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Öffentlichkeit in den Gremien Hier: Öffentlichkeit der Gremien durch technische Medien, insbesondere Streaming - Aktueller Status, Ausbaumöglichkeiten und Pläne, notwendige Maßnahmen und Beschlüsse

FB 02/0019/WP18 · Entscheidungsvorlage

Öffentlichkeit in den Gremien Hier: Öffentlichkeit der Gremien durch technische Medien, insbesondere Streaming - Aktueller Status, Ausbaumöglichkeiten und Pläne, notwendige Maßnahmen und Beschlüsse

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Digitale Informationsveranstaltung:

Herr Klee erläutert, es gebe keine gesetzliche Grundlage für Livestreaming, kritisch seien insbesondere die Ausstrahlung von Bild und Ton. Öffentlichkeit bedeute Saalöffentlichkeit, nicht Weltöffentlichkeit. Zu klären sei, wie man mit Wortbeiträgen umgehe, die nicht veröffentlicht werden sollen. Jede*r muss jeder Zeit die Möglichkeit haben, nicht weltweit gestreamt zu werden. Gleichzeit ergebe sich auch hier wieder die Frage nach der Barrierefreiheit. Er schlägt vor, ein Gremium zu bilden, das sich diesen Fragen widme – gerne auch mit Vertreter*innen des Seniorenrates. Ratsherr Hermann Josef Pilgram (Die Grünen) ergänzt, man könne diesen in den nächsten 14 Tagen bilden.

Ratsherr Michael Servos (SPD) erläutert, seiner Meinung nach gehöre das Thema in den Hauptausschuss oder in den Rat. Er schlägt vor, das Thema zuerst in der Runde der Fraktionsvorsitzenden zu beraten.

Ratsherr Holger Kiemes (CDU) ergänzt, über die vorgeschlagene Arbeitsgruppe sei auch er gestolpert. Es gebe schon viele Informationen und Erfahrungen aus anderen Kommunen, die schon viel mit Live-Streaming experimentiert haben. Ihn würden diese Erfahrungen der anderen Kommunen interessieren. Er schlägt eine entsprechende Änderung des Beschlussvorschlags vor. Hierzu teilt er seinen Bildschirm. Ratsherr Hermann Josef Pilgram (Die Grünen) wirft ein, der AWD könne darüber nicht entscheiden, das sei Angelegenheit des Hauptausschusses oder des Rates. Ratsherr Michael Servos (SPD) weist darauf hin, dass die ersten beiden Absätze des geänderten Beschlussvorschlags bereits erledigt seien. Er würde die Informationen den Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürger*innen über die Fraktionen zur Verfügung stellen. Es ginge hier um rechtliche Grundlagen, Gemeindeordnungen etc. Das gehöre in den Hauptausschuss. Der letzte Absatz des geänderten Beschlussvorschlags wird anschließend zusätzlich geändert. Herr Michael Klee wird im Nachgang der Ausschusssitzung über die Fraktionsvorsitzenden Informationen zur Verfügung stellen.

Beschluss

Sitzung: Geänderter Einstimmiger Beschluss: Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, mit anderen NRW-Kommunen, die bereits politische Sitzungen online bereitstellen, in Kontakt zu treten, deren konkrete Umsetzung und Erfahrungen zusammenzutragen sowie die Umsetzbarkeit gleichartiger Regelungen in Aachen zu bewerten. Die Verwaltung wird zudem gebeten, die rechtliche Situation im Hinblick auf die DSGVO und die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten zu prüfen und zu bewerten sowie die Möglichkeit einer Online-Beteiligung von Bürger*innen an der Bürger*innensprechstunde unter Berücksichtigung der Spielräume der Gemeindeordnung NRW zu bewerten. Diese Informationen werden den Fraktionen über die Geschäftsstellen zur Verfügung gestellt. Das Thema wird abschließend im Hauptausschuss behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, den Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung regelmäßig über die weiteren Entwicklungen zu informieren.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Aktuell erfährt der Öffentlichkeitsgrundsatz in kommunalen Gremien Vertretungsorganen durch den Einsatz moderner elektronischer Medien eine deutliche Veränderung.

Bislang war unter Öffentlichkeit der Gremiensitzungen die Saal- oder Raumöffentlichkeit gemeint, die sich ausschließlich auf die physisch anwesenden Personen bezieht. Die Übertragung von Sitzungen per Audio- und Video-Livestreams erweitert die Öffentlichkeit: Die Bürger*innen können sich die Sitzungen von zu Hause aus anschauen und müssen dafür nicht zu den Sitzungen kommen.

Wie in der Vorlage zur Entwicklung der digitalen Gremienarbeit schon erläutert, müssen hierfür im wesentlichen drei Aufgabenfelder umgesetzt werden, die nachfolgend in einen ersten Umsetzungsfahrplan aufgezeigt werden:

Aufgabenfeld I: Die rechtlichen Grundlagen und Gestaltungsoptionen

Für eine Erweiterung der Öffentlichkeit durch Audio- und Video-Streaming muss ebenfalls erst eine rechtliche Grundlage geschaffen werden. Hierzu ist die komplette Überarbeitung der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse erforderlich.

Die Persönlichkeitsrechte der unterschiedlichen Akteure in Politik, Verwaltung und Bürgerschaft sind in jedem Fall zu berücksichtigen.

Nach dem jetzigen Stand (Erstellung dieser Vorlage) ist angestrebt, diese städtischen Satzungen in einer Sitzung des Rates im April/Mai 2021 beraten und beschließen zu lassen.

Aufgabenfeld II: Die organisatorische Transformation

Ein maßgeblicher Erfolgsfaktor für die digitale und transparente Verwaltungs- und Gremienarbeit ist die Anpassung der Abläufe und Strukturen an die technischen Möglichkeiten.

Eine weitere Herausforderung für die Erweiterung der Öffentlichkeitsarbeit durch Audio- und Videoübertragung (Streaming) sind die organisatorischen Aspekte, die zu beachten sind:

•Welche zukünftige Reden- und Debattenkultur soll zugrunde gelegt werden – zentral von einem Rednerpult oder weiterhin von den Tischen der Mandatsträger*innen aus?

•Mit wie viel Kameras und welchen Kameraeinstellungen wird gearbeitet? Ist dauerhaft über die gesamte Sitzungszeit mit einer fest installierten Kamera der gesamte Sitzungssaal zu sehen oder nur das Rednerpult bzw. die einzelnen Redner*innen durch Heranzoomen?

•Werden die Oberbürgermeisterin und der Verwaltungsvorstand dauerhaft eingeblendet?

•Werden Abstimmungen der Mandatsträger gezeigt?

•Werden die Gremiensitzungen aufgezeichnet und danach zeitversetzt gesendet oder erfolgt eine unmittelbare Liveübertragung?

•Werden die Sitzungen in einer Online-Mediathek – und für welchen Zeitraum – zur Verfügung gestellt?

•Ist sowohl bei Liveübertragungen als auch bei zeitversetzten Aufzeichnungen eine Personen-Namens-Anzeige gewährleistet, das heißt, werden Namensbinden eingeblendet?

•Sind für die einzelnen Mandatsträger gleiche Wahrnehmungschancen gewährleistet oder werden bestimmte Fraktionen/Gruppen durch die Kameraperspektive bevorteilt?

•Gibt es ein einfaches Rats-Streamingoder ein Rats-TV mit journalistisch-redaktioneller Gestaltung?

•Wie kann Öffentlichkeit in Beratungen und Diskussionen digital und interaktiv einbezogen werden?

Zur Klärung und Abstimmung dieser Fragestellungen schlägt die Verwaltung vor, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die sich aus Vertretern der Ausschussmitgliedern und der Verwaltung zusammensetzt und die dem Rat eine Beschlussempfehlung vorlegt, zur praktischen Umsetzung der Übertragung von Gremiensitzungen im Internet sowie zur Lösung des Zielkonflikts von moderner kommunalpolitischer Kommunikation und Transparenz und der Wahrung individueller Persönlichkeitsrechte ehrenamtlicher Mandatsträger*innen.

Die Organisation der Arbeitsgruppe wird das Dezernat I übernehmen.

Aufgabenfeld III: Die technische Umsetzung

Parallel zu den oben genannten Themen ist die technische Umsetzung zu steuern. Ein anspruchsvolles störungsfreies Streaming der Gremiensitzung ist in der aktuellen Ausstattung der Sitzungsräume nicht vollumfänglichmöglich. Je nach Übertragungsmedium (Audio oder Video/Audio) sind auch vollkommen unterschiedliche Ausstattungsvarianten notwendig. Neben der Ausstattung ist – je nach Übertragungsniveau - zusätzliches Personal erforderlich.

Um den Umfang sowie die damit verbundenen Kosten verbindlich abbilden zu können, wird eine Bestandsaufnahme durchgeführt, die dem Rat ebenfalls vorgelegt wird.

Über den aktuellen Stand wird die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Digitalisierung berichten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-03-29 FB 02_0019_WP18 Oeffentlichkeit in de SAO.pdf

20.11.2024

137.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Digitalisierung ACHTUNG: Die Sitzung im Eurogress beginnt um 20:00 Uhr. Ab 17:00 Uhr findet eine vorgeschaltete digitale Informationsveranstaltung statt.
Gremium
Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung
Datum
Mi., 14.04.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:26