Jahresbericht und Jahresrechnung 2020 der gewoge AG
FB 23/0030/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Zu Beginn der Beratung erläuterte Herr Bussen den Jahresbericht der gewoge anhand einiger Eckdaten. Die Stadt habe ca. 2.400 Wohnungen, die durch die gewoge verwaltet werden. Insgesamt wurden über 16 Mio € an Mieten und Nebenkosten erwirtschaftet. Der Ertrag beträgt ca. 5,9 Mio €. Dieses Ergebnis konnte erzielt werden, obwohl die durchschnittliche Kaltmiete 5,67 €/m² betrage. Dies sei ein sehr positives Ergebnis.
Frau Wallraff bedankte sich für die SPD-Fraktion für den Bericht. Ihre Fraktion freue sich über das gute Ergebnis. Leider müsse man jedoch feststellen, dass die Heizkosten auffällig hoch seien. Ihre Fraktion würde es daher sehr begrüßen, wenn die erwirtschafteten Erträge in die energetische Sanierung der Wohnungen investiert werden, damit die Heizkosten dauerhaft gesenkt werden können.
Herr Lübben stellte fest, dass die Mietzahlungen zu 17 % durch das Jobcenter gezahlt werden. Im Vorjahr waren es noch 13 %. Daher stelle sich für ihn die Frage, ob die Anzahl der Menschen, die Transferleistungen erhalten -vielleicht auch coronabedingt - gestiegen sei?
Darüber hinaus fragte er zu Ziffer 2.3 des Jahresberichts, ob die genannten Fassadensanierungen auch energetische Sanierungen enthalten?
Zu Ziffer 3.1.2 stelle sich die Frage, wie der Punktindex zustande komme?
Für Herrn Giebeler (Die Linke) stelle sich die Frage, was in Ziffer 1.2 mit einer „Preissteigerung aufgrund wachsendem öffentlichem Interesse“ gemeint sei?
Der Ausschussvorsitzende ergänzte den Vortrag von Frau Wallraff und teilte mit, dass die monatlichen Heizkosten im Bundesdurchschnitt 10,30 €/m² betragen. In Aachen würden Sie mehr als 12 €/m² betragen. Daher sei es auch aus seiner Sicht sehr sinnvoll, die energetische Sanierung der städtischen Wohnhäuser anzugehen. Dies sei außerdem sozial und klimafreundlich.
Herr Baal entgegnete, dass man bei der Heranziehung eines Bundesdurchschnitts der Heizkosten aufpassen müsse, da es doch innerhalb Deutschlands erhebliche meteorologische Unterschiede gebe. Zu Sanierungsmaßnahmen gebe es inzwischen mehrere Anträge. Dies sei darüber hinaus ein großes Thema innerhalb des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK).
Herr Bussen teilte mit, dass es auch einen Ratsantrag zur Wohngebäudesanierung gebe. Die Verwaltung plane für die nächste WLA-Sitzung eine Vorlage zur Sanierung des städtischen Wohnungsbestandes. Die gewoge haben für diese Vorlage bereits gute Vorabeit geleistet.
Zur Frage von Herrn Lübben nach dem Punktindex in Ziffer 3.1.2 sagte er, dass dafür der Verbraucherpreisindex als Grundlage diene.
Herr Dr. Breuer betonte, die fast 6 Mio € Einnahmen aus der Vermietung der Wohnungen sprechen eindeutig für einen sozialverträglichen städtischen Wohnungsbau. Auch mit den geringen Mieten könnten die Objekte rentabel bewirtschaftet werden. Seine Fraktion freue sich natürlich auch, dass die energetische Sanierung vorangebracht werden solle.
Herr Moselage bat darum, die hier diskutierten Themen demnächst in einem eigenen TOP zu besprechen. Hier gehe es um die Kenntnisnahme des Berichtes. Für die anderen Themen seien grundlegende Entscheidungen zu treffen.
Herr Kemperdick teilte abschließend auf die Frage von Herrn Lübben mit, dass es sich bei den Fassadensanierungen um Bestandssanierungen handele (Anstriche, neuer Putz, ggfls Austausch der vorhandenen Dämmung.) Es gehe nicht um neue energetische Sanierungen.
Nachrichtlich werden hier noch die Antworten zu den Fragen von Herrn Lübben und Herrn Giebeler nachgereicht:
Zum Pkt. 1.1 Mietzahlungen: Der Anteil der Mieten, die von der ARGE direkt überwiesen wurden, ist von 13 auf 17% gestiegen. Gibt es dafür irgendeinen Grund oder eine Ursache?
Die gewoge hat dazu mitgeteilt:
Wir können nicht ersehen wo die Ursachen oder Grunde liegen, hierüber können wir keine Daten erheben. Die berichteten Zahlen stellen immer eine Momentaufnahme zum Dezember eines Jahres dar. Es handelt sich hierbei um Mietverhältnisse, deren Überweisung von der ARGE, Jobcenter oder Stadt Aachen erfolgt. Aufgrund der ausgewerteten Daten können wir folgendes feststellen:
Aus dem Bereich der Neuvermietung (Vertragsbeginn in 2020) sind 42 Mieter hinzugekommen, deren Miete durch vorgenannte Stellten überwiesen wird. 27 Mietverhältnisse, die 2019 Leistungen bezogen, bestehen zum Dezember 2020 nicht mehr. Von den Bestandsmietern haben 122 in 2020 die Zahlungsart verändert, sprich die Miete wurde im Dezember 2020 durch eine der vorgenannten Stellen übernommen. 41 Bestandsmieter haben die Zahlung in 2020 selbst übernommen, sprich die Miete wurde nicht durch einen Leistungsträger überwiesen.
zum Pkt. 1.2 Mietnebenkosten „Preissteigerung aufgrund wachsendem öffentlichem Interesse“:
Mit der gewählten Formulierung sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass im Laufe der letzten Jahre die Wahrnehmung der Betreiberpflichten rund um vermietete Immobilien einen größeren Aufmerksamkeitskreis bekommen haben. Rechtliche Rahmenbedingungen zu Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten führten dazu, dass der Anteil professioneller Dienstleister zur Wahrnehmung eben dieser Pflichten gewachsen ist und damit der Einfluss auf die Mietnebenkosten steigt. Als Beispiele kann man die Winterwartung und die Reinigung der Grundstücke, im technischen Bereich die Aufzugswartung oder die Warmwasserbereitung (Legionellen) nennen, in denen die Anforderungen an den Vermieter stetig steigen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Jahresbericht der gewoge 2020 zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Datum vom 13.11.1978 wurde zwischen der Stadt Aachen und der Gemeinnützigen
Wohnungsbaugesellschaft für Aachen AG (heute gewoge AG) der Geschäftsbesorgungsvertrag zur Verwaltung des städtischen Wohnhausbesitzes abgeschlossen. In den Jahre 1981, 1989, 1996 und 2002 erfolgten weitere Nachtragsverträge. Zurzeit erfolgt die Zusammenarbeit analog der früheren Vereinbarungen.
Die gewoge AG legt nun in ihrem Jahresbericht 2020 die Abrechnung des städtischen Hausbesitzes für den Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2020 vor.
Der städtische Wohnhausbestand umfasste zum 31.12.2020 insgesamt 2.403 Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von 155.993,21 m², 320 Garagen und Stellplätze sowie 38 sonstige Räume (Gewerberäume, soziale Einrichtungen u.a.) mit einer Fläche von 5.618,05 m².
Zum Stiftungsvermögen Elisabethspitalfond gehören die Häuser Kronenberg 153, 153a. Pingsheimstraße. 6, Franzstraße 74 und Peliserkerstraße 6 mit 34 Wohneinheiten und einer Wohnfläche von 2.930,32 m².
Zum Stiftungsvermögen Alten- und Siechenfond gehört das Appartementhaus Welkenrather Str. 67 mit 96 Wohneinheiten und einer Wohnfläche von 3.011 m². Die Welkenrather Straße 65 wurde mit Stand zum 02.11.2020 an die gewoge verkauft.
Das Abrechnungsergebnis im städtischen Hausbesitz beläuft sich im Abrechnungszeitraum auf Gesamterträge in Höhe von 5.927.437 € und verteilt sich wie folgt auf den städtischen Hausbesitz und den Stiftungsgrundbesitz:
01.01.2020-31.12.2020 | Städtischer Wohnhausbestand | Stiftung Elisabethspitalfond | Stiftung Alten- und Siechenfond |
Aufwendungen | 10.373.662,87 € | 94.755,68 € | 185.488,18 € |
Erträge | 16.301.099,38 € | 230.523,59 € | 127.842,29 € |
Abrechnungsergebnis | 5.927.436,51 € | 135.767,91 € | -57.645,89 € |
Der Jahresbericht sowie die Abrechnungen für den Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2020 sind als
Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Gesamterträge von 5.927.437 €.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 105112
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=105112
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-03-22 FB 23_0030_WP18 Jahresbericht und Ja SAO.pdf
8.11.2024
1.4 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
- Gremium
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum
- Di., 13.04.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 17:21