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Spielplatz und Jugendtreff Lichtenbusch, hier- Bürgerantrag nach §24 der GO NRW der "interessierten Lichtenbuscher*innen"

FB 36/0013/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Scheidt weist auf den vorab zur Verfügung gestellten, geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Aachen Kornelimünster/Walheim vom 14.04.2021 hin (s. Anlage).

Frau Scheidt weist auf die für 2021 vorgesehene Information an die Bürger*innen hin, im Rahmen derer eine weitere Beteiligung geplant sei. Sie schlägt eine erneute Vorstellung im Ausschuss durch den Fachbereich Umwelt nach dieser Beteiligung vor. Hierüber herrscht Einvernehmen.

Frau Scheidt lässt über den geänderten Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung Aachen Kornelimünster/Walheim abstimmen.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt eine kurzfristige Aufstellung von einer Spielkombination mit Rutsche und weiteren Sitzgelegenheiten zu prüfen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen Kornelimünster-Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Das Bürgerforum nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag nach § 24 der Gemeindeordnung NRW der „interessierten Lichtenbuscher*innen“ vom 21.09.2020, eingereicht von Herrn Schaps, gilt hiermit als behandelt.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW hat Herr Schaps, stellvertretend für die Eltern, Kinder und interessierte LichtenbuscherInnen einen Bürgerantrag an das Bürgerforum des Rates der Stadt Aachen gestellt.

Die Verwaltung wird um Stellungnahme und Veranlassung von Aufwertungsmaßnahmen auf dem Spiel-/Bolzplatz Raerener Straße in Lichtenbusch gebeten.

Im Stadtbezirk Kornelimünster/Wahlheim sind insgesamt 21 öffentliche Spiel- und Bolzplätze vorhanden, sechs davon im Lebensraum Oberforstbach. Im Ortsteil Lichtenbusch befindet sich gegenwärtig nur der Spiel-/Bolzplatz Raerener Straße mit einer Größe von 5446 qm. Im angrenzenden Neubaugebiet (B-Plan 855 I) ist der Ausbau eines neuen zusätzlichen kleineren Spielplatzes an der Kesselstraße für jüngere Kinder geplant. Der Ausbau ist für 2021/22 vorgesehen. Mit dem Bau zusätzlicher Wohnungen in dem Plangebiet ist auch eine höhere Frequentierung des Spielplatzes Raerener Straße vorherzusehen.

Der Fachbereich Umwelt hat den Zustand aller öffentlichen Spielplätze im Rahmen der Erstellung des gesamtstädtischen Spielplatzkonzeptes für Aachen aufgenommen und bewertet:

Die Anlage ist für alle Altersstufen geeignet. Die vorhanden Spielgeräte sind jedoch veraltet und Teilbereiche wie z.B. die Bolzwiese sind stark vernässt. Es fehlt ein differenziertes Flächenangebot und eine abwechslungsreiche Raumaufteilung sowie zeitgemäße Spielgeräte.

Der Fachbereich Umwelt kann somit alle im Antrag aufgeführten Kritikpunkte gut nachvollziehen und ist der gleichen Auffassung wie die AntragstellerInnen. Der Spielplatz bedarf einer Neugestaltung, um eine gute Spiel- und Aufenthaltsqualität zu schaffen. Eine Drainage oder eine andere Lösung zur besseren Niederschlagsentwässerung wird bei einer Umplanung berücksichtigt werden. Der Umgang mit dem Unterstand muss diskutiert und Lösungsvorschläge für einen Standort bzw. eine bessere sozialen Kontrolle erörtert werden.

2021 ist eine Bürgerbeteiligung mit allen interessierten AnwohnerInnen, Kindern und Jugendlichen für die Spielplätze Raerener Straße und den geplanten Spielplatz Kesselstraße vorgesehen. Auf Basis der Beteiligungsergebnisse wird dann eine abgestimmte Planung entwickelt. Sie bildet die Grundlage für eine Kostenschätzung und die Beantragung finanzieller Mittel im Haushalt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfordert neben den bereitzustellenden Finanzen auch ausreichende personelle Kapazitäten und ist in Bezug auf ihre Priorisierung aller gesamtstädtischen Spiel- und Bolzplätze zu sehen.

Der Spiel-/Bolzplatz Raerener Straße ist in einer gesamtstädtischen Prioritätsbewertung im mittleren Bereich eingestuft worden. Da eine umfangreiche Umplanung voraussichtlich nicht vor 2023/24 umgesetzt werden kann, sollen kleinere Aufwertungen, wie vorgeschlagen, im Vorfeld 2021/22 realisiert werden. Voraussetzung ist, dass die vorgezogenenMaßnahmen der Gesamtzielsetzung nicht entgegensprechen und dass sie in Abstimmung mit den Wünschen der BürgerInnen und des Bezirkes entwickelt werden.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

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0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittelgroßnicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

xnicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-12-14 FB 36_0013_WP18 Spielplatz und Jugen SAO.pdf

19.11.2024

218.2 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 4
Sitzung
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Ausschusses für Schule und Weiterbildung, ACHTUNG: vorgeschaltete Online-Beratung um 16:30 Uhr. Um 20 Uhr Beginn der Sitzung im Eurogress!
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 27.04.2021
Uhrzeit
20:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:32

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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