TOP 8Öffentlich

Ratsantrag "Entwicklung eines Mountainbike-Streckennetzes" der Fraktionen Grüne, Volt, SPD, Linke, FDP und CDU (Nr. 097/18)

FB 36/0040/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Die Ausschussvorsitzende dankt der Verwaltung für die schnelle Bereitstellung der Vorlage und merkt an, wie wichtig es sei, den TOP zu behandeln.

Auch Ratsfrau Brinner dankt für die schnelle Vorlage und merkt an, dass sie ein solches Streckennetz für eine sehr gute Sache halte. Nichtsdestotrotz müsse man sensibel die einzelnen Bereiche des Ökosystems Wald betrachten und darauf achten, dass keine neuen Wege kreiert würden. Sie formuliert die Bitte an die Mountainbiker, die legalen Trails zu nutzen, sie sei zuversichtlich, dass man mit der herrschenden Bereitschaft aller Beteiligten eine gute Lösung finden könne.

Wichtig sei ihr, den Verein „Geländefahrrad Aachen e.V.“ einzubeziehen und zu prüfen, welche derzeit illegal genutzten Trails bereits Wege und somit umzuwandeln seien.

Ratsherr Kiemes merkt an, dass in einem Naherholungs- und Naturerlebniswald alle ihren Raum finden können und müssen und er sich der Bitte von Ratsfrau Brinner anschließe.

Auch Herr Schuch sichert dem Anliegen Unterstützung zu und findet den partizipativen Ansatz, mit einem Mitspracherecht des Vereins, wichtig.

Dazu ergänzt Herr Schlupp, dass man auch das Forstamt mit einbeziehen müsse und die Gewohnheiten des Wilds zu beachten seien. Darüber hinaus halte aber auch er es für eine gute Sache.

Herr Schumacher ist nicht so positiv gestimmt von der Aussicht, ein durchgehendes Streckennetz im Aachener Wald zu installieren. Er habe bereits persönlich negative Begegnungen mit Mountainbikern gehabt und auch schon Verletzungen der Bäume festgestellt.

Aus seiner Sicht sei zudem der Naturschutzbeirat zu beteiligen.

Ratsherr Blum führt aus, dass er sehe, dass die Nutzergruppe wachse und man somit eine Ausweitung der Strecken anstreben müsse, in der Hoffnung, dass sich alle an die Regeln halten. Er appelliert an den Vorstand des Mountainbikevereins auf seine Mitglieder einzuwirken, dass diese sich nur auf legale Trails beschränken sollten.

Ratsherr Kiemes sieht in den gewünschten Trails der Mountainbiker nicht die typischen Wege für Spaziergänger und somit keine Gefahr. Er regt an, die Trails ähnlich wie Reitwege klar auszuweisen und weist auf die Initiative „Respektvoll miteinander im Öcher Bösch“ hin, der der Mountainbikeverein auch angehöre.

Herr Schuch möchte den Naturschutzverbänden die Angst nehmen; sie seien in jedem Fall zu beteiligen und könnten auch steuernd tätig werden.

Ratsfrau Brinner stimmt den Herren Schuch und Kiemes zu und stellt klar, dass in jedem Fall die Naturschutzverbände eingebunden werden müssten und zudem alle potenziellen Konflikte klar ausgewiesen werden müssten.

Beigeordneter Dr. Kremer gibt zu verstehen, dass er die Nutzungskonflikte kenne und zustimme, dass diese komplex und vielschichtig seien.

Die Verwaltung prüfe alle Möglichkeiten genau, allerdings sehe er auch, dass sich die Route der Biker aus der Eifel bisher in Aachen verliere. Er sagt zu, zeitnah erste Ergebnisse zu präsentieren. Gleichzeitig dämpft er die Erwartungen, bereits in diesem Sommer ein fertiges Streckennetz zu schaffen. Dies sei nicht realistisch.

Herr Meiners verweist zudem noch auf die Städteregion als Partnerin in der Umsetzung und sagt zu, in der nächsten Sitzung einen Zeitplan bekannt zu geben.

Beschluss

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, die Entwicklung gemeinsam mit der Städteregion positiv unter Einbindung aller Beteiligten zu begleiten und zu prüfen, welche der derzeit illegal genutzten Trails künftig genutzt werden können. Die Verwaltung wird beauftragt in der nächsten Sitzung einen Zeitplan für das Projekt vorzustellen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Entwicklung eines Mountainbike-Streckennetzes zur Kenntnis. Der Ratsantrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Ratsantrag 097/18 der Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD, Zukunft, FDP und DIE LINKE vom 02.03.2021

Auf Antrag von den Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD, Zukunft, FDP und Linke hat der Rat der Stadt Aachen die Verwaltung beauftragt, sich dem von der StädteRegion mit der Bezirksregierung vereinbarten Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) „Erlebnisraum Aachen/Eifel“ anzuschließen. Konkret soll ein Mountainbike-Streckennetz für das Gebiet der Stadt Aachen, insbesondere für den Aachener Wald entwickelt werden, das lenkend wirken und gleichzeitig eine so große Attraktivität haben soll, so dass sich "wildes" Fahren reduziert. Zusätzlich soll damit eine Lücke im Gesamtraum der Region Aachen/Eifel/Ardennen geschlossen werden.Das Projekt wird durchgeführt unter Partizipation aller Anspruchsgruppen des Waldes und nur unter Nutzung bereits bestehender Wege.

Hintergrund des Ratsantrages ist das in den letzten Jahren extreme Aufkommen an ungeregeltem und illegalem Mountainbiken im Aachener Wald. Dadurch wurde ein vielfältiges System von illegalen Trails geschaffen, was unweigerlich zu einer noch kleinteiligeren Zerteilung des ohnehin schon sehr engmaschig gegliederten Aachener Stadtwaldes führt.

Sachstand

Auf Antrag der Faktion GRÜNE wurde im Jahr 2019 eine Karte mit den für Radfahrer und Radfahrerrinnen rechtssicher nutzbaren Wegen im Aachener Wald erstellt (Positivliste). Darüber hinaus existieren auf den amtlichen Karten eine Reihe anderer Wege, bei denen im Einzelfall zu entscheiden ist, ob sie mit dem Rad befahren werden dürfen, oder nicht. Diese Wege sollen in die Betrachtung des Förderprojektes zur Entwicklung des MTB-Streckennetzes einbezogen werden.

Der Fachbereich Klima und Umwelt – Gemeindeforstamt erarbeitet zurzeit (Stand 18.03.2021) Rahmenbedingungen, die bei der Überplanung der Waldwege zu beachten sind. Diese werden zeitnah an das von der StädteRegion beauftragte Planungsbüro „absolut GPS“ übermittelt, verbunden mit der Aufforderung, im Rahmen eines partizipativen Ansatzes einen Streckenentwurf für Mountainbiker und Mountainbikerinnen zu erarbeiten.

Folgende Kriterien sind aus Sicht des Gemeindeforstamtes und der Unteren Naturschutzbehörde bei der Entwicklung des MTB-Streckennetzes zu berücksichtigen (Aufzählung ist nicht abschließend):

-Alle auf der Positivliste gekennzeichneten Wege können überplant bzw. für das Streckennetz genutzt werden (ca. 75 km).

-Die naturschutzfachlichen und landschaftsrechtlichen Vorgaben des noch gültigen bzw. des aktuellen Landschaftsplanentwurfs sind zu berücksichtigen.

-Ggf. erforderliche landschaftsrechtliche Befreiungen sowie Aspekte des Artenschutzes sind frühzeitig mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen und zu klären.

-Die Planung des MTB-Streckennetzes ist auf bestehende Wege zu beschränken (s. Ratsantrag).Reitwege sind von der Planung auszunehmen, da sie laut STVO den Reitern vorbehalten sind. Bei illegal angelegten Trails handelt es sich nicht um Wege. Bei Überplanung dieser Flächen ist ein Waldumwandlungsverfahren einzuleiten, verbunden mit einem ökologischen Ausgleich.

-In Kernbereichen der Jagd ist das Radfahren auf die in der Positivliste dargestellten Wege zu beschränken. Eine Karte mit jagdlichen Kernbereichen ist zurzeit in Arbeit.

-Forstkulturen und Forstdickungen sind von der Planung auszunehmen (Betretungsverbot LFoG)

-Vertraglich ist zu sichern, dass der Stadt Aachen weder bei der Anlage noch bei der Pflege des MTB-Streckennetzes Kosten entstehen (s. Ratsantrag).

-Die Übernahme möglicher Verkehrssicherungsfragen ist im Rahmen des Projektes zu klären.

-Einfache Pflegearbeiten (bspw. Wegekennzeichnung, Ersatz/Reparatur von Umlaufsperren, Beseitigung von Einzelbäumen bspw. nach einem Sturm usw.) übernimmt das Gemeindeforstamt auf Kosten des Projektträgers. Der durchschnittliche Personalbedarf sowie die durchschnittlichen Kosten sind im Zuge des Projektes überschlägig zu beziffern.

-Bei der Auswahl der Strecken dürfen keine Gefahrenpunkte entstehen.

-Privatwald ist von der Planung auszusparen. Bei Wald auf belgischem Hoheitsgebiet ist die vorherige Zustimmung des Waldbesitzers erforderlich.

-Bei der Auswahl der Strecken ist grundsätzlich auf natur- und waldverträgliche Lösungen zu achten (z. B. Thema "Bodenbeschaffenheit und Erosionsgefahr").

Fazit

Das Gemeindeforstamt und die Untere Naturschutzbehörde setzen sich mit dem von der StädteRegion beauftragten Planungsbüro „absolut GPS“ in Verbindung und unterstützen dieses bei der Durchführung des Projektes.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

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0

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-03-18 FB 36_0040_WP18 Ratsantrag _Entwickl SAO.pdf

9.11.2024

13.7 MB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 20.04.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:29