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Ertüchtigung der Straße "Lufter Weg" zwischen Münsterstraße und Vennbahnweg für den Radverkehr,Antrag der CDU-BF vom 21.11.2020

FB 61/0091/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Für die SPD-BF spricht sich Herr Krott dafür aus, dass der genannte Weg ausgebaut werden soll.

Herr Plum unterstützt auch diesen Antrag. In der Vorlage wurde ein Teil- und Vollausbau thematisiert. Er gibt zu bedenken, dass es überhaupt keinen Nutzen hat, wenn man dieses Jahr nur den ersten Teil ausbaut, da man den zweiten Teil des Weges nicht benutzen kann. Er schlägt deshalb vor, bei einem Teilausbau den Bereich vom Lufter Weg bis zur Vennbahntrasse zu sanieren, dann kann man den ersten Teil befahren und somit sofort benutzen.

Er weist daraufhin, dass der Wilburgweg auch in einem sehr schlechten Zustand ist und zwingend auch saniert wird. Dies sollte fast zeitgleich erfolgen, damit die Bürger*innen aus Schleckheim und Oberforstbach auch einen Zugang zur Vennbahn bekommen.

Herr von Thenen weist darauf hin, dass dies Bestand eines anderen Antrages ist und nicht zu diesem Tagesordnungspunkt gehört.

Für die CDU-BF erklärt Herr Vecqueray, dass sie sich für den Ausbau aussprechen.Er möchte zu wissen, ob in diesem Fall Anliegerbeiträge gezahlt werden müssen?

Frau Claßen hat dazu bereits das Bauverwaltungsamt um Auskunft gebeten, leider liegt die Rückmeldung noch nicht vor und wird deshalb schriftlich nachgereicht.

Herr von Thenen macht folgenden Beschlussvorschlag, der offen für die beiden Alternativen ist:

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung für eine Ertüchtigung der Straße Lufter Weg zwischen Münsterstraße und Vennbahnweg für den Radverkehr.

Ansonsten würden wir uns nur auf den Bereich Münsterstraße / Vennbahnweg beschränken und würden damit ausdrücklich jetzt schon eine mögliche Erweiterung bis zur L 233 ausschließen. Die Projektwerkstatt „Fahrradfreundliches Brand“ hat angemahnt, wenn es zu einer Erweiterung des Vennbahnweges kommt, würde dieser gesperrt werden und dann hätte man nicht nur von der Jugendbildungsstätte Rolleferberg, sondern auch insgesamt eine Umwegung, die nur über die L 233 und über den dortigen Fahrradweg möglich wäre. Insofern stellt sich die Frage, ob wir jetzt so eingeschränkt aufstellen wollen.

Herr Vecqueray regt an den Beschlussvorschlag dahingehend zu erweitern, dass auch der Ausbau in Richtung Napoleonsberg, L 233, geprüft wird.

Herr von Thenen weist daraufhin, dass nur eine Planung beauftragt wird.

Herr Plum fragt nach, ob es sich um den Bereich vom Vennbahnweg bis zur Trierer Straße handelt.

Herr von Thenen bestätigt diesen Bereich für eine Planung. Wenn dieser Bereich heute rausgenommen wird, wird er nie geplant. Wie hoch dann die Kosten für diese Planung sind usw. ist eine andere Frage.

Herr Plum weist darauf hin, dass die Strecke vom Vennbahnradweg bis zur L 233 in einem guten Zustand ist.

Herr Vecqueray meint dazu, dass die Strecke nicht komplett saniert werden müsste, sondern nur das letzte Stück.

Herr Gilles möchte auch beschließen, dass der untere Bereich mit in die Planung geht. Er weist daraufhin, dass bei einem Ausbau sich der Weg sich mit 90° der Vennbahnweg kreuzt und es steil bergab geht. Die Frage ist, ob man nicht überlegen muss, wie sich der Verkehr einfädelt.

Frau Opitz fragt, ob nur von einem Radweg gesprochen wird und heißt das, dass Fußgänger dort nicht vorgesehen sind? Hier muss es für Fußgänger und Radfahrer heißen.

Herr Hoffner schließt sich Frau Opitz an und unterstützt, dass in dem Beschluss ein kombinierter Fuß- und Radweg kommt, weil bisher immer von einem Radweg gesprochen wird.

Sodann ergeht folgender einstimmiger Beschluss:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung für eine Ertüchtigung der Straße „Lufter Weg“ als Rad- und Fußgängerstraße zwischen Münsterstraße und L 233.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Kornelimünster / Walheim beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung für eine Ertüchtigung der Straße Lufter Weg zwischen Münsterstraße und Vennbahnweg für den Radverkehr.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Am 28.12.2020 ging bei der Fachverwaltung der Antrag der CDU-BF vom 21.11.2020 “Ertüchtigung der Straße Lufter Weg zwischen Münsterstraße und Vennbahnweg” ein. Dazu wird nachfolgend Stellung bezogen.

Der Lufter Weg hat keine übergeordnete Bedeutung im Radverkehrsnetz, stellt aber sehr wohl für die Wohngebiete in Kornelimünster rund um die Oberforstbacher Straße die direkte Verbindung zum vielbefahrenen Vennbahnradweg dar.

Die Verwaltung hat den Zustand des „Lufter Weges“ zwischen Münsterstraße und Vennbahnweg hinsichtlich einer Ertüchtigung für den Radverkehr überprüft. Der betrachtete Abschnitt ist rund 496 m lang. Von der Münsterstraße bis Höhe Lufter Hof weist die Asphaltoberfläche vermehrt Unebenheiten, Schlaglöcher und Flickstellen auf. Im weiteren Verlauf vom Lufter Hof bis zum Vennbahnweg ist keine ebene Asphaltoberfläche vorzufinden.

Variante 1: Teil- und Vollausbau

Eine bauliche Verbesserung könnte im ersten Teilabschnitt Münsterstraße bis Höhe Lufter Hof durch einen Teilausbau erfolgen. Hierfür werden die Kosten auf ca. 87.500 Euro geschätzt. Der Abschnitt Lufter Hof bis Vennbahnweg wäre auf Grund seines Zustandes im Vollausbau auszubauen. Die geschätzten Kosten belaufen sich für diesen Abschnitt auf ca. 137.500 Euro.

Variante 2: Vollausbau

Die Kosten für eine bauliche Ertüchtigung mittels Vollausbau des gesamten 496 m langen Weges werden auf rund 275.000 Euro geschätzt.

Die Verwaltung bittet die Bezirksvertretung um eine Entscheidung, ob die Verwaltung mit der weiteren Planung für den Lufter Weg beauftragt werden soll. Anhand weiterer Untersuchungen könnte dann festgelegt werden, welche der Varianten die wirtschaftlichste Ausbauvariante wäre. Anschließend wären auf Basis eines politischen Beschlusses Haushaltsmittel einzustellen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

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0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

X

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig keine keine
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-03-17 FB 61_0091_WP18 Ertuechtigung der Str SAO.pdf

19.11.2024

235.0 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 14.04.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:24