechterhaltung des „kulturellen Austausches“ nach Auffassung von Frau BM’in Scheidt nicht hoch genug eingeschätzt werden. Insofern spricht sich Frau BM’in Scheidt dafür aus, die 30.000 Euro, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, bereitzustellen.
Im Hinblick auf Diskussionsbeiträge, die Mittel für den „Tag der Integration“ zu Gunsten von Bildungsangeboten für Schüler*innen/junge Menschen umzuschichten, bemerkt Frau BM’in Scheidt, dass der Kinder- und Jugendausschuss (KJA) bereits entsprechende Projektmittel für diesen Zweck freigegeben hat. Sie ruft dazu auf, diese Bildungsmittel für Kinder- und Jugendliche nun zügig und zielgerichtet abzurufen, damit kein Kind zurückgelassen wird. Aufgrund dieser KJA-Gelder ist daher eine Kürzung des Mittelansatzes für den „Tag der Integration“, nach Meinung von Frau BM’in Scheidt, im Ergebnis nicht notwendig, weil bereits ein anderer vorrangiger „Finanzierungstopf“ zur Verfügung steht.
Auch Herr Deumens spricht sich für die Beibehaltung des „Tages der Integration“ im Jahr 2021 aus. Er hebt die Veranstaltung als wichtiges Element und Beispiel des „in Aachen tagtäglich gelebten guten Miteinanders“ hervor und spricht sich gegen eine Kürzung/Verschiebung von Mitteln aus.
Für die Verwaltung berichtet Frau Ziesen über Möglichkeiten das digitale Format des „Tages der Integration“ attraktiv und interessant zu gestalten. Sie nennt u. a. die Einbindung von Elementen eines „Poetry-Slams“. Außerdem informiert sie die Mitglieder über weitere Fördertöpfe, die für die gewünschte Förderung von Bildungsmaßnahmen für Kinder- und Jugendliche zur Verfügung stehen. Sie weist auch darauf hin, dass dem Integrationsrat zusätzlich zu den in der heute diskutierten Mittelaufstellung 1.800 Euro für Geschäftsaufwendungen zur Verfügung stehen.Sie bittet eindringlich, der Erhöhung des Ansatzes bei Punkt I.3 um 5.000 Euro zuzustimmen. Hierbei handelt es sich um dringend benötigte Mittel für medizinische und rechtliche Übersetzungen, die nicht aus den Sachkosten des KI (Landesmittel) gezahlt werden dürfen. Schließlich ruft Frau Ziesen dazu auf, weitere Projektanträge zur Integration einzureichen.
Herr Frankenberger bietet an, den Integrationsratsmitgliedern das Veranstaltungskonzept für den diesjährigen digitalen „Tag der Integration“ im Mai im Rahmen einer Videokonferenz vorzustellen. Er spricht sich dafür aus, dass sich etwaige in den sechs verschiedenen Förderbereichen (I. bis VI.) unterjährig ergebende zusätzliche Finanzbedarfe zeitnah flexibel und nach Bedarf aus dem Gesamtansatz für die Integrationsmaßnahmen in Höhe von 138.000 Euro berücksichtigt werden.
Im Anschluss an die Diskussion verständigen sich die Mitglieder, den Ansatz bei I.1. „Tag der Integration“ bei 30.000 Euro zu belassen. Punkt V.1 „Integrationspreis der Stadt Aachen 2021“ soll um 500 Euro auf 5.000 Euro erhöht werden und die Reduzierung bei Punkt V.2 „anstehende Maßnahmen und Aktivitäten des Integrationsrats“ soll rückgängig gemacht werden, so dass der Ansatz auch für das Jahr 2021 4.000 Euro beträgt. Der Gesamtansatz bleibt unverändert bei 138.000 Euro.
Die Verwaltung sichert zu, diese Mittelaufstellung 2021 entsprechend diesen Änderungen anzupassen und die geänderte Aufstellung einzuarbeiten und dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in seiner Sitzung am 6. Mai 2021 als Tischvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig bei drei Enthaltungen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat beschließt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2021 die Verwendung der Mittel für „Integrationsmaßnahmen“ gem. der Anlage 1 und empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie der vorgesehenen Verwendung der Mittel aus dem PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“ zuzustimmen.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt den Beschluss des Integrationsrates zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Verwendung der Mittel aus dem PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“ gem. der Anlage 1 unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2021 zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zur Durchführung von integrativen Maßnahmen stehen im Haushalt 2021 zum PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2021, 138.000,- Euro zur Verfügung.
Von den zur Verfügung stehenden Mitteln i.H.v. 138.000,- Euro schlägt die Verwaltung vor, die Mittel wie folgt bereitzustellen (siehe auch Anlage 1 - Mittelaufstellung):
43.000,- Euro für „I. Laufende Projekte“ u.a. Veranstaltungen, Netzwerkarbeit, etc.
39.000,- Euro für „II. Sprachkurse“
5.000,- Euro für „III. Integration durch Sport“
8.000,- Euro für „IV. Veranstaltungen vonMigrantenorganisationen“
7.500,- Euro für „V. Integrationsrat“
Seit 2019 werden die Kosten für den Aufbau, Einsatz und die fachliche Begleitung von Dolmetscherpools durch Landeszuwendungen finanziert. Nach der im Jahr 2019 veröffentlichten Richtlinie wurde vom Kommunalen Integrationszentrum ein Konzept zur Verwendung der Fördermittel im Rahmen dieser Richtlinie entwickelt und vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt.
Im Jahr 2020 wurde das mit dem Ministerium abgestimmte Konzept erstmalig umgesetzt. Dabei
wurde deutlich, dass die Richtlinie des MKFFI zur Verwendung der Sachkosten für den Integrationsmittlerpool nicht in ausreichendem Maß Übersetzungen im medizinischen und rechtlichen Bereich vorsehen.
Insbesondere Gesundheit ist eine existenzielle Lebensdimension. Viele (Neu-)Zugewanderten haben bis zu ihrer Ankunft in Deutschland einen Mangel an grundlegender medizinischer Versorgung erlebt. Chronische, aber z.B. auch lebensbedrohliche oder durch die Flucht verursachte Erkrankungen mit aufwendigen medizinischen Behandlungen, wie z.B. Krebserkrankungen,erlittene physische und/oder psychische Verletzungen während der Flucht, bislang unbehandelte oder unzureichend behandelte Seh-/Hörschwächen etc. brauchen häufig eine schnelle Klärung und Behandlung. (Neu-)Zugewanderte Menschen brauchen besonders in diesen Situationen eine gute und enge sprachliche Begleitung, um über ihre Gesundheit aufgeklärt und beraten werden zu können und um bei gesundheitlichen Problemen diese sowohl sprachlich äußern zu können, als auch die Beratung und Behandlung des medizinischen Personals zu verstehen und umsetzen zu können.
Um den zahlreichen Dolmetscheranfragen und dem hohen Bedarf nach Übersetzungen im medizinischen Bereich auch in 2020 gerecht zu werden, wurden zahlreiche Dolmetscheranfragen für z.B. Begleitungen zu Ärzten durch Ehrenamtliche übernommen. Die Beratungsinhalte und–situationen, d.h. die Übersetzung von schweren Diagnosen, sind für Ehrenamtliche dabei häufig überfordernd, sprachlich zu speziell und auch zeitlich nicht immer flexibel zu leisten.
Um diese dringend notwendigen Übersetzungsanfragen auch künftig durch Dolmetschende für die (neu-)zugwanderten Menschen in Aachen begleiten zu können, schlägt die Verwaltung vor, die Mittel von 5.000,- Euro im Jahr auf 10.000,- Euro in den „laufenden Projekte“ zu erhöhen, um den (neu-) zugewanderten Menschen in Aachen eine gute gesundheitliche Unterstützung anbieten zu können. In den 10.000,- Euro enthalten sind dann alle Kosten, welche nicht durch die Landesmittel für den Einsatz von Dolmetschenden übernommen werden können (u.a. auch die Verwaltungskostenpauschale).
Für die „VI. Projektanträge zur Integration“ würden daher in 2021 Mittel i.H.v. 35.500,- Euro zur Verfügung stehen. Diese werden für die im Jahr 2021 eingehenden Projektanträge verwendet.
Über die endgültige Verteilung der Mittel entscheiden der Integrationsrat und der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keinepositivnegativnicht eindeutig
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittelgroßnicht ermittelbar
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keinepositivnegativnicht eindeutig
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
Ovollständig
Oüberwiegend (50% - 99%)
Oteilweise (1% - 49 %)
Onicht
xnicht bekannt
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 105025
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=105025
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-01-04 FB 56_0022_WP18 Integrationsmassnahme SAO.pdf
8.11.2024
207.7 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates
- Gremium
- Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- Datum
- Mi., 14.04.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 17:23
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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