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B 264 Lütticher Straße - 2. Bauabschnitt zwischen Limburger Straße und Amsterdamer Ring;hier: Bericht über die Ergebnisse des Bürger*innendialogs

FB 61/0086/WP18 · Entscheidungsvorlage

B 264 Lütticher Straße - 2. Bauabschnitt zwischen Limburger Straße und Amsterdamer Ring;hier: Bericht über die Ergebnisse des Bürger*innendialogs

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Als Tischvorlage liegt ein Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Kommission Barrierefreies Bauen in der Stadt Aachen vom 12.04.2021 vor.

Herr Ferrari begrüßt zu diesem TOP Herrn Dr. Langweg, der eine Präsentation vorbereitet hat. Im Gremium besteht Einvernehmen, diese anschauen zu wollen.

Seiner Präsentation stellt Herr Dr. Langweg einige Anmerkungen voran:

Hinsichtlich der Gestaltung von Straßen wird grundsätzlich eine Einzelfallbetrachtung durchgeführt. Dabei ist der Radverkehr ein zentraler, aber nicht der einzige Belang.

Bei der Lütticher Straße ist sichtbar geworden, dass Dialog eine echte Beteiligung an der Planung sein soll. Dies entspricht dem Antrag von Grünen und CDU in Bezirksvertretung und Rat. Dem ist die Verwaltung nachgekommen.

Dann dankt er Herrn Czempas für seinen Artikel über die vielfältigen Möglichkeiten der digitalen Beteiligung, die auch den öffentlichen Dialog voran gebracht haben. Nutzer*innen sind sowohl die jüngeren als auch die älteren Menschen. Zudem können auch weiterhin schriftliche Eingaben gemacht werden.

Ferner weist Herr Dr. Langweg darauf hin, dass Variante 5 „keinen Abstrich an der Sicherheit des Radverkehrs“ mache. Ein 2,00 m breiter Radweg sei ein Standardmaß. 2,30 m sei ein Komfortmaß als Ziel des Radentscheides, um jederzeit auch Lastenräder überholen zu können.

Unsicher Radfahrenden sei ein baulich getrennter Radweg besonders wichtig, wie er sowohl in Variante 2 als auch in Variante 5 berücksichtigt sei. Eine PBL hat aber auch Nachteile, weshalb die Verwaltung hiervon Abstand genommen hat.

Herr Dr. Langweg kommentiert die am Ende der Fragestunde verteilte Planskizze von Herrn B. zum Beidrichtungsradweg in der Lütticher Straße. Dieser ist flächensparsam und außerorts eine sinnvolle Maßnahme, innerorts ist sein Gefahrenpotential deutlich höher, weil Fahrzeuglenkende häufiger nicht mit von rechts kommenden Fahrrädern rechnen. Deshalb raten die Regelwerke davon ab.

Dann erläutert Herr Dr. Langweg anhand einer Präsentation, die in ALLRIS einsehbar ist, die verschiedenen Varianten der Vorlage hinsichtlich der Parkmöglichkeiten, der Bäume sowie der Rad- und Gehwege. Letztere bedürfen einer Begehungsbreite von 1,80 m, einem Abstand von 0,50 m zur Fahrbahn sowie einem Abstand von 0,20 m zur Hauswand, sofern er an solche grenzt.

Der einzige Mangel der Kompromiss-Variante 5 besteht in Bezug auf die Radwegbreite, wie sie der Radentscheid vorsieht: zur Breite von 2,30 m fehlen 0,30 m.

Aufgrund eigener Recherche bekräftigt Herr Lindemann die Ausführung von Herrn Dr. Langweg zu innerörtlichen Beidrichtungsradwegen. Auch aus seiner Sicht ist mit der neuen Variante 5 eine Verbesserung erzielt worden. Aber es bestehe weiterer Beratungs- und Klärungsbedarf. Daher trägt er folgende Fragen und Anmerkungen vor:

Welche Bäume sind nicht mehr vital und wo stehen diese?

Hierzu hätte er gerne einen Bestandsplan, in dem die Standorte der vitalen und der abgängigen Bäume kenntlich gemacht sind. Treten letztere nur punktuell oder über eine längere Strecke auf?

Wo genau befinden sich Ausfahrten?

Wo genau befinden sich Engstellen? Sind diese räumlich begrenzt? Dann müsse man schauen, wie man damit umgehe. Kann man den Radweg hier leicht verschwenken? Bieten Wurzelbrücken eine Lösung?

Er bittet, diese Punkte noch zu prüfen. Für ihn stellt Variante 5 eine gute Diskussionsgrundlage dar. Das Ergebnis des Dialogs nimmt er gerne zur Kenntnis. Für eine Variante entscheiden und einen Beschluss machen, möchte er aber erst, wenn der Lageplan vorliegt und die Fragen geklärt sind.

Herr Ferrari weist darauf hin, dass es in der heutigen Beratung nur um die Grundlage für einen Planungsbeschluss gehe.

Zunächst bedankt sich Frau Penalosa für die gute Vorlage. Lobend spricht sie die wunderbare Beteiligung der Anwohner*innen an. Sie freut sich, dass die Anregung von Herrn Radke, eine dritte Baumreihe vorzusehen, in die Variante 5, die sie als gute Alternative bezeichnet, integriert ist. Dennoch hätte sie gerne eine Gegenüberstellung der unter Bürger*innenbeteiligung entstandenen V 5 und der ursprünglich von den Grünen favorisierten V 2, um die Unterschiede zwischen den Varianten genau erkennen zu können.

In Bezug auf die Baumbilanz würde sie - wenn möglich - die Anzahl der Bäume gerne von den bisherigen 86 auf 100 erhöhen.

Wie hoch ist der tatsächliche Parkplatzbedarf der Anwohner*innen? Wurde er gezählt?

Kann man das Anwohnerparken vorziehen, um kurzfristig eine Entzerrung zu schaffen?

Kann auf dem Radweg eine versickerungsfähige Verkehrsflächenbefestigung aufgebracht werden, um eine komplette Versiegelung zu vermeiden?

Kann die Stadt die Tankstelle erwerben? Dann wäre Platz für sozialen Wohnungsbau und eine Quartiersgarage.

Für den fruchtbaren Dialog zwischen Bürger*innen und Verwaltung findet Herr Deloie lobende Worte. Die Beteiligung der Bürger*innen ermögliche, deren Kompetenz in die Planung einzubeziehen. Der Dialog verzögere nicht die Maßnahme, sondern er schaffe und erhöhe die Akzeptanz für den Mobilitätswandel. Man komme nur voran, wenn man die Bürger*innen mitnehme. „Konstruktiv, alle gemeinsam“ müsse nach Lösungen gesucht werden. Er resümiert: „Wir sind auf einem guten Weg“.

Auch in der SPD-Fraktion sind noch viele Fragen offen. Es gab dort den Vorschlag, den gesamten Baumbestand zu entfernen und diesen durch Großbaumpflanzungen zu ersetzen. Dies würde neue Möglichkeiten der Aufteilung eröffnen, die eine Radentscheid-konforme Planung mit dem Erhalt von Parkraum kombinieren könne. Da die Maßnahme in keiner Förderung stehe, bestehe kein Zeitdruck, so dass man alle Möglichkeiten ausloten könne, um die bestmögliche Lösung für alle Verkehrsteilnehmer zu erreichen. Aufgrund des noch bestehenden Diskussionsbedarfs möchte Herr Deloie den Beschluss heute offener halten als dies im Beschlussvorschlag vorgesehen ist.

Herr Moselage weist darauf hin, dass eine Überplanung mit großen neuen Bäumen und neuen Parkplätzen vielleicht wünschenswert sei, aber manchmal müsse man auch ein bisschen auf die Kosten achten.

In Bezug auf den Bürger*innendialog äußert Herr Moselage, er finde es gut, dass die Verwaltung durch die Diskussion hierüber in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung daran erinnert wurde, die Interessen der Bürger*innen in der Planung zu berücksichtigen und nicht mit einem „voreiligen Gehorsam“ einem Radentscheid blind gefolgt sei.

Die Frage, wie man die Bürger*innen beteiligt, ob digital oder in anderer Form, sei ebenfalls angesprochen worden. Hier, meint Herr Moselage, bestand bei der Verwaltung die Tendenz, dies digital zu machen. Und wer nicht mitmachen kann, der hat Pech gehabt. Da aber viele ältere Menschen niemanden haben, der sie digital unterstützt, befürwortet er, die Bürger*innenbeteiligung auch in Corona-Zeiten weiterhin traditionell anzubieten, in Papierform und durch Bürgerversammlungen - auch wenn man eben etwas länger warten müsse.

Dann erwähnt er, derzeit gebe es die Möglichkeit, sich digital zu äußern zum Theaterplatz. Rufe man die Seite auf, die in der Bürgerinformation angegeben sei, finde man sich auf einer englischsprachigen Seite wieder. Wieso wird vorausgesetzt, dass alle englisch können? Hier folge man blind dem Modernismus und vermittele damit den älteren Bürger*innen, sie bräuchten nicht mehr mitzumachen, sie seien sowieso nicht gefragt.

Seine abschließende Anmerkung gilt den Bäumen: „Die Bäume, die angeblich nicht vital sind, stehen jetzt schon eine ganze Zeit lang, nachdem festgestellt wurde, dass sie eigentlich abgängig sind.“ Da Totgesagte bekanntlich länger leben, rät er abzuwarten, wie sich die Bäume entwickeln werden.

Herr Dr. Otten ist erfreut, dass die Verwaltung in Variante 5 den Radentscheid nicht einer Ideologie folgend umgesetzt hat, egal ob sinnvoll oder nicht. Dies sei eine Linie, der er sich anschließen könne. Letztes Mal habe man gefragt, wie man die Bürger*innen beteiligen könne. Denn eine Bürgerinitiative hatte sich gegründet, weil die Mitglieder gemerkt hatten, dass da etwas passierte, was für sie nicht ganz das Richtige war. Nun läuft die Maßnahme schon seit 2013. Da sie in keiner Förderung stehe, sei man nicht an Fristen gebunden. Deshalb habe man jetzt Zeit, um die Lösung zu schaffen, die möglichst vielen Interessen gerecht werde.

In der Sache folgt er Frau Penalosas Anregung, die Verwaltung möge ermitteln, wie hoch der Parkplatzbedarf ist. Wie viele Garagen gibt es? Wie viele Garagen werden als Unterstellorte, nicht aber zum Parken genutzt? Erst dann erhalte man eine Parkplatzbilanz.

Ferner erinnert Herr Dr. Otten an den Baukörper mit 63 Wohneinheiten, der gerade an der Ecke Habsburgerallee/Lütticher Straße entsteht. Das Anwohnerparken stellt hier einen wegbegleitenden Faktor dar.

Schlussendlich plädiert Herr Dr. Otten wie seine Vorredner dafür, heute keine abschließende Empfehlung auszusprechen, sondern die Verwaltung zu bitten, den Dialog mit der Bürgerinitiative und den Anwohner*innen weiterzuführen, die aufgeworfenen Fragen abzuarbeiten, das Ergebnis der Bezirksvertretung noch mal vorzustellen und dann damit in den Mobilitätsausschuss zu gehen.

Herr Ferrari stellt fest, er habe nun ein Problem hinsichtlich des Beschlussvorschlags. Hierin gehe es um das Ergebnis des Bürger*innendialogs. Und diesem Ergebnis entspreche die Variante 5. Diese Variante 5 habe aber jetzt nicht eindeutig Zustimmung, sondern von allen Seiten viele Fragen erhalten. Daher bittet er Herrn Dr. Langweg um Auskunft, welchen konkreten Auftrag die Verwaltung benötige, damit sie vernünftig weiter arbeiten könne.

Herr Dr. Langweg resümiert, dass es keine großen Widersprüche zu Variante 5 gegeben habe. Deshalb schlägt er vor, diese Variante als Grundlage zu nehmen, um all das auszuarbeiten, was die Bezirksvertreter ihm anhand ihrer Fragen mitgegeben haben.

Herr Deloie bestätigt, auch er habe keinen Widerspruch vernommen. Aber gerade bei der Fraktion der Grünen bestehe der Wunsch, Variante 2 ebenfalls weiter zu verfolgen.

„Ja, zum Vergleichen“, bestätigt Herr Ferrari.

Herr Dr. Langweg bietet an, den Lageplan auf Grundlage der Varianten 5 und 2 auszuarbeiten.

Es folgt bezüglich einer komplett neuen Planung noch ein kurzer Austausch zwischen Herrn Ferrari, Herrn Deloie und Herrn Dr. Langweg. Herr Deloie schlägt letztendlich vor, bis auf Variante 5 und Variante 2 alle anderen Varianten zu verwerfen.

Herr Moselage weist darauf hin, dass die PBL zu den Akten gelegt sein sollte; diese sei aber in Variante 2 enthalten.

Dies bestätigt Herr Dr. Langweg und erläutert, dass die Variante 2 anstelle einer PBL mit einen Radweg baulich auf Gehwegniveau ausgearbeitet werde.

Herrn Ferraris Frage, ob man sich auf die Varianten 5 und 2 als Grundlage, auf der die Verwaltung die Lagepläne erarbeiten soll, einigen könne, wird einvernehmlich bestätigt.

Herr Lindemann ist wichtig, dass im Beschluss festgehalten wird, dass die offenen Fragen geklärt und die Ergebnisse in die nächste Vorlage integriert werden sollen.

Herr Dr. Langweg versichert, wenn die Verwaltung den Lageplan vorlegt, werden die offenen Fragen in der neuen Vorlage beantwortet, also nicht jetzt für den Mobilitätsausschuss, sondern für die nächste Beratungsrunde, die in der Bezirksvertretung starten werde.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung mit der Erstellung einer zusätzlichen Planungsvariante im Lageplan auf Grundlage der Querschnitte zu Variante „5“ und Variante „2“ zu beauftragen, um inklusive dieser Grundlage den Planungsbeschluss einzuholen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung mit der Erstellung einer zusätzlichen Planungsvariante im Lageplan auf Grundlage der Querschnitte zu Variante „5“ (beidseitiger Einrichtungsradweg) zu beauftragen, um inklusive dieser Grundlage den Planungsbeschluss einzuholen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer zusätzlichen Planungsvariante im Lageplan auf Grundlage der Querschnitte zu Variante „5“ (beidseitiger Einrichtungsradweg), um inklusive dieser Grundlage den Planungsbeschluss einzuholen.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Am 11.11.2020 wurden der Bezirksvertretung Aachen-Mitte Querschnittsvarianten für den 2. Bauabschnitt der Lütticher Straße zwischen Limburger Straße und Amsterdamer Ring / Hohenstaufenallee vorgestellt. Diese berücksichtigten die gegenüber der 2013 beschlossenen Entwurfsplanung geänderten Anforderungen des Baumschutzes, des Radentscheids und der aktuell gültigen Richtlinien. Ein Planungsbeschluss zu den neuen Varianten wurde bisher nicht gefasst.

Eine ausführliche Darstellung der Bestandssituation und der vier Querschnittsvarianten ist in der vorangegangenen Verwaltungsvorlage enthalten (Allris-Nr.: FB 61/1474/WP17):

https://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=21751

An dieser Stelle sei zusammenfassend erinnert, dass

-sich der 2. BA in zwei Teilabschnitte [1. Limburger Straße bis Klemensstraße, 2. Klemensstraße bis Hohenstaufenallee] mit unterschiedlichen Querschnittssituationen unterteilt,

-vier Varianten mit unterschiedlichen Querschnittsideen vorgestellt wurden, darunter

  • Variante 1 mit 1,50m breiten beidseitigen Schutzstreifen für den Radverkehr,
  • Variante 2 mit 2,30m breiten beidseitigen „protected bike lanes“,
  • Variante 3 mit einem 1,85m breiten Radfahrstreifen stadtauswärts und einem 1,90m bis 2,00m breiten Radweg stadteinwärts sowie
  • Variante 4 als Kombinationslösung aus „protected bike lane“ und Radfahrstreifen stadtauswärts sowie baulichem Radweg stadteinwärts.

Die Varianten im Überblick:

Fahrbahn baulich

Gehweg stadtein-/auswärts

Radverkehr stadtein-/auswärts

Parken gesamt

Bäume gesamt

Bestand

ca. 8,7 m

ca. 3,1 m / 1,5 m

ca. 3,0 m Radweg bzw. Gehweg Rf frei / 1,5 m Radweg

179

86

beschlossene Planung

8,9 m

2,5 m /

2,0 m

1,5 m Schutzstreifen /

1,25 m Schutzstreifen

241

96

Variante 1

9,5 -

9,75 m

beidseitig 2,5 m

beidseitig 1,5 m Schutzstreifen

ca. 190

ca. 61

Variante 2

6,5 m

beidseitig 2,5 m

2,3 m Radweg /

2,3 m Protected Bike Lane

ca. 100

ca. 86

Variante 3

8,35 -

9,1 m

2,5 m /

2,0 - 2,5 m

1,9 - 2,0 m Radweg /

1,85 m Radfahrstreifen

ca. 155

ca. 90

Variante 4

6,5 -

8,35 m

2,5 m /

2,0 - 2,5 m

1,9 - 2,0 m Radweg /

2,3 m Protected Bike Lane bzw. 1,85 m Radfahrstreifen

ca. 105

ca. 90

In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 02.12.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, die geplante Bürgerinformation zum Umbau der Lütticher Straße vorzuziehen und zeitnah durchzuführen. Der digitale Bürger*innendialog fand daraufhin am 19.01.2021 als Live-Stream über den YouTube-Kanal der Stadt Aachen statt. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung und die dazugehörige Präsentation können im Internet eingesehen werden:

www.aachen.de/luetticherstrasse

Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern

Insgesamt sind 448 Eingaben von Bürger*innen zur vorgestellten Planung des 2. Bauabschnitts der Lütticher Straße eingegangen. Alle schriftlichen Eingaben und Eingaben per E-Mail, die bis einschließlich 15.03.2021 bei der Verwaltung eingegangen sind, sind in Anlage 1 enthalten. Zusätzlich wurde online mit einem Fragebogen das Meinungsbild über die Planung und die jeweiligen Nutzungsprioritäten erfasst. Dessen Auswertung ist in Anlage 2 dargestellt.

Die vielfältigen Eingaben können unterschiedlichen Themenschwerpunkten zugeordnet werden:

-Ruhender Verkehr

-Baumbestand und Straßenraumbegrünung

-Radverkehr

-Querschnitt bzw. Straßenraumaufteilung

-Umliegende Nutzungen und aktuelle Bauvorhaben

-Anliegerbeiträge nach KAG

-Zeitplanung und Handlungsbedarf

-Organisation des Bürger*innendialogs

-Weitere Einzelaspekte

Verschiedene Aussagen und Fragen wurden zum Teil mehrfach in unterschiedlicher Form von Bürger*innen formuliert, Alle Inhalte wurden in einem Bericht nach den oben genannten Themenschwerpunkten zusammengefasst (Anlage 3). Die Verwaltung hat darin zu jedem einzelnen Themenschwerpunkt Stellung genommen. Die Rückmeldungen und Kommentare aus dem Online-Fragebogen wurden dabei inkludiert.

Aus dem Beteiligungsprozess wird ein umfangreiches Interesse und Engagement vieler Beteiligter erkennbar. Viele Eingaben zeugen von einer intensiven Beschäftigung mit der Umgestaltung des Straßenraumes, die an dieser Stelle besonders gewürdigt werden soll.

Eine detaillierte Betrachtung ist dem beiliegenden Bericht zu entnehmen. An dieser Stelle sei zusammenfassend auf folgende Inhalte hingewiesen:

Anwohner und Anwohnerinnen äußerten insgesamt mehrheitlich den Wunsch, dass möglichst viele Bestandsbäume erhalten bleiben sollen und bei der Querschnittswahl auf Parkraumerhaltung oder zumindest diesbezügliche Kompromisslösungen Wert gelegt werden sollte. Für andere am Verfahren Interessierte stand die Verbesserung der Radverkehrsanlagen im Vordergrund.

Zum Thema „ruhender Verkehr“ wurden zahlreiche Einzelthemen aufgerufen, die sich mit Vorschlägen zur Optimierung auf öffentlichen wie auch privaten Flächen einbrachten. Von großem Interesse war die Einführung einer Bewohnerparkzone, an deren Planung die Verwaltung nun begleitend arbeitet.

Bei der Straßenraumbegrünung wird der Wunsch nach einer „grün gestalteten Straße“ deutlich. Einerseits wird ein weitgehender Baumerhalt, andererseits die Schaffung einer Grünkulisse mit lebensfähigen, dem Klimawandel standhaltenden Bäumen in einer zukunftsfähigen Gesamtplanung gewünscht.

Der überwiegende Teil der Eingaben beschäftigt sich mit dem Radverkehr, der Umsetzung des Radentscheids und der Führung des Radverkehrs. Dabei wurden auch weitergehende eigene Vorschläge eingebracht, wie etwa die Anlage eines Beidrichtungsradweges, der aufgrund der vorhandenen Rahmenbedingungen kaum realisierbar ist, oder die weitergehende Reaktivierung der bestehenden Radverkehrsanlagen. Allgemein negativ wird die Anlage der „protected bike lane“ mit unterschiedlichen Sicherungselementen bewertet, weshalb die Verwaltung in ihrer weiteren Ausarbeitung davon absieht.

Querschnittsbetrachtungen

Die Straßenraumaufteilung wurde vielfach kommentiert und eigene Vorschläge entwickelt, insbesondere zuletzt durch die Bürgerinitiative Lütticher Straße. In der Gesamtbetrachtung gibt es aus der Anliegerschaft eine stärkere Bevorzugung einer Lösung in Anlehnung an die Varianten 3 und 4, die mit einem Radweg stadteinwärts und Radfahrstreifen, Baumstandorte und (teilweise) Längsparken stadtauswärts, als Kompromisslösung betrachtet wird. Dahingehend wird die radentscheidkonforme Umsetzung von 2/3 der Nicht-Anlieger befürwortet.

Die Verwaltung hat alle Querschnittsvarianten in Bezug auf die zahlreichen Ideen und Anmerkungen von Bürger*innen geprüft. In Würdigung und Abwägung der formulierten Eingaben erscheint aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, eine Weiterentwicklung der bestehenden Vorschläge in eine „Variante 5“, mit breiten Radverkehrsanlagen in den Nebenanlagen, einem durchgängigen Parkraumangebot stadtauswärts und teilweisem Parkraumangebot stadteinwärts sowie einem durch beidseitige, zum Teil dreireihige Begrünung geschaffenen Alleencharakter in die weitere politische Diskussion einzubringen. Die Variante stellt sich in den beiden Teilabschnitten wie folgt dar:

Querschnitt 1 (Limburger Straße bis Klemensstraße) (Anlage 4)

Gegenüber den bisherigen Querschnittsvarianten befinden sich die Radverkehrsanlagen in Variante 5 in beiden Fahrtrichtungen in den Nebenanlagen. Im Querschnitt 1 ist der Radweg stadteinwärts 2,30 m und stadtauswärts 2,00 m breit. Stadtauswärts ist die Anlage eines Längsparkstreifens mit Baumfeldern vorgesehen. Stadteinwärts gibt es eine Baumreihe auf Höhe der Senkrechtparkstände. Im weiteren Prozess wird geprüft, ob der noch vitale Baumbestand im 1. Querschnitt (4 Bäume) sich damit vereinbaren lässt und erhalten werden kann und ob optional auch eine weitere Baumreihe in den geplanten Baumfeldern geschaffen werden kann.

In dieser Variante werden für alle Verkehrsarten regelkonforme Verkehrsflächenbreiten und eine beidseitige Baumreihe ermöglicht. Stadteinwärts wird für den Radverkehr das Radentscheidmaß eingehalten, stadtauswärts leicht unterschritten. Die Situation für den Fußverkehr wird stadtauswärts deutlich verbessert, auf der Seite des Couven-Gymnasiums allerdings um 0,60m auf das Regelmaß reduziert.

Querschnitt 2 (Klemensstraße bis Hohenstaufenallee) (Anlage 5)

Der 2. Teilabschnitt - mit den Anforderungen zum Schutz des zu erhaltenden Baumbestandes - enthält ebenfalls Einrichtungsradwege in den Nebenanlagen und stadtauswärts einen Längsparkstreifen mit Baumstandorten. Die Radwege sind jeweils 2,00 m breit (Regelmaß nach Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010)) und ermöglichen damit auch das Überholen.

Der Gehweg an der Straßenseite stadtauswärts (gerade Hausnummern) ist 2,00 m breit. Nach Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) beträgt das Regelmaß für Gehwege 2,50 m. Darin sind jedoch Sicherheitsabstände zur Fahrbahn und zu Gebäuden enthalten, die in der Form bei dem geplanten Querschnitt nicht auftreten. Der reine Verkehrsraum für Fußgängerverkehr ist 1,80 m breit. Sicherheitsräume zu Grünflächen sind in der Regel nicht erforderlich und werden dementsprechend in dieser Variante nicht angesetzt.

Ein Längsparkstreifen wird stadtauswärts eingeplant. Damit wird auf Höhe der Klemensstraße ein großer Versatz der Fahrbahn vermieden und der Alleencharakter durch beidseitige Baumpflanzung bleibt erhalten.

Stadteinwärts wird eine 3. Baumreihe zwischen dem Radweg und der Fahrbahn eingeplant, die sich positiv auf die Baumbilanz auswirkt. Der zu erhaltende Baumbestand hat etwa 2,30 m Abstand zum Radweg. In der weiteren Bearbeitung sind Maßnahmen zum Wurzelschutz bei der Herstellung des Radweges zu beachten, da hierdurch in geringem Maße der durchwurzelte Bodenstandraum der Kronentraufbereich der Bäume in Anspruch genommen wird. Zur besseren Bewässerung und Durchwurzelung wird auf der Hausseite der Gehweg auf ein Maß von 2,50 m reduziert und der wegfallende ehemalige Gehweg entsiegelt. Aus Sicht des Baumschutzes wäre ein weiterer Abstand zu den großen Bestandsbäumen wünschenswert. Zusätzliche 40 cm Abstand können bei einer Reduktion auf das Mindestmaß für bauliche Radwege auf 1,60 m gewonnen werden.

Im Zuge der Erarbeitung des Lageplans wird geprüft, ob abschnittsweise außerhalb der Kronentraufbereiche weitere Parkmöglichkeiten unter Einbehaltung der notwendigen Sicherheitsabstände zur Radverkehrsanlage geschaffen werden können.

Fazit / Empfehlung

Aus den Ergebnissen des Bürger*innendialogs wird deutlich, dass die Bedürfnisse und Nutzungsansprüche des überplanten Straßenraums zum Teil stark miteinander konkurrieren. Aus Sicht der Verwaltung geht die angepasste Variante 5 auf verschiedenste Eingaben aus der Bürgerschaft ein. Auf die Weiterverfolgung einer „protected bike lane“ wird verzichtet, eine deutlich stärkere und durchgängige, zum Teil dreireihige Alleen-Begrünung des Straßenraums angestrebt und mehr Parkraum geschaffen als in der bisherigen Vorzugsvariante. Die Bedingungen für den Radverkehr werden deutlich verbessert, allerdings nur in einem Teilabschnitt mit dem im Radentscheid geforderten Maß von 2,30 m netto-Radwegbreite. Dafür werden in allen Teilabschnitten bauliche Radwege mit den entsprechenden Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Fahrzeugen geschaffen, die ein sicheres und – insbesondere im Abschnitt stadteinwärts unter der neuen Baumallee – ein attraktives Fahrgefühl auch für bisher Nicht-Radfahrende schaffen. Für den Fußverkehr verbessern sich die Bedingungen auf der stadtauswärts rechtsseitigen Gehwegseite ebenfalls deutlich. Auf der gegenüberliegenden Gehwegseite reduziert sich demgegenüber der vorhandene Gehweg auf das Regelmaß von 2,50 m, was punktuell im ersten Teilabschnitt zu Schulbeginn- und –schlusszeiten wegen der auftretenden Pulkbildungen von Schülerinnen und Schülern nachteilig wirken kann.

Eine grobe Schätzung der Parkraumbilanz auf Grundlage der Lagepläne der in 2013 beschlossenen Planung ergibt in Variante 5 - bei ausgeglichener Baumbilanz - ca. 150 Parkmöglichkeiten.

Insgesamt kann damit ein Kompromiss der unterschiedlichen Interessen ermöglicht werden.

Die Verwaltung empfiehlt daher auf Grundlage der Querschnitte von Variante 5 die Planung im Lageplan zu erstellen und den zuständigen politischen Gremien zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Die Anträge der Grüne Fraktion vom 27.11.2020 in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte („Bürgerinformation Lütticher Straße vorziehen“) und CDU-Fraktion vom 24.11.2020 im Rat der Stadt Aachen („Bürgerdialog Lütticher Straße“) wurden mit Durchführung des Bürger*innendialogs am 19.01.2021 behandelt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

X

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Die Klimaeffekte der Lütticher Straße hängen von der gewählten Variante ab. Sowohl die Bäume als auch die Verlagerung von Autoverkehr auf den Rad- und Fußverkehr werden einen Effekt haben. Zudem erzeugte die Straßenbaumaßnahme selber Emissionen. Die Emissionen lassen sich erst im Zuge der Lageplanerstellung bzw. bei der Ausführungsplanung sinnvoll abschätzen.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, keine Enthaltung Die in der Diskussion angesprochenen Fragen sollen noch geklärt werden.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-04-01 FB 61_0086_WP18 B 264 Luetticher Stra SAO.pdf

23.10.2024

42.9 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 14.04.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:22

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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