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Franzstraße Neubau KiTa und Turnhalle - Sachstand sowie Grundsatzbeschluss zur Vorzugsvariante und Prozessdesign

E 26/0022/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Scheidt und Frau Griepentrog weisen auf die vorab zur Verfügung gestellten, geänderten Beschlüsse des Sportausschusses vom 25.03.2021, der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 14.04.2021 und des Planungsausschusses vom 15.04.2021 (s. Anlage) hin.

Herr Auler schlägt vor, über den Beschluss des Planungsausschusses abzustimmen, da dieser weitreichender formuliert sei als der des Sportausschusses.

Herr Brötz ergänzt, dass der Planungsausschuss in dieser Angelegenheit – vorbehaltlich der Empfehlung des KJA – entscheidungsbefugt sei und nicht, wie in der Vorlage angegeben, der Hauptausschuss.

Es wird über den geänderten Beschluss des Planungsausschusses abgestimmt.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung mit der Weiterverfolgung der „Variante 1“ (Abriss des Bestandes und Neubau 2er unterirdischer Sporthallen sowie Neubau einer mindestens 5-gruppigen KiTa) bis zur Leistungsphase 3 als Grundlage für einen nachfolgenden Baubeschluss nach Vorlage der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zu beauftragen. Zur Erstellung der Entwurfsplanung soll ein Hochbauwettbewerb kurzfristig unter Federführung von E 26 durchgeführt werden. Der interfraktionell einstimmige Ratsantrag Nr. 611/17 vom 21.04.2020 gilt damit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschläge:

  1. Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Hauptausschuss, die Verwaltung mit der Weiterverfolgung der „Variante 3“ (Abriss des Bestandes und Neubau einer 5-gruppigen KiTa und einer 1-Feld-Turnhalle) bis zur Leistungsphase 3 als Grundlage für einen nachfolgenden Baubeschluss nach Vorlage der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zu beauftragen.

Zur Erstellung der Entwurfsplanung wird ein geeignetes konkurrierendes Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Der Ratsantrag Nr. 611/17 gilt damit als behandelt.

  1. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Hauptausschuss, die Verwaltung mit der Weiterverfolgung der „Variante 3“ (Abriss des Bestandes und Neubau einer 5-gruppigen KiTa und einer 1-Feld-Turnhalle) bis zur Leistungsphase 3 als Grundlage für einen nachfolgenden Baubeschluss nach Vorlage der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zu beauftragen.

Zur Erstellung der Entwurfsplanung wird ein geeignetes konkurrierendes Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Der Ratsantrag Nr. 611/17 gilt damit als behandelt.

  1. Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Hauptausschuss, die Verwaltung mit der Weiterverfolgung der „Variante 3“ (Abriss des Bestandes und Neubau einer 5-gruppigen KiTa und einer 1-Feld-Turnhalle) bis zur Leistungsphase 3 als Grundlage für einen nachfolgenden Baubeschluss nach Vorlage der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zu beauftragen.

Zur Erstellung der Entwurfsplanung wird ein geeignetes konkurrierendes Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Der Ratsantrag Nr. 611/17 gilt damit als behandelt.

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Hauptausschuss, die Verwaltung mit der Weiterverfolgung der „Variante 3“ (Abriss des Bestandes und Neubau einer 5-gruppigen KiTa und einer 1-Feld-Turnhalle) bis zur Leistungsphase 3 als Grundlage für einen nachfolgenden Baubeschluss nach Vorlage der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zu beauftragen.

Zur Erstellung der Entwurfsplanung wird ein geeignetes konkurrierendes Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Der Ratsantrag Nr. 611/17 gilt damit als behandelt.

  1. Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung mit der Weiterverfolgung der „Variante 3“ (Abriss des Bestandes und Neubau einer 5-gruppigen KiTa und einer 1-Feld-Turnhalle) bis zur Leistungsphase 3 als Grundlage für einen nachfolgenden Baubeschluss nach Vorlage der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung.

Zur Erstellung der Entwurfsplanung wird ein geeignetes konkurrierendes Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Der Ratsantrag Nr. 611/17 gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Die finanziellen Auswirkungen sind noch nicht konkret bezifferbar.

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittelgroßnicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

Xnicht bekannt

Die Relevanz für den Klimaschutz kann erst konkretisiert werden, wenn die Durchführungsvariante feststeht.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-03-08 E 26_0022_WP18 Franzstrasse Neubau K SAO.pdf

15.11.2024

2.7 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 5
Sitzung
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Ausschusses für Schule und Weiterbildung, ACHTUNG: vorgeschaltete Online-Beratung um 16:30 Uhr. Um 20 Uhr Beginn der Sitzung im Eurogress!
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 27.04.2021
Uhrzeit
20:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:32

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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