1. Nachtrag zur Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Aachen (Wohnraumschutzsatzung) – Änderung des § 9 (Anordnungen)
FB 56/0041/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Auf die Fragen von Frau Wallraff und Herrn Giebeler, wie viele Verstöße gegen die Satzung bisher festgestellt worden seien und ob die Geltungsdauer der Satzung verlängert werden könne, teilte Herr Frankenberger Folgendes mit:
Die Satzung basiert auf den Regelungen zu § 10 Wohnungsaufsichtsgesetz NRW (Satzungsrecht für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf). Dieses Gesetz werde jedoch zeitnah durch das Wohnraumstärkungsgesetz abgelöst. Mit Verabschiedung des neuen Gesetzes wird eine neue Wohnraumschutzsatzung erforderlich sein. Die Übergangsfrist wird voraussichtlich ein Jahr betragen. Mit Verabschiedung der neuen Satzung könne wahrscheinlich auch der Zeitraum der Gültigkeit verlängert werden.
Die bisherige Satzung ist seit dem 02.08.2019 in Kraft. Bisher wurden ca. 200 Fälle bearbeitet. 2/3 aller Fälle gehen auf Fälle von Fremdbeherbergung zurück, 1/3 aller Fälle beziehen sich auf Leerstands-/Abrissangelegenheiten.
Insgesamt wurden ca. 1/3 aller Fälle wurden durch die Eigentümer selbst angezeigt, 1/3 aller Fälle fielen durch Mitteilung der Bauordnung auf (Anträge auf Nutzungsänderungen), 1/3 aller Fälle wurden durch Anzeigen Dritter bekannt. In seinem Fachbereich wurde inzwischen eine neue Stelle eingerichtet, so dass man zukünftig auch selbst auf einschlägigen Internetplattformen recherchieren könne. Wahrscheinlich können so demnächst mehr Verstöße entdeckt und verfolgt werden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den 1. Nachtrag zur Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Aachen vom 02.08.2019 in der vorgelegten Form zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 1. Nachtrag zur Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Aachen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Aachen (Wohnraumschutzsatzung, die mit Wirkung vom 02.08.2019 in Kraft getreten ist, soll die Wohnraumversorgung der Aachener Bevölkerung zu angemessenen Bedingungen gewährleisten und Wohnraum vor ungenehmigter Zweckentfremdung schützen. Potenzielle Adressaten von Maßnahmen auf Grundlage der Wohnraumschutzsatzung sind die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten.Verfügungsberechtigt i.S. dieser Satzung ist, wer Eigentümer ist oder aufgrund eines anderen dinglichen Rechts die Verfügungsgewalt über den Wohnraum besitzt. Dem Verfügungsberechtigten stehen ein von ihm Beauftragter sowie der Vermieter gleich. Nutzungsberechtigt i.S. dieser Satzung ist, wer auf Grund eines Mietverhältnisses oder eines sonstigen Rechts den Wohnraum nutzt (§ 1 Abs. 1).
Im Zuge der Anwendung der Wohnraumschutzsatzung ist aufgefallen, dass in der Regelung zur Anordnungsbefugnis (§ 9) versehentlich die Aufnahme der/des Verfügungsberechtigten als möglicher Adressat unterblieben ist. Jedoch ist gerade der in Rede stehende Personenkreis regelmäßig Adressat von Anordnungen i.S.d. § 9. Der § 9 ist daher um den Personenkreis der Verfügungsberechtigten im Rahmen eines 1. Nachtrags zu ergänzen.
§ 9
Anordnungen
Ist eine Zweckentfremdung auch nachträglich nicht genehmigungsfähig, kann der / dem Verfügungs-berechtigten und der / dem Nutzungsberechtigten unter Fristsetzung aufgegeben werden, die Zweckentfremdung in angemessener Frist, die regelmäßig eine Frist von einem Monat nicht überschreiten soll, zu beenden und den Wohnraum wieder Wohnzwecken zuzuführen. Ist leer stehender Wohnraum auf Grund seines baulichen Zustands unvermietbar, kann eine Instandsetzung angeordnet werden, wenn sie mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand möglich ist. §§ 4 bis 7 WAG NRW gelten entsprechend.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keinepositivnegativnicht eindeutig
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittelgroßnicht ermittelbar
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keinepositivnegativnicht eindeutig
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
Ovollständig
Oüberwiegend (50% - 99%)
Oteilweise (1% - 49 %)
Onicht
xnicht bekannt
Technische Details
ID: 105115
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=105115
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-03-15 FB 56_0041_WP18 1. nachtrag zur satz sao
8.11.2024
490.7 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
- Gremium
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum
- Di., 13.04.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 17:21