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Antrag der Fraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen- Laurensberg "Bachaue Walkmühlenstraße/ Wildbach, Rodungsarbeiten" vom 07.03.2021

FB 36/0048/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Haak, FB 36, erläutert die durchgeführten Fällungen und legt dar, dass es sich überwiegend um Pappeln handelte, welche nicht unter die Baumschutzssatzung der Stadt Aachen fallen.

Zur Renaturierung der Bachmauern waren die Fällaktionen erforderlich, die Untere Wasserbehörde wurde im Vorfeld beteiligt.

Für die ebenfalls gefällten Ahornbäume war seitens des Fachbereiches Umwelt eine Genehmigung zu erteilen, da erhebliche Gefahr eines Windbruches bestand, welcher durch das Fällen der Pappeln entstand. Insgesamt mussten sieben Bäume gefällt werden.

Auf Nachfrage von Frau Fitter erläutert Herr Haak, dass die vorhandene Stützmauer in Gänze durch eine Böschung ersetzt werde und eine Neuanflanzung von Schwarzerlen erfolgen werde.

Frau Fitter äußert ihr Unverständnis darüber, dass das Fällen von Bäumen, welche nicht in der Baumschutzsatzung als schützenswert aufgeführt sind, zwingend eine Fällung von geschützten Bäumen nach sich ziehe. Dies sollte überdacht und überarbeitet werden.

Frau Epstein schließt sich der Aussage von Frau Fitter an.

Herr Gilson informiert darüber, dass es seitens des Planungsausschusses Überlegungen gebe, den gesamten Bereich einschließlich des Wildbaches hinsichtlich der Begrünung zu überdenken.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag gilt hiermit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag gilt hiermit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Bei den Baumfällungen in der Bachaue Walkmühlenstraße / Wildbach handelt es sich um rechtmäßige Fällungen.

Die Bachparzelle ist auf der Seite der Walkmühlenstraße den privaten Grundstücken zuzuordnen. Hier wurden mehrere Pappeln sowie zwei Ahornbäume entfernt. Pappeln unterliegen nicht der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen und dürfen nach eigenem Ermessen des Grundstückseigentümers entfernt werden. Die beiden Ahornbäume bildeten mit den Pappeln eine Baumgruppe, sodass diese durch das genehmigungsfreie Entfernen der Pappeln unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr nicht zu erhalten waren.

Weiter war die Fällung der Pappelreihe zur Beseitigung der vorhandenen Ufermauer notwendig. Hier soll gemäß der Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung 63/305-03677-2019 eine Renaturierung mit ufertypischen Gehölzen, begleitet durch die untere Wasserbehörde, erfolgen.

Die andere Bachseite mit Fußweg und Grünzug befindet sich im Eigentum der Stadt Aachen und wird vom Aachener Stadtbetriebe gepflegt. Hier wurden wegen mangelnder Verkehrssicherheit am 12.10.2020 sieben Bäume (1 Stieleiche, 1 Esche, 1 Robinie, 2 Silber-Weiden, 2 Vogelkirschen) zur Fällung durch den Fachbereich Klima und Umwelt im Rahmen der Baumschutzsatzung, genehmigt.

Die Fällungen erfolgten vor dem 01. März und damit vor Beginn der Vogelbrutzeit. Von einem Verstoß gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen ist deshalb ebenfalls nicht auszugehen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

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0

0

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Abschreibungen

0

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Ergebnis

0

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: einstimmig Ablehnung: Enthaltung: ---
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-03-29 FB 36_0048_WP18 Antrag der Fraktion SAO.pdf

19.11.2024

666.5 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Datum
Mi., 28.04.2021
Uhrzeit
19:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:37